• KleineKirsche
    Dabei seit: 1214438400000
    Beiträge: 8
    geschrieben 1214484106000

    :laughing: das ist ja echtmal klasse...

    Männer bekommen nur das was ihn zusteht...

  • Yvis
    Dabei seit: 1167782400000
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    geschrieben 1214484175000

    dein name wurde nur aufgenommen für den Hotelvoucher und das Flugticket.

    aber die Zahlung hat er zu leisten, da auch er unterschrieben hat. Wie Carsten sagt "Vertragspartner"

    Tja sowas nennt man Pech.

    25.05-08.06.12 Selima
  • angste
    Dabei seit: 1293494400000
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    geschrieben 1214484323000

    Der RV wird erstmal deinen Freund in Haftung nehmen, sprich, er muß erstmal zahlen.

    Allerdings könnte er das Geld (für deinen Anteil) von dir zurückverlangen, notfalls per Gericht. Aber da könnte man sich doch bestimmt auf eine kleine Ratenzahlung einigen. ;)

  • DerCaveman
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    geschrieben 1214484401000

    @Yvis sagte:

    Also wenn du nichts unterschrieben hast. Dann biste eigentlich aus dem Schneider.

    Nun, Vertraege koennen auch muendlich oder sogar durch schluessiges Handeln geschlossen werden. Eine Unterschrift ist nur in den seltensten Faellen wirklich erforderlich.

    Aber wenn nur der EX Vertragspartner des Reiseveranstalters ist und die kleine Kirsche lediglich als mitreisende Person mit aufgenommen wurde, dann ist es natuerlich Sache des Ex.

    Gruss

    Caveman

  • Adelaide
    Dabei seit: 1212278400000
    Beiträge: 374
    geschrieben 1214484442000

    Hallo,

    klarer Fall - gegenüber dem Reiseveranstalter ist dein Ex in der Pflicht und nicht du. Er kann aber versuchen deinen Anteil zivilrechtlich bei dir einzuklagen, und dabei hätte er vermutlich durchaus auch Aussicht auf Erfolg - außer er hätte dir ausdrücklich die Resie geschenkt oder es war zum Zeitpunkt der Buchung klar dass du das Geld zur Bezahlung eines Anteils eh nicht hast.

    Am Besten du lässt das nicht drauf ankommen und schlägst ihm wie oben geschrieben vor einen Kumpel oder die neue mitzunehmen.

    LG Adriana

  • KleineKirsche
    Dabei seit: 1214438400000
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    geschrieben 1214484444000

    Vielen dank für euren Rat...Bin ich ja jetzt mal erleichtert...

  • KleineKirsche
    Dabei seit: 1214438400000
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    geschrieben 1214484550000

    Also zu dem Zeitpunkt als er die Reise gebucht hat war ich nicht vor ort das hat er mit seinem Bruder und deren Freundin gemacht.

  • angste
    Dabei seit: 1293494400000
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    geschrieben 1214485067000

    Das ist unerheblich, wenn er nachweisen kann, das du mit dem Urlaub (und der Bezahlung deines Anteils) einverstanden warst. Aber wie gesagt, erstmal muß er als Vertragspartner die Reise oder den Storno zahlen.

  • Yvis
    Dabei seit: 1167782400000
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    geschrieben 1214485092000

    DerCaveman, ich bezog mich mit meiner Aussage natürlich auf "Diesen"Fall.

    Kleine Kirsche, sollte er wirkich bis zum äußeren gehen und dich zivilrechtlich belangen wollen, dann hoffe ich sehr, dass du eine Rechtschutzversicherung hast.

    Er müßte dann erst mal beweisen, dass er ihr die Reise "nicht"geschenkt hat oder sie damit überraschen wollte.

    25.05-08.06.12 Selima
  • KleineKirsche
    Dabei seit: 1214438400000
    Beiträge: 8
    geschrieben 1214485276000

    Ich werde mich heute Abend mit ihm in Verbindung setzten....und euch alles berichten ;)

    Nein, ich habe keine Rechtsschutzsversicherung aber er :?

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