das ist ja echtmal klasse...
Männer bekommen nur das was ihn zusteht...
das ist ja echtmal klasse...
Männer bekommen nur das was ihn zusteht...
dein name wurde nur aufgenommen für den Hotelvoucher und das Flugticket.
aber die Zahlung hat er zu leisten, da auch er unterschrieben hat. Wie Carsten sagt "Vertragspartner"
Tja sowas nennt man Pech.
Der RV wird erstmal deinen Freund in Haftung nehmen, sprich, er muß erstmal zahlen.
Allerdings könnte er das Geld (für deinen Anteil) von dir zurückverlangen, notfalls per Gericht. Aber da könnte man sich doch bestimmt auf eine kleine Ratenzahlung einigen.
@Yvis sagte:
Also wenn du nichts unterschrieben hast. Dann biste eigentlich aus dem Schneider.
Nun, Vertraege koennen auch muendlich oder sogar durch schluessiges Handeln geschlossen werden. Eine Unterschrift ist nur in den seltensten Faellen wirklich erforderlich.
Aber wenn nur der EX Vertragspartner des Reiseveranstalters ist und die kleine Kirsche lediglich als mitreisende Person mit aufgenommen wurde, dann ist es natuerlich Sache des Ex.
Gruss
Caveman
Hallo,
klarer Fall - gegenüber dem Reiseveranstalter ist dein Ex in der Pflicht und nicht du. Er kann aber versuchen deinen Anteil zivilrechtlich bei dir einzuklagen, und dabei hätte er vermutlich durchaus auch Aussicht auf Erfolg - außer er hätte dir ausdrücklich die Resie geschenkt oder es war zum Zeitpunkt der Buchung klar dass du das Geld zur Bezahlung eines Anteils eh nicht hast.
Am Besten du lässt das nicht drauf ankommen und schlägst ihm wie oben geschrieben vor einen Kumpel oder die neue mitzunehmen.
LG Adriana
Vielen dank für euren Rat...Bin ich ja jetzt mal erleichtert...
Also zu dem Zeitpunkt als er die Reise gebucht hat war ich nicht vor ort das hat er mit seinem Bruder und deren Freundin gemacht.
Das ist unerheblich, wenn er nachweisen kann, das du mit dem Urlaub (und der Bezahlung deines Anteils) einverstanden warst. Aber wie gesagt, erstmal muß er als Vertragspartner die Reise oder den Storno zahlen.
DerCaveman, ich bezog mich mit meiner Aussage natürlich auf "Diesen"Fall.
Kleine Kirsche, sollte er wirkich bis zum äußeren gehen und dich zivilrechtlich belangen wollen, dann hoffe ich sehr, dass du eine Rechtschutzversicherung hast.
Er müßte dann erst mal beweisen, dass er ihr die Reise "nicht"geschenkt hat oder sie damit überraschen wollte.
Ich werde mich heute Abend mit ihm in Verbindung setzten....und euch alles berichten
Nein, ich habe keine Rechtsschutzsversicherung aber er
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!