• angste
    Dabei seit: 1293494400000
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    geschrieben 1214485372000

    Dann wirst du wohl deinen Anteil zahlen müssen, aber es reicht auch hin, wenn du ihm deinen Anteil in kleinen Raten zahlst. ;)

    Vorausgesetzt natürlich, er fährt nicht mit jemand anderes.

  • gastwirt
    Dabei seit: 1157414400000
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    gesperrt
    geschrieben 1214485525000

    hallo yvis vielleicht liest ja "ER" auch hier im forum und steckts seinem anwalt? :laughing: :rofl: :rofl:

  • Yvis
    Dabei seit: 1167782400000
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    geschrieben 1214485619000

    Ja das würd mich interessieren.

    Vielleicht hat er ja auch schon jemanden, der mit ihm fliegt. Und du machst dir unnötig Gedanken.

    Drück dir die Daumen, dass alles reibungslos über die Bühne geht.

    25.05-08.06.12 Selima
  • Yvis
    Dabei seit: 1167782400000
    Beiträge: 2552
    geschrieben 1214485712000

    ohh Gastwirt, dass kann natürlich sein.

    Vielleicht schreibt er ja sogar hier mit. :laughing:

    25.05-08.06.12 Selima
  • gastwirt
    Dabei seit: 1157414400000
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    gesperrt
    geschrieben 1214485787000

    bitte keine falschen verdächtigungen! :kuesse:

  • Yvis
    Dabei seit: 1167782400000
    Beiträge: 2552
    geschrieben 1214486178000

    Niemals ;) :kuesse:

    25.05-08.06.12 Selima
  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1214486182000

    Hallo,

    hier geht ja einiges rechtlich durcheinender. Selbstverständlich haftet unsere kleine Kirsche auch. Nur nicht gegenüber dem Veranstalter, sondern gegenüber dem Ex.

    Sachlage ist folgende:

    Dein damaliger Freund hat für Euch gemeinsam eine Reise gebucht. Da er die Buchung alleine getätigt hat, ist er auch alleine gegenüber dem Reiseveranstalter zur Zahlung verpflichtet. Hier haftest Du also nicht direkt.

    Aufgrund der Zeit, die zwischen Buchung un Stornierung liegt, darf davon ausgegangen werden, daß Du in diesen Urlaub eingewilligt hast. (stillschweigende Zustimmung) Ansonsten hättest Du ja storniert. Einzige Ausnahme könnte jetzt sein, daß er Dich ja überraschen wollte und Du gar keine Kenntnis vom Urlaub geahabt hast. Dann könntest Du nicht verpflichtet werden. Das kommt aber hier nicht in Frage.

    Deine anteiligen Stornokosten kann Dein Freund also von Dir zurückverlangen. Hierbei ist aber eine rechtliche Bewertung nötig. Wie und aus welchem Grund erfolgte die Trennung und wurde die Reise danach unverzüglcih storniert?

    Erfolgte die Trennung wegen unzumutbarer Dinge, die Dein Freund getan hat, so wird er Probleme haben, die Kosten einzufordern. Hat man sich einfach so auseinandergelebt, dann wirst Du Deinen Anteil zahlen müssen. Solltest Du die Trennung wegen entsprechenden Verhaltens alleine verursacht haben, dann kann es sogar so sein, daß Du die kompletten Stornokosten tragen mußt. Hierfür gibt es aber keine allgemeingültige Formel und das wird vom Gericht, von Fall zu Fall entschieden.

    Sollte Dein Ex die Reise nicht unverzüglich nach der Trennung storniert haben und daher höhere Stornokosten entstanden sein, als nötig, so dreht sich der Verhandlungswert nur um den Betrag, der zum Zeitpunkt der Trennung als Stornokosten angefallen wären.

    Der Veranstalter hat's leicht. Der hält sich an Deinen Ex. Dieser wiederum kann die Kosten je nach Fall, aber wieder von Dir einfordern. Im schlimmsten Fall je nach Lage der Beweise.

    Also mit "ich habe hier nichts unterschrieben, also bin ich auch raus aus der Sache" ist hier gar nichts, wie manche hier meinen. Denn je nach Lage der Dinge, kann das alles hier ganz schön kompliziert werden.

    Gruß

    Berthold

  • Adelaide
    Dabei seit: 1212278400000
    Beiträge: 374
    geschrieben 1214486296000

    @ADEgi sagte:

    Hallo,

    hier geht ja einiges rechtlich durcheinender. Selbstverständlich haftet unsere kleine Kirsche auch. Nur nicht gegenüber dem Veranstalter, sondern gegenüber dem Ex.

    Wurde doch schon mehrfach so geschrieben? Allerdings noch nicht (dankenswert ausführlich) von dir.

    LG Adriana

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
    Beiträge: 3505
    geschrieben 1214488929000

    @ Berthold

    Jedoch könnte unter Umständen wegen dem Ausbildungsbeginn bzw. Umzug trotzdem die RRV einspringen, da dies bei der Buchung evtl. noch nicht bekannt war.

    Eine Anfrage bei der RRV kostet ja nur ein Telefonat, denn bei Eintritt in die Arbeitslosigkeit bzw. Austritt aus der Arbeitslosigkeit springt sie ja auch ein.

    Man darf der RRV nur nichts von der Trennung auf die Nase binden.

    Dadurch könnte alle beide evtl. mit einem blauen Auge (Stornokosten) davon kommen.

    LG

    holzwurm

  • Blumentiger
    Dabei seit: 1213920000000
    Beiträge: 131
    geschrieben 1214489715000

    ...und kleine Kirsche wird spätestens jetzt völlig den Überblick verloren haben! :frowning: ;) :laughing:

    Heinz ********************************* Ich mache keinen Urlaub, sondern Ferien
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