• Puma12
    Dabei seit: 1231286400000
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    geschrieben 1412771535000

    Hallo, ich habe an einer Gruppenreisen teilgenommen wo laut 

    Reiseausschreibung und auch Bestätigung sämtliche Fahrten mit ÖPNV inkl.

    waren......

    Leistungen incl.

    - 3 Übernachtungen inkl. Frühstück im L-Hotel direkt in der Altstadt

    - Führung Dresden

    - Wanderungen

    - sämtliche Fahrten mit ÖPNV

    - Bootstour auf der Elbe

     

    tatsächlich waren aber nur die Fahrten frei die man mit der Gruppe gemacht hat,

    leider hat sich aber der Reiseleiter schon bei der ersten Wanderung verlaufen, 

    somit haben einige die Tour abgebrochen und sind auch nicht mehr mit auf die zweite 

    Wanderung, sondern haben selbstständig etwas unternommen.

    Leider mussten wir aber sowohl  die frühere Rückfahrt am ersten Tag, als auch die

    Fahrten am zweiten Tag komplett selber zahlen.

    Nun behauptet der Veranstalter das dies bei Gruppenreisen IMMER so ist das nur

    die Gruppenfahrten inkl. sind. 

    Ist dies tatsächlich so?!

    Vorsicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut; und wer Rechtschreibfehler findet kann sie sich in sein Sammelheftchen kleben
  • Holginho
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    geschrieben 1412773009000

    M.W. ja...Grundlage der Ausschreibung und daraus folgend der Leistungsgewähr ist m.E. einzigst die beschriebene organisierte(!) Gruppen(!)durchführung in sämtlichen Bestandteile gem. Beschreibung.

    Hast Du mal im "Kleingedruckten" (AGB) nachgelesen, ob es dazu eine Definition gibt? Um welchen Anbieter handelt es sich?

    Und nein, ein "verirrter" RF stellt keinen Grund dar, eigenmächtig in eine Individualreise zu wandeln.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Puma12
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    geschrieben 1412773847000

    @Holginho

    Danke für die Antwort.

    Es handelt sind um den Kölner Freizeittreff, dort geht es primär darum 

    Gleichgesinnte zu treffen und neue Kontakte zu knüpfen. Sie betonen eigentlich

    ausdrücklich das es KEINEN Gruppenzwang gibt, daher wird zb auch auf eine 

    "Vorstellungsrunde" der Teilnehmer verzichtet.

    AGB hilft zum angesprochenen Punkt nicht weiter.

    Ich find ja das es hätte heissen müssen die Gruppenfahrten bzw die Fahrten in Verbindung mit den Wanderungen sind inkl. ......wäre eindeutiger gewesen.

    Ich weiss allerdings nun das ich einen weiteren Punkt habe,

    den ich VOR der Reiseanmeldung klären muss. Die "Checkliste" wird länger und länger  :?

    Vorsicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut; und wer Rechtschreibfehler findet kann sie sich in sein Sammelheftchen kleben
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1412775579000

    Habt ihr dem Veranstalter denn mitgeteilt, daß ihr nach dem "Fehler" des RF die restliche Reise in individueller Ausführung durchzieht? Falls ja, hättest Du ggfs. ein kleines "Plus" in Richtung einer Bitte um Regelung auf Kulanz (diese ist allerdings immer freiwillig und kann nicht eingefordert werden).

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  • Puma12
    Dabei seit: 1231286400000
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    geschrieben 1412777507000

    Ja, haben wir. Teilweise sofort Teilweise nach Rückkehr via Bewertung.

    Und ich hab auch "vorgeschlagen" das ein Monatsbeitrag als Entschädigung 

    ausgesetzt werden könnte ("Pausemonate" in gewissem Rahmen und aus bestimmten 

    Gründen sind möglich, werden aber an die Laufzeit des Vertrages angehangen.)

    Das würde auch in etwa die "Zusatzkosten" der Fahrten decken.

    Leider kam ja dann erstmal die Aussage das eben immer so ist das nur 

    die Anfahrten für gemeinsamen Touren gemeint seien.

    Vielleicht frage ich nochmal nach....wo das steht?!

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  • ginus
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    geschrieben 1412784332000

    Habe ich das richtig interpretiert? Bei eurer Dresden-/Sächsische Schweiz Reise hattet ihr einen Reiseleiter und "Wanderführer für Tag 2+3" in einer Person beseite gestellt bekommen?

    Insbesondere Malusleistungen des Wanderführers haben in euren Augen zur Reisestörung und zur teilweisen Eigeninitiative geführt.

    Du schreibst auf die Frage von "Holginho" ob ihr diese Störung dem Pauschalreiseveranstalter mitgeteilt habt - denn um einen solchen handelt es sich in meinen Augen -:

    "Ja, haben wir. Teilweise sofort Teilweise nach Rückkehr via Bewertung."

    Mich interessiert nun, hat der Veranstalter sofort noch am Tage 2 darauf reagiert und vor allem, was war dessen Aussage dazu?

    Hat einer der Beteiligten gefordert den RL/Wanderführer gegen einen besser geeigneten für Tag 3 auszutauschen.

    Ja, ich weiß du/ihr wollt eigentlich nur nen paar Euro für die ÖPNV Reisekosten zurückerhalten, aber nach dem Verursacher Prinzip sollte erst mal geschaut werden, ob/wie der Veranstalter auf eure sofortige Störungsmeldung reagierte.

    Einige der Teilnehmer haben wohl die Veranstalter-Wanderung am Tag 3 erneut angegangen; Prozentsatz Veranstalter-Wanderer zu denen mit Eigeninitiative kannst du etwa nennen?

    ginus

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  • HC-Mitglied985931
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    gesperrt
    geschrieben 1412787542000

    Will nur mal wissen, ob ich es richtig verstanden habe!?

    Also es wurde an einer Gruppenreise teilgenommen, bei der man, aus welchen Gründen auch immer, sich entschlossen hat, sich von der Gruppe zu separieren und Erkundungen in Eigenregie durchzuführen, bei denen man dann weiterhin öffentliche Verkehrsmittel nutzte.

    Die Aufwendungen für diese Verkehrsmittel will man nun erstattet haben :frowning:

  • Puma12
    Dabei seit: 1231286400000
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    geschrieben 1412798743000

    ginus:

    Habe ich das richtig interpretiert? Bei eurer Dresden-/Sächsische Schweiz Reise hattet ihr einen Reiseleiter und "Wanderführer für Tag 2+3" in einer Person beseite gestellt bekommen?

    JA

    Insbesondere Malusleistungen des Wanderführers haben in euren Augen zur Reisestörung und zur teilweisen Eigeninitiative geführt.

    JEIN.........auch ohne die Fehlleistungen stand uns an den Nachmittagen und

    am Sonntag nach dem Frühstück (da Eigenanreise) ausdrücklich Zeit zur freien

    Verfügung zu.

    Du schreibst auf die Frage von "Holginho" ob ihr diese Störung dem Pauschalreiseveranstalter mitgeteilt habt - denn um einen solchen handelt es sich in meinen Augen -:

    "Ja, haben wir. Teilweise sofort Teilweise nach Rückkehr via Bewertung."

    Mich interessiert nun, hat der Veranstalter sofort noch am Tage 2 darauf reagiert und vor allem, was war dessen Aussage dazu?

    Wir haben nur nach den Fahrtickets gefragt....Aussage: wie gehabt

    Nur Gruppenfahrten sind inkl.

    Hat einer der Beteiligten gefordert den RL/Wanderführer gegen einen besser geeigneten für Tag 3 auszutauschen.

    NEIN, da wir eigentlich gut alleine klar gekommen sind.

    Ja, ich weiß du/ihr wollt eigentlich nur nen paar Euro für die ÖPNV Reisekosten zurückerhalten, aber nach dem Verursacher Prinzip sollte erst mal geschaut werden, ob/wie der Veranstalter auf eure sofortige Störungsmeldung reagierte.

    Stimmt nicht ganz, ICH will hauptsächlich wissen ob die Aussage stimmt, das

    IMMER nur die Gruppenfahrten inkl. sind. Auch wenn in der Reisebeschreibung,

    für mich und auch einige andere, etwas anderes steht.

    Einige der Teilnehmer haben wohl die Veranstalter-Wanderung am Tag 3 erneut angegangen; Prozentsatz Veranstalter-Wanderer zu denen mit Eigeninitiative kannst du etwa nennen?

    30-40% .....da die Startzeit auch noch relativ kurzfristig um eine Stunde vorverlegt worden ist, und dies via Zettel in der Nacht (nach 23 Uhr!) unter

    der Zimmertür verteilt wurde,da haben einige doch schon geschlafen und waren am Morgen dann zu spät dran.

    Mir war das schon egal, da ich eh nicht mehr mit gehen wollte, aber das alles hat natürlich das Thema .....sämtiche Fahrten inkl. oder nicht nochmal verschärft!

    ginus

    Vorsicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut; und wer Rechtschreibfehler findet kann sie sich in sein Sammelheftchen kleben
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    geschrieben 1412803721000

    @doc3366

    nicht so ganz... ;)

    Ich habe an einer Gruppenreise teilgenomme, bei der, laut Reisebeschreibung

    SÄMTLICHE Fahrten mit den öffentlichen Nahverkehr nach dem Verständnis einige

    Mitreisenden (mich eingeschlossen)....inkl. waren.

    das war dann,aus welchen Gründen auch immer!?, nicht so.

    was man will...weiss ich nicht so 100%tig.....ICH will vorrangig wissen

    ob unter "sämtliche Fahrten"....tatsächlich nur die gemeint sein dürfen

    die auf die Gruppentouren entfallen...oder eben wirklich SÄMTLICHE Fahrten

    wären des Aufenthalts in Dresden....teilweise in Minigruppen, teilweise alleine!?

    Vorsicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut; und wer Rechtschreibfehler findet kann sie sich in sein Sammelheftchen kleben
  • HC-Mitglied985931
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    gesperrt
    geschrieben 1412804136000

    Wahrscheinlich gibt es auch dazu schon ein Urteil oder gar Gesetz, ich jedenfalls käme nie auf die Idee, dass da auch private Fahrten inkludiert sind, sondern nur die, für die der Reiseführer Gruppentickets mit den entsprechenden Ermässigungen löst.

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