• CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
    Beiträge: 1935
    geschrieben 1288864448000

    Man sieht ja, wie Dein System der "Augenhöhe" bei der TE so klappt. :?

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • bernardo2001
    Dabei seit: 1190419200000
    Beiträge: 248
    geschrieben 1288864574000

    Hallo,

    auch ich gehe davon aus, dass CaptainJarek insofern recht hat, dass Du von der Reise zuruecktreten kannst, ohne dass Du Stornokosten zu zahlen hast.

    Google mal nach § 651 a ff BGB. Hilft Dir weiter.........

    Viele Gruesse

    bernardo2001

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
    Beiträge: 3475
    gesperrt
    geschrieben 1288865444000

    @CJ die TE handelt doch nicht auf Augenhöhe, sondern mit einem Vermittler, die ich ebenso meide wie RB. Klar auch, dass u.U. mein Risiko größer ist, als das eines Pauschalreisenden, aber das ist mir der Spass allemal wert.

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1288879064000

    Zur Sache:

    Hat ein Reiseverstalter eine bestimmte Leistung (Flug von A nach B ohne Umsteigen) angeboten, kann er diese nicht erbringen, so haftet er für den Schaden, der sich daraus für den Konsumenten ergeben kann.

    Das heißt: Man muss keinen neuen Reisevertrag annehmen, wenn dieser nicht blose Unannehmlichkeit darstellt (das wäre z. B. einmal Umsteigen mit einer Stunde Wartezeit).

    Einen Konkurs eines so genannten Erfüllungsgehilfen, das sind jene Unternehmen, mit denen ein Reiseveranstalter konkrete Verträge bzgl. Leistungen abschließt, also z. B. hier die Fluglinie, also einen Konkurs muss dann der Reiseveranstalter "sich zurechnen lassen". Das heißt: er muss versuchen, eine Alternative anzubieten, die der ursprünglich gebuchten Leistung entspricht.

    Kann er das nicht, wird es ein neuer Reisevertrag und diesen muss man nicht annehmen.

    Im konkreten Fall wäre ich aber jetzt ein wenig vorsichtig, was Schadenersatz und dessen mögliche Höhe anbelangt. Insoferne wäre das Beiziehen eines Anwalts des Reiserechts sicherlich ratsam.

    Im Übrigen denke ich, dass es im vorliegenden Fall unerheblich wäre, ob online oder in einem Reisebüro gebucht. Die "Denk/Sendepause" hat der Veranstalter schlicht benötigt, weil er - wie das Ergebnis zeigt - nach brauchbaren, offensichtlich nicht vorhandenen Alternativen gesucht hatte.

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!