• -Aniac-
    Dabei seit: 1312502400000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1312573170000

    Hallo,

     

    wir haben im Novemebr 2010 eine Reise nach Ibiza gebucht. Bei dem Hotel hat uns besonders die schöne Anlage und der große Pool gefallen, der auf der Seite vom Veranstalter (Neckermann/TC) und dem Vermittler xxWerbung editiertxx abgebildet war.

     

    Durch Zufall haben wir jetzt erfahren, das der alte Clubbereich zu dem die schöne Anlage gehört hat vom Hotel abgespalten wurde und jetzt nicht mehr nutzbar ist.

     

    Stattdessen gibt es jetzt nur einen kleinen rechteckigen Minipool und der Rest der abgebildeten Anage ist quasi nicht mehr vorhanden.

     

    Von Neckermann gibt es zu unserer Anfrage nur Bausteinantworten ohne Bezug zur Frage.

     

    Kann mir jemand sagen welche Rechte wir in so einem Fall besitzten und in wie weit Leistungen abweichen dürfen? Die Fotos der alten Anlage sind sogar jetzt noch auf der Homepage...

     

    Vielen Dank schonmal für die Antworten.

     

    Gruß

     

    Michael

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1312575562000

    Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck, -Anjac-! :D

    Zunächst einmal ist festzustellen, dass Katalogbeschreibungen "wahr" sein müssen - in etwa gilt das auch für Bilder. Sofern also die Beschreibung der Anlage den Clubbereich mit einschließt und glaubhaft den Eindruck erweckt, sie gehöre zum gebuchten Umfang, verletzt der Veranstalter den Vertrag und ihr könnt auf Erfüllung bestehen oder zumindest kostenfrei kündigen.

    Schwierig wird die Sache allerdings, wenn bereits in der Angebotsbeschreibung explizit zwischen Hotel- und Clubbereich unterschieden wird; in diesem Fall erwartet man vom Kunden, dass er liest und sich nicht ggf. auf Fotos verlässt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • daggy1
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    geschrieben 1312628866000

    Hallo Michael!

    Auch von mir ein Willkommen im Forum :D  

    Ich schließe mich vonschmelings Frage an: Geht an irgendeiner Stelle aus Euren Buchungsunterlagen/dem Prospekt/der Internetbeschreibung von Neckermann hervor, dass es sich um 2 separate Anlagen handelt? Z.B. durch Miniaturbeschriftungen auf den Fotos? Aus dem Preisteil?

    a) Falls ja, hast du keine Rechte, kannst evtl. umbuchen.

    b) Falls Neckermann das aber nicht differenziert, dann kannst du schon was machen, da du auf Grund der (ich nenne das jetzt mal so) Prospektinfos gebucht hast und diese Vertragsbestandteil sind.

    Ändert sich zwischen deiner Buchung und dem Reiseantritt etwas an den Vertragsgrundlagen, dann ist der RV lt. Reiserecht verpflichtet, dich unverzüglich über diese Änderung zu informieren. Und falls diese Änderung einen echten  "Reisemangel" bedeutet, Euch kostenlose Umbuchung bzw. Storno anzubieten.

    Eurer Reise fehlen dann nämlich "zugesicherte Eigenschaften", die Prospektbeschreibung wäre mindestens "irreführend", im Härtefall läge "arglistige Täuschung" vor.

    Du solltest dich an dein Reisebüro wenden, die helfen gerne weiter. Falls du über Internet gebucht hast - wende dich an den Vermittler, und das unbedingt schriftlich.

    LG

    Dagmar

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1312667673000

    Sofern im Ausschreibungstext eindeutig auf eine getrennte Anlage verwiesen wurde, kann sich der Urlauber nicht allein auf Abbildungen berufen.

    Mich würde interessieren, woher die Info stammt, dass der Clubteil abgespalten wurde - der RV scheint das ja offensichtlich noch nicht zu wissen?

    Schade eigentlich, dass die Veranstalter offenbar überwiegend schlechter networken als ihre Kunden?!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • daggy1
    Dabei seit: 1222732800000
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    geschrieben 1312739773000

    vonschmeling:

    Sofern im Ausschreibungstext eindeutig auf eine getrennte Anlage verwiesen wurde, kann sich der Urlauber nicht allein auf Abbildungen berufen.

    Auf Abbildungen allein kann man sich nicht berufen, so freue ich mich immer über Fotos von Superstränden bei einem Hotel, und dann steht in der Hotelbeschreibung "nur rund 500m vom Strand entfernt"... :shock1: Aber Fotos können - falls mit Text versehen - Hinweise auf z.B. verschiedene Zimmertypen oder Hotelbereiche liefern. Eindeutuge Info sollte der Preisteil geben.

     

    vonschmeling: ... "der RV scheint das ja offensichtlich noch nicht zu wissen?"

     

    Das liegt nicht unbedingt am RV in D, sondern eher an einer Reiseleitung, die Änderungen vor Ort nicht weitergibt. Die RV haben ein großes Interesse, ihre Kunden über Änderungen zu informieren. Es erhöht die Kundenzufriedenheit, und spart dem RV Papierkram und evtl. Rückzahlungen wg. Mängelrüge und Schadensersatzforderungen.

     

    VG

    Dagmar

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1312744571000

    Ich sagte nicht, es "liegt am Veranstalter".

    Allerdings wurden ihm die Bedenken längst mitgeteilt; ein gut vernetzter Dienstleister verlangt spätestens in diesem Moment dringlich Vorortinfos von seiner Incoming Agency, anstatt pauschale Antwortschreiben an den Kunden zu schicken!

    Nochmal: Die Beschreibung des Hotels muss wahr sein, das gilt generell auch für Bilder - insbesondere online gestellte. Ggf. kann sich der Reiseveranstalter nicht darauf berufen, dass für eine Änderung keine Zeit war. Das gilt auch für einen Aquapark, der sich real auf eine klapprige Rutsche beschränkt, den animierten Karikstrand, der sich als weiterer Hotelkomplex erweist oder ähnliche "Aufhübschungen". Kann der Kunde eine solche Täuschung mit Bildern belegen und ist die Abweichung entsprechend gravierend, bedeutet das einen Reisemangel, selbst wenn im Text "Modellbild" oder Vergleichbares zur Beschwichtigung der Erwartungen vermerkt ist.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Lugansk
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    geschrieben 1312750527000

    Hallo!

     

    Die Nennung des Hotelnamens würde die Sache hier übersichtlicher machen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1312751372000

    Für wen "übersichtlicher"?  :frowning:

    Die gesetzliche Regelung ist übersichtlich und wie der fragende User mit den Infos dazu übereinkommt, ist seine persönliche Angelegenheit.

    Man sollte doch den Anspruch auf Transparenz nicht übertreiben, und gerade bei heiklen Rückfragen nicht unbotmäßig in die Privatsphäre dringen?!

    Sofern die namentliche Nennung der Beteiligten für den T.O. relevant ist, wird sie wohl noch auftauchen ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Lugansk
    Dabei seit: 1247184000000
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    geschrieben 1312767758000

    Hallo!

     

    Wer redet denn hier von privaten Angaben? :frowning:

     

    Erst bei der Nennung des Hotel Namens kann man nachvollziehen was versprochen wurde und was nicht.

  • Mausebaer120
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    Zielexperte/in für: ZE
    geschrieben 1312793131000

    Vielleicht sollten wir eh erstmal abwarten ob sich der TE nochmal meldet - wäre ja nicht schlecht, wenn er sich mal etwas an der Diskussion beteiligt und auf Rückfragen antwortet ...

    Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude. ( Epikur von Samos )
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