Auch ein omnipräsenter Irrtum:
Ich habe innerhalb einer Pauschalreise XY Airlines gebucht. Habe ich Anspruch auf Rücktritt, wenn ein anderes Luftverkehrsunternehmen den Flug durchführt?
Die Antwort:
Nein!
Die Änderung des Carriers allein bildet noch keinen Kündigungsgrund ab.
Mein Vertrag umfasst die Leistung "Flugreise von A nach B zu einigermaßen fixen Zeiten".
Fix sind vor allem die Parameter "von A nach B" und der Reisetag. Verschiebungen der Reisezeit hingegen muss man im Rahmen von ca. 4h gewöhnlich hinnehmen.
Gelegentlich verlegen die Veranstalter jedoch den Abreiseort und berufen sich auf "Zumutbarkeit" der Maßnahme.
Falsch!
Selbst wenn ich von CGN nach DUS verlegt werde ist das eine wesentliche Änderung des Vertrags und berechtigt mich zum Rücktritt.