• wissenswertes
    Dabei seit: 1207612800000
    Beiträge: 5
    geschrieben 1207655282000

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zur Haftung bei der Buchung.

    Ich habe im Februar für meinen Freund und mich Urlaub gebucht mit Reiserücktrittsversicherung. Die Buchung habe aber nur ich alleine unterschrieben. Wie sieht es nun im Fall einer Trennung und Stornierung der Reise aus, wenn der nun Exfreund nicht bereit ist, zu zahlen, denn die Rücktrittsversicherung würde in diesem Fall doch nicht greifen.

    Bleibe ich alleine auf den Kosten sitzen oder macht das Reisebüro ihn auch haftbar?

    Vielen Dank für eure Antworten.

  • angste
    Dabei seit: 1293494400000
    Beiträge: 2696
    geschrieben 1207655494000

    Wer bucht, der zahlt. Ist leider so.

  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
    Beiträge: 1935
    geschrieben 1207655997000

    Du hast im Reisebüro unterschrieben, dass Du "für die Verpflichtungen der ( von Dir ) angemeldeten Reiseteilnehmer gegenüber dem Leistungsträger bzw. Reiseveranstalter" wie für Deine eigenen einstehen wirst. Du mußt also bezahlen, egal ob verheiratet oder geschieden, glücklich verlobt oder getrennt etc.

    Viele Grüße.

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1207658144000

    Hallo,

    es sieht so aus, daß Du für die Reise bezahlen mußt. Der Adressat der Rechnung ist auch der Auftraggeber, der für alle Teilnehmer unterschrieben hat.

    Anders sieht es aber aus bezüglich dem privaten Recht. Wenn Du ausreichend darlegen kannst, daß die Reise in gemeinsamen einvernehmen gebucht wurde, dann kannst Du dir den Anteil selbstverständlich von Deinem Exfreund erstatten lassen.

    Hier würde beispielsweise genügen, wenn Du Zeugen hättest, die bestätigen können, daß der Freund mit im Reisebüro war, die Deinen Freund von der Reise erzählen gehört haben oder als absolut unbestechliches eine Anzahlung, die Dir dein Freund überwiesen hat.

    Wie gesagt: Für das Reisebüro bist Du der Ansprechpartner. Für Dich ist es Dein Freund. Im Zweifelsfall solltest Du dich beraten lassen.

    Gruß

    Berthold

    p.s. Der Grund und die Art der Trennung können privatrechtlich auch eine Rolle spielen.

  • Aussteiger
    Dabei seit: 1101686400000
    Beiträge: 738
    geschrieben 1207672624000

    Ich denke mal, Du hast Dich von Deinem Freund getrennt und jetzt ist der gemeinsame Urlaub natürlich abgesagt.

    So wie es aussieht wirst Du für die Kosten einstehen müssen.

    Lass es mich mal so sagen.

    Es kommt immer auf die Art der Trennung an und auf die Dauer der Freundschaft.

    Wenn er---wie hätte man früher so schön gesagt--ein "Ehrenmann" ist, dann wird er sicher seinen Anteil bezahlen.

    Also wenn meine Partnerin einen gemeinsamen Urlaub buchen würde und wir uns trennen würden, z.B. weil sie einen anderen hat, dann würde ich mich auch stur stellen. Oder :laughing: :rofl: ich würde ihr anbieten, diesen Urlaub sozusagen als Abschied noch zu machen :rofl: :rofl:

    Aber ich bin auch schon seit Jahren mit ihr zusammen.

    Natürlich kannst Du gegen Deinen Freund eine Privatklage erheben. Kommt halt darauf an, wie hoch der Reisepreis ist, ob sich die hohen Kosten lohnen werden.

    Wer seine Träume verwirklichen will, muss erst einmal aufwachen
  • montelina
    Dabei seit: 1108080000000
    Beiträge: 45
    geschrieben 1207835794000

    Hallo,

    hast du niemanden, den du als Ersatzperson mitnehmen könntest? Eine Namensänderung könnte dann günstiger sein, als eine Stornierung.

    Grüße

    Montelina

  • wissenswertes
    Dabei seit: 1207612800000
    Beiträge: 5
    geschrieben 1207897667000

    Vielen Dank für eure Antworten, ich werde jetzt mal loslegen und jemanden suchen, der mich in den Urlaub begleiten möchte.

    Hab aber gelernt, die Buchung wird nie wieder alleine unterschrieben :-)))

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1207903090000

    @wissenswertes

    Was bei dem heutigen System immer dann schwierig wird,

    wenn Du nicht z.B. 2 Einzelzimmer buchst. Da kann natür-

    lich jeder einen eigenen Vertrag unterzeichnen.

    Bei einer erforderlichen gemeinsamen Buchung eines Objektes

    wird immer einer der beiden Teilnehmer den Vertrag

    als "Hauptschuldner" unterschreiben müssen.

    Sonst gibt es keinen Vertrag-

    oder gibt es da doch Möglichkeiten?

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
    Beiträge: 3505
    geschrieben 1207904297000

    Es gibt keine andere Möglichkeit.

    Selbst wenn zwei Unterschriften drauf sind haftet nur einer. Dann kann sich der RV sogar aussuchen, wenn er in die Haftung nehmen möchte. In der Regel nimmt man den, dessen Adresse im Vertrag steht.

    Von dem her sind bei nicht verheirateten Paaren getrennte Buchungen immer sinnvoll. Von welchem Konto dann die Rechnungen beglichen werden interessiert hierbei den RV nicht.

    LG

    holzwurm

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1207904475000

    @holzwurm

    Aber 2 Verträge für 1 Doppelzimmer? Dann habe ich ja nicht mal

    zwingend Anspruch auf Unterbringung mit dem "richtigen" Partner ;)

    Ob das jetzt gut oder schlecht ist, lassen wir mal außen vor.

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
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