Hallo,
wie schon gesagt...Ich würde auch versuchen eine Freundin als Ersatz mitzunehmen, so ein Urlaub lenkt auch ab.....
Hallo,
wie schon gesagt...Ich würde auch versuchen eine Freundin als Ersatz mitzunehmen, so ein Urlaub lenkt auch ab.....
@privacy sagte:
Aber 2 Verträge für 1 Doppelzimmer? Dann habe ich ja nicht mal
zwingend Anspruch auf Unterbringung mit dem "richtigen" Partner
Ich hatte gemeint zwei Unterschrift auf den Vertrag mit einem Doppelzimmer bzw. alternativ natürlich zwei Verträge mit je einem Einzelzimmer.
LG
holzwurm
Bringen wir das mal auf die Reihe:
...zwei nicht mit einander verheiratete Personen buchen ein Doppelzimmer
1.1. auf einem Vertrag
1.1.1. mit einer Unterschrift
1.2. auf zwei Verträge jeweils mit Hinweis: ... im Doppelzimmer mit....
1.2.1. mit je einer Unterschrift unter dem entsprechenden Vertrag
1.3. auf einem Vertrag unterschreiben jeweils alle Gebuchten, dass sie mit dem Reisevertrag einverstanden sind und für die Erfüllung = Bezahlung einzeln haften
...1.1.1. ist ganz blöd für den Reiseveranstalter: denn mit einer Unterschrift haftet der Unterzeichnende nur für seinen Teil; hat er aber ein zweites Mal unterschrieben, dass er für die Erfüllung des Vertrages auch für die mitgebuchten Personen haftet, dann ist das ganz blöd für den Unterzeichnenden: denn dann zahlt er wirklich für alle!
...1.2. warum sollte das nicht gehen und rechtlich in Ordnung sein? Ich hatte Dutzende solche Fälle bisher; ist zwar mehr "Verwaltungsaufwand" für das Reisebüro, aber es hält dafür auch umso wasserdichter
...1.3. wäre die einfachste und sinnvollste Sache, setzt natürlich voraus, dass die Reiseverträge entsprechend aufgebaut sind; meine beispielsweise umfassen alle diese (gesetzlich vorgeschriebenen) Punkte und gerade erst gestern hat wieder einer sich ganz genau erkundigt, warum und weshalb.
Übrigens gehörte noch ein dritter Punkt einzeln unterschrieben, sonst könnte es Ärger mit dem Datenschutz geben:
Eine eigene Unterschrift, dass die gebuchten mit der Weitergabe ihrer persönlichen Daten einverstanden sind, sofern die Weitergabe für die Durchführung der Buchung notwendig ist. Denken wir nur an die Daten, die die USA verlangen...
meint
Peter
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!