@plackerer sagte:
Es ging hier um eine normale Pauschalreise, und keine Rundreise.
Wahrscheinlich wird das bei einer normalen Pauschalreise nicht angewandt, aber die Option hat man sich mal offen gelassen.
Hallo,
nein diese Option hat man sich nicht offen gelassen. Denn in Deinem einkopierten Text wird explizit von einer "ausdrücklich ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl" gesprochen und diese muß im Katsalog so stehen.
Ein anderer Fall könnte nur ein sehr kleiner Veranstalter sein, der die Reisen nur zu wenigen, bestimmten Terminen anbietet. Dann könnte auch bei einer "gewöhnlichen" Pauschalreise eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich sein. Immer aber nur, wenn diese auch vorher angegeben ist.
Es gibt also hier kein Hintertürchen!
Gruß
Berthold