• ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1235466085000

    @plackerer sagte:

    Es ging hier um eine normale Pauschalreise, und keine Rundreise.

    Wahrscheinlich wird das bei einer normalen Pauschalreise nicht angewandt, aber die Option hat man sich mal offen gelassen.

    Hallo,

    nein diese Option hat man sich nicht offen gelassen. Denn in Deinem einkopierten Text wird explizit von einer "ausdrücklich ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl" gesprochen und diese muß im Katsalog so stehen.

    Ein anderer Fall könnte nur ein sehr kleiner Veranstalter sein, der die Reisen nur zu wenigen, bestimmten Terminen anbietet. Dann könnte auch bei einer "gewöhnlichen" Pauschalreise eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich sein. Immer aber nur, wenn diese auch vorher angegeben ist.

    Es gibt also hier kein Hintertürchen!

    Gruß

    Berthold

  • AntoniaW
    Dabei seit: 1204329600000
    Beiträge: 829
    geschrieben 1235467176000

    @plackerer sagte:

    hier ein kleiner Auszug der AGB eines Online Veranstalters.

    7. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

    7.1 Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu zwei Wochen vor

    Reisebeginn abzusagen. Der Reisepreis wird unverzüglich erstattet.

    Die können das.

    Zitat ohne Quelle?

    Nicht valide.

  • plackerer
    Dabei seit: 1188777600000
    Beiträge: 1007
    geschrieben 1235745868000

    Die Quelle sind die AGB´s von-- Urlaubstours--- gebucht bei einer normalen Pauschalreise , habe die AGB ´s noch als Mail abgespeichert.#

    Habana--irgendwie geht alles.
  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1235766552000

    Hallo,

    trotzdem bezieht es sich auf eine ausdrücklich Ausschreibung der Mindestteilnehmerzahl und ist nur in einem solchen Fall, also einer Gruppenreise (bevorzugt einer Rundreise) relevant.

    Gruß

    Berthold

  • plackerer
    Dabei seit: 1188777600000
    Beiträge: 1007
    geschrieben 1235768290000

    Ich gebe dir Recht, aber genauso stand es in meinen AGB´s , und das war ne normale Pauschalreise.

    Habana--irgendwie geht alles.
  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1235769395000

    Hallo,

    die AGB's gelten ja grundsätzlich für alle Reisen. Daher auch Allgemeine Geschäftsbedingungen. Selbst wenn Urlaubstours eine solche Reise noch nie angeboten hätte, sind Sie eben schon für diesen Fall gewappnet.

    Kann ja auch bei einer extra angefragten Gruppenreise gelten. Der Preis X gilt nur bei einer Mindestteilnehmerzahl von Y-Personen. Einfach doppelt abgesichert. ;)

    Gruß

    Berthold

  • plackerer
    Dabei seit: 1188777600000
    Beiträge: 1007
    geschrieben 1235771179000

    Aber rein theoretisch gesehen hätte ich doch ein Recht auf AGB´s speziell auf meine gebuchte Reise oder??

    Habana--irgendwie geht alles.
  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
    Beiträge: 679
    geschrieben 1235774092000

    Hallo,

    die AGB gelten wie der Name schon sagt für alle Reisen des jeweiligen RVs. Einzelne Klauseln gelten dabei nur unter besonderen Umständen, so wie diese hier. Steht irgendwo deutlich in der Reise-/Leistungsbeschreibung etwas wie "Mindesteilnehmerzahl für diese Reise: 20", nur dann gilt diese entsprechende Klausel und nur dann kann der RV bei Nichterreichen dieser Zahl zurücktreten. Für alle anderen Reisen des RVs hat die Klausel keinerlei Bedeutung.

    In der Praxis finden sich solche Mindestteilnehmerzahlen insbesondere bei Club-, Leser-, Bus- und Rundreisen.

    Gruß,

    soedergren

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1235933652000

    Hallo plackerer,

    das hast Du doch! Diese Klausel ist speziell für Deine Reise nicht relevant. Es müssen ja nicht für jeden Reise neue AGB's gedruckt werden!

    Nochmals: Das A in AGB kommt von allgmein! Somit wären spezielle AGB's für Deine Reise keine AGB's mehr!

    Gruß

    Berthold

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1235995264000

    @plackerer sagte:

    Aber rein theoretisch gesehen hätte ich doch ein Recht auf AGB´s speziell auf meine gebuchte Reise oder??

    Richtig gedacht - kleiner Haken an der Sache: deine gewünschten AGB's müssen aber auch vom Veranstalter anerkannt werden. Tut er dies nicht, sondern beharrt auf die seinen, kannst du diese annehmen oder nicht buchen...

    meint

    Peter

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