• uwehofi
    Dabei seit: 1348704000000
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    geschrieben 1402186831000

    Hallo,

    ich brauche dringend Hilfe bzw. Rat. 

    Eigentlich wollten wir heute nach Hurghada fliegen da wir in Bayern Schulferien haben, also mein Sohn, ich und meine türkische Frau (mein Sohn und ich sind deutsche). Meine Frau hat einen türkischen Pass und einen aufenthaltstitel der immer auf zwei Jahre befristet ist.

    ich habe mich im Vorfeld informiert u.a. Beim Konsulat, Botschaft, etc. Dass meine frau zur Einreise lediglich ihren Reisepass benötigt und einen aufenthaltstitel aus einem eu-Land welcher noch mindestens 6 Monate gültig ist. 

    Dies trifft alles zu. 

    Beim Check in bei der nesma Airlines hat man uns nicht mitgenommen, zuerst wurde die Aussage getroffen dass das Problem der aufentHaltstitel ist, weil dieser befristet sei bis august 2015 und zu guter letzt, hätte sie nur als Gruppe mit mindestens 10 Türken einreisen dürfen. 

    Ganz ehrlich wo sind wir denn. Ich habe jetzt das Problem , Flüge gebucht über 5 Vorflug und Hotel über Reisebüro bei 12fly. Jetzt bin ich 620 km Auto gefahren zusätzlich noch park und Ride parkplatz gezahlt...... Und zu guter letzt sitz ich jetzt daheim.

    bitte um Rückmeldung bzw. wer einen fachanwalt für Reiserecht kennt.

    die größte Frechheit am Flughafen, es interessiert niemanden, zudem überall angerufen angeblich auch in hurghada und dort konnte man aber auch keine aussage treffen.

    scheinbar ist meine Frau die erste Türkin auf der Welt, die von Deutschland aus nach Ägypten reist. 

    Vielen Dank.

  • Sabaelcher
    Dabei seit: 1228780800000
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    Verwarnt
    geschrieben 1402189497000

    Habe gerade aktuell eine Seite gefunden, da steht folgendes:

    Einreisebestimmungen für türkische Staatbürger für Ägypten Montag, 27. Januar 2014, 06:41Während türkische Staatsbürger bei einer Reise von der Türkei nach Ägypten ein Visum bei der Ankunft erhalten können, ist dies für türkische Bürger, die in Deutschland leben und von hier aus nach Ägypten reisen, nicht möglich.

     

    Hier der Link dazu: www.tourexpi.com/de-de/news.html~nid=86321

  • uwehofi
    Dabei seit: 1348704000000
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    geschrieben 1402190384000

    Überflüssiges Zitat entfernt.

    ja vielen Dank, wenn du aber auf anderen Seiten ließt wie die Übersetzung z.b. Auf www.Aegyptische-Botschaft.de dann stimmt dies nicht bzw. Das war auch die Aussage vom Konsulat, sofern sie mit einem Deutschen verheiratet ist dann sagt die aktuelle "gesetzgebung" das was ich geschrieben habe. Zudem deckt es sich auch nicht mit der aussage des flughafenpersonals warum man ihr die Einreise verweigerte, nämlich Befristung des aufenthalttitels und einreise als Gruppe mit mindestens 10 Personen.

  • HC-Mitglied998552
    Dabei seit: 1288483200000
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    geschrieben 1402221602000

    Servus,

    genaustens beschrieben in den Visainformationen der Ägyptischen Botschaft 

    Zitat :

    • Türkische Staatsangehörige mit türkischem Reisepass und einem gültigen Aufenthaltstitel in der Bundesrepublik Deutschland (Minimum 6 Monate) können das Einreisevisum für einen touristischen Aufenthalt bei einem ägyptischen Konsulat in Deutschland (Berlin, Frankfurt/M. oder Hamburg) beantragen.

     

    von daher hätte das Visum vorab beantragt werden müssen, ist anscheinend nicht geschehen - und damit wurde dann auch richtigerweise der Check In verweigert

    sehr schade aber richtig

    Gruß Vik

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    gesperrt
    geschrieben 1402221733000

    ...und da das ganze in Richtung reiserechtlicher Fragen formuliert ist, verschieben wir das ganze auch in das richtige Unterforum.

  • de la Diva
    Dabei seit: 1395878400000
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    geschrieben 1402229864000

    @uwehofi

    hier noch ein Link:

    http://www.tourexpi.com/de-de/news.html~nid=86321

     

    Auch vom 27.Januar 2014.

    Es ist zu vermuten, dass du sicher auch nicht den Namen der MA des Konsulat hast, der dir die Auskunft gab, dass eine vorherige Visumsbeantragung nicht nötig wäre (?).

    Die CheckIn-MA haben leider entsprechend der aktuellen Lage gehandelt.

    Nimmt eine Airline einen Passagier mit, der KEIN gültiges Einreisevisum vorweisen kann, zahlt die Airline an den ägyptischen Staat eine vierstellige Summe und ist dann auch noch verpflichtet, den Passagier wieder mit zurückzunehmen.

    Es ist ein bedauerlicher Vorgang aber der Reisende ist verpflichtet sich um die Einreisebestimmungen selber zu kümmern.

    Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)
  • uwehofi
    Dabei seit: 1348704000000
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    geschrieben 1402250926000

    Hallo besten Dank für die Antworten. 

    www.aegyptische-botschaft.de linke spalte Visum und dann etwas runter scrollen, da steht leider etwas anderes und das war auch die Aussage von der Botschaft am Telefon. Zudem ist eine telefonische Aussage rechtlich nicht haltbar. 

    Andere Frage, Dienstag früh ägyptisches Konsulat in Frankfurt, bekommt meine Frau evtl. Das Visum gleich mit oder dauert das Tage. 

    habe ja bisher noch nicht mal Antwort der Airline ob mein Rückflug überhaupt noch steht, was mit dem Hotel ist und und und

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    geschrieben 1402253583000

    Du solltest schon die richtige Seite der Botschaft nutzen, die u.a. auch im allg. Hinweis-Thread im Ägypten-Forum verlinkt ist.

    Auf der offiziellen Seite des Konsulats steht es eindeutig formuliert:

    @3-Visabestimmungen sagte:

    Türkische Staatsangehörige mit türkischem Reisepass und einem gültigen Aufenthaltstitel in der Bundesrepublik Deutschland (Minimum 6 Monate) können das Einreisevisum für einen touristischen Aufenthalt bei einem ägyptischen Konsulat in Deutschland (Berlin, Frankfurt/M. oder Hamburg) beantragen.

    Ob das Konsulat in Frankfurt das Visum umgehend ausstellt bezweifle ich, da die Bearbeitung des Visa-Antrags gewöhnlich ein paar Tage dauert.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1402261662000

    Die Mindestbearbeitungszeit sind an sich 5 Tage - je nach Notwendigkeit von Rückfragen kann das aber auch gut und gerne mal 3 Wochen in Anspruch nehmen.

    Ich bezweifle eine falsche Auskunft, vermutlich handelte es sich um ein Missverständnis bei der fernmündlichen Erkundigung - rechtlich ist auch ein notierter Name des Gesprächspartners (obwohl ich es immer mache!) nicht relevant (i.e. würde nicht zur Inanspruchnahme für zusätzliche Kosten ermächtigen).

    Der Fürsorgepflicht des Reisebüros ist zuzumuten, dass es über die notwendigen Dokumente zur Einreise informiert, vor allem wenn erkennbar ist, dass einer der Reisenden möglicherweise keine deutschen Papiere hat. Ansprüche lassen sich aus dem Versäumnis aber auch nicht ableiten.

    Ebenfalls bezweifle ich realistische Aussichten auf eine sehr deutlich beschleunigte Erteilung des Visums - aber man kann auch mal Glück haben.

    Bei einer Stornierung nach Datum des Reiseantritts hat man ohnehin keine Erstattung zu erwarten - ich würde daher versuchen, einen Flug via IST zu buchen, auf diesem Reiseweg dürfte es keine Probleme für die Inhaberin des türkischen Passes geben.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Jesla
    Dabei seit: 1159315200000
    Beiträge: 210
    geschrieben 1402314809000

    vonschmeling:

    Der Fürsorgepflicht des Reisebüros ist zuzumuten, dass es über die notwendigen Dokumente zur Einreise informiert, vor allem wenn erkennbar ist, dass einer der Reisenden möglicherweise keine deutschen Papiere hat. Ansprüche lassen sich aus dem Versäumnis aber auch nicht ableiten.

    Das sehe ich anders. Rechtlich gesehen, so sind wir uns sicher einig, obliegt es NICHT dem Reisebüro, dem Kunden Informationen zu den notwendigen Einreisedokumenten zu geben. Das ist ganz allein Sache des Kunden.

    Aber auch, wenn man es nur als Zusatzservice betrachtet, geben die Reisebüros meist keine Infos und sollten es auch nicht tun.

    Erstens gibt es so viele verschiedene Fälle, dass es für das Reisebüro unmöglich ist, übertrieben gesagt für jede Nationalität die Einreisebestimmungen in jedes Land zu kennen. Die Reisebüro-MA sollten über die Einreisebestimmungen für deutsche Gäste informiert sein, wobei es auch nicht Sache des Reisebüros ist, zu kontrollieren, ob jeder einen gültigen Pass hat. Zweitens, und das ist entscheidend, will man als Reisebüro genau das verhindern, was hier passiert ist, nämlich dass falsche Informationen weitergegeben werden. Ein Reisebüro-MA würde nämlich genau das tun, was auch der Kunde tut: Sich beim zuständigen Konsulat bzw. im Internet erkundigen. Passiert dann sowas wie jetzt hier, dann macht der Kunde das RB verantwortlich, was aber nicht rechtens ist. D.h. viele RB DÜRFEN von ihrer GL her gar nicht solche Auskünfte geben. Was das Reisebüro machen kann, ist den Kunden darauf hinweisen, dass er sich am besten über die aktuellen Einreisebesimmungen informieren sollte. Das war's aber auch schon.

    Das Ganze ist hier natürlich sehr blöd gelaufen und ich vermute auch, dass es zeitlich nicht möglich ist, das Visum noch rechtzeitig zu beschaffen, abgesehen von Flugumbuchungen usw. Je nachdem, wie das Ganze ausgeht, würde ich aber trotzdem versuchen, über den Weg der Kulanz vom RV etwas zurückzubekommen. Manchmal kann man da echt Glück haben und man hat ja eh nichts zu verlieren. Es gibt einige VA, die wirklich kulant sind, vor allem, wenn man häufiger mit ihnen reist. 

    Weiterhin solltet ihr daraus gelernt haben, dass man sich am besten immer auf der Internetseite der Botschaft selbst erkundigt. Mein Mann ist auch Ausländer und wenn wir verreisen, schreibe ich zusätzlich immer eine Mail an die zuständigen Botschaften, damit ich danach was schriftlich habe. Wichtig ist auch, den Fall ganz genau zu schildern, denn wie Du jetzt gesehen hast, sind Kleinigkeiten ausschlaggebend.

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