..... nun, Dir stehen die anteiligen Stornogebühren von Deiner Freundin sicher zu, so dass Du darauf hinweisen kannst, dass Du im Notfall die Sache rechtlich klären läßt, mit fast 100%iger Erfolgsaussicht.
Das wirklich gerichtlich durchzuziehen, ist natürlich Mumpitz. Das deckt vermutlich nicht mal Deine Anwaltskosten. Du solltest Deine Freundin, nachdem die Reise storniert wurde. in Abständen von etwa 3 Wochen Wochen 3x anschreiben (ES/Rückschein) = 3 Mahnungen mit dem Hinweis, dass, wenn sie nicht reagiert, Du das gerichtliche Mahnverfahren einleitest. Das kannst Du dann notfalls auch tun, ohne Anwalt- mit Kosten weit unter 200€. Wenn sie dann auch nicht zahlt, wird automatisch das Gerichtsverfahren eröffnet, auf IHRE Kosten, wenn sie verliert. Und das wird sie sich gut überlegen. Nähres gibt es z.B. hier:
http://www.trenkler.de/rechtsanwalt/mahnverfahren.shtml
Trotzdem solltest Du, wie es auch andere Forumsmitglieder vorgeschlagen haben, eine gütliche Einigung versuchen.
Man muss ja nicht gleich vom Honeymoon zum Mahnverfahren übergehen.
Gruß Serramanna