HILFE brauche dringend eine Antwort, schnellst möglich! - Stornierung

  • ek9995
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    geschrieben 1192318627000

    Vielleicht dann nur mit zu drohen, aber wenn man dann droht, dann sollte ja auch was hinterstecken, sprich wenn jemand weiß, dass ein Richter dagegen entscheiden würde, dann müsste man nicht damit drohen und ja ich mein 200€ sind in anbetracht der zzgl. Gerichtskosten es nicht wert, jedoch bin ich 19j. und 200€ ist halt nicht ohne...

    LG Tim

  • ek9995
    Dabei seit: 1184457600000
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    geschrieben 1192318759000

    Ja schon, aber ich meine meine Eltern und ja einfcah jeder wusste doch das sie mit mir fliegen will, ausserdem habe ich eine Überweisung von ihr, für den Anteil der Anzahlung, mit dem Buchungstext "Anzahlung Dom. Rep." hilft sowas?

  • privacy
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    geschrieben 1192319219000

    Hallo Tim,

    lass Dir mit der Stornierung der Reise noch etwas Zeit,

    solange dies nicht mehr als 15 Prozent Rücktrittsgebühren kostet.

    Aber Achtung, das geht normalerweise nur bis 30 Tage vor Abflug.

    Auf alle Fälle rechtzeitig schriftlich stornieren.

    Zwischenzeitlich kannst Du ja alle Möglichkeiten prüfen:

    - Freundin überlegt es sich vielleicht noch anders

    - Jemand anderes fliegt mit Dir in Urlaub

    - Du verkaufst die Reise an 2 Personen

    Also erst mal in Ruhe darüber schlafen.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • serramanna
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    geschrieben 1192349016000

    ..... nun, Dir stehen die anteiligen Stornogebühren von Deiner Freundin sicher zu, so dass Du darauf hinweisen kannst, dass Du im Notfall die Sache rechtlich klären läßt, mit fast 100%iger Erfolgsaussicht.

    Das wirklich gerichtlich durchzuziehen, ist natürlich Mumpitz. Das deckt vermutlich nicht mal Deine Anwaltskosten. Du solltest Deine Freundin, nachdem die Reise storniert wurde. in Abständen von etwa 3 Wochen Wochen 3x anschreiben (ES/Rückschein) = 3 Mahnungen mit dem Hinweis, dass, wenn sie nicht reagiert, Du das gerichtliche Mahnverfahren einleitest. Das kannst Du dann notfalls auch tun, ohne Anwalt- mit Kosten weit unter 200€. Wenn sie dann auch nicht zahlt, wird automatisch das Gerichtsverfahren eröffnet, auf IHRE Kosten, wenn sie verliert. Und das wird sie sich gut überlegen. Nähres gibt es z.B. hier:

    http://www.trenkler.de/rechtsanwalt/mahnverfahren.shtml

    Trotzdem solltest Du, wie es auch andere Forumsmitglieder vorgeschlagen haben, eine gütliche Einigung versuchen.

    Man muss ja nicht gleich vom Honeymoon zum Mahnverfahren übergehen.

    Gruß Serramanna

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  • Bulgarienfan
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    geschrieben 1192354407000

    @ek9995 sagte:

    Ja schon, aber ich meine meine Eltern und ja einfcah jeder wusste doch das sie mit mir fliegen will, ausserdem habe ich eine Überweisung von ihr, für den Anteil der Anzahlung, mit dem Buchungstext "Anzahlung Dom. Rep." hilft sowas?

    Ist denn die (anteilige) Anzahlung niedriger als die (anteilige) 15% Stornogebühr? Wenn nicht, hast du das Geld doch bereits bekommen.

    Gruß

    Manfred

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  • bombes-spatz
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    geschrieben 1192357340000

    Bulgarienfan , ich denke , das hier die reine Anzahlung der Reise gemeint war , es geht ja noch um die Restzahlung der Reise. Da muß sie ja auch die Hälfte tragen . Also hat er sein Geld von ihr noch nicht bekommen.

    wenn die Reise schon bezahlt ist , dann gehts um die Hälfte der Stornogeb. , auf jeden Fall bekommt er dann noch Geld von ihr...

    Das Reisebüro zahlt ja die Anzahlung nicht zurück , die Stornokosten kommen ja noch dazu , oder ??

  • cippo
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    geschrieben 1192358367000

    Bei diesen Ansprüchen gegenüber der Freundin handelt es sich ja um eine rein zivilrechtliche Sache, gegenüber dem Reiseveranstalter bist Du ja alleine zahlungspflichtig. Ich wäre mir nicht sicher, ob Du damit vor Gericht durchkommen würdest, abschließend kann Dich da eh nur ein Rechtsanwalt beraten, die "Laienmeinungen" hier im Forum werden Dich bei dieser Sache eher nicht weiter bringen.

    @Serramanna: Deine Ausführungen sind falsch. Nach einem gerichtlichen Mahnverfahren wird nicht automatisch ein Gerichtsverfahren eröffnet. Reagiert der Schuldner nicht, hast Du zwar einen Titel, eintreiben musst Du ihn dann aber selbst lassen, und auch die Kosten vorstrecken. Ein Gerichtsverfahren kann eröffnet werden, wenn der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhebt, in diesem Falle würde ich aber auf einen ungewissen Ausgang tippen.

  • Bulgarienfan
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    geschrieben 1192360023000

    @bombes-spatz,

    die Fragen im Eingangsbeitrag sind noch etwas unklar. Wie hoch war die Anzahlung, höher oder niedriger als 15%? Wie ich diesen Beitrag verstanden habe, geht es um die zur Zeit eventuell fälligen Stornogebühren, die 15% betragen würden.

    Ich kenne das von meinen Urlauben so, dass die Anzahlung 20 Prozent beträgt, und die Stornogebühr in der ersten Zeit ebenfalls. Damit wäre bei einer frühen Stornierung eben "nur" die Anzahlung futsch. Und die hat die Ex ja schon anteilig überwiesen. Deswegen meine Frage. Wenn ich das richtig sehe, wird die Anzahlung mit der Stornogebühr verrechnet. Es kommt dann nur dann etwas hinzu, wenn die Stornogebühr höher ist als die Anzahlung.

    Der "Unterschreiber" haftet auch für alle Mitreisenden, für die er mitgebucht hat. Deswegen sollte hier die Frage, ob er stornieren will oder nicht, schnellstens geklärt werden.

    Gruß

    Manfred

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  • ADEgi
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    geschrieben 1192372416000

    Hallo,

    ich sehe das auch so wei Bulgarienfan. Du hast ja die Anzahlung für die Reise, die normalerweise auch die Stornokosten abdecken sollte. Folglich fällt nur Dein Stornoanteil zusätzlich an. Das andere Geld hast Du ja.

    Deinen Anteil könntest Du allerdings nur dann bekommen, wenn Ihr Euch privat einigt. Gerichtlich wäre dieser allerhöchstens bei einer absolut groben und arglistigen Täuschung einkalgbar.

    Also nur, wenn Deine Freundin nachweislich von beginn der Buchung an nicht vorhatte, mit Dir zu verreisen. Nachweis wäre hier Beispielsweise eine, zum gleichen Zeitpunkt, schon mit jemandem anderen gebuchte Reise oder ähnliches.

    Umgekehrt hat Sie wohl auch kaum Chancen Ihr Geld zurückzufordern, da Sie ja mit der Anzahlung an Dich in die Buchung eingewilligt hat und somit auch eine getrennte Kasse bestätigt hat. Sie kann dann also nicht argumentieren, daß Du ohnehin bereit warst die Reise zu zahlen und nur wegen der Trennung Geld von Ihr forderst.

    Gruß

    Berthold

  • schntho
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    geschrieben 1192392172000

    Hallo!

    Denke Du wirst nicht viel Chancen haben da gut raus zu kommen.

    lg

    Liebe Grüße Thomas
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