• Chiara Saluta
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    gesperrt
    geschrieben 1209725725000

    1. rat: von weiteren zahlungen erst mal absehen

    2. dem mitarbeiter gelegenheit geben die sache zu klären

    3. wenn das rb als va auftritt, dann muss es nicht für alle bei öger die plätze eingekauft haben, sondern kann auch direkt bei der airline oder anderen va die plätze nachkaufen bzw. eingekauft haben.

    4. auf gültigen sicherungsschein pochen, kopien sind nur bedingt zulässig.

    5. erkundigungen über rb bei der zuständigen ihk einholen.

    6. viel glück und bis sep. ist ja noch ein bißchen zeit

  • 253anja
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    geschrieben 1209736351000

    warum fällt Euch erst jetzt auf, das nur 4 Personen gebucht wurden ?

    Wann habt Ihr die Buchungsbestätigung über 8 Personen erhalten ?

  • TaPoro
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    geschrieben 1209763960000

    Chiara Saluta,danke. Ja, wir haben Ihm jetzt erstmal Zeit gegeben sich um alles zu kümmern und alles abzuklären. Sein Kollege hat Mist gebaut und er muss alles nochmal neu buchen. Evtl. müssen wir in ein anderes Hotel ausweichen. Die Mehrkosten die entstehen, da sein Kollege uns einen viel zu niedriegen Preis genannt hat, trägt das RB!

    Das RB ist eingetragen und es liegt auch nichts negatives vor.

    (Inwiefern sind Kopien nur bedingt zulässig?)

    253anja......wir haben direkt nach Ostern gebucht. Die Buchungsbestätigung läuft ja über 8 Pers.

    Wir haben halt nachgeforscht, weil uns der Preis auch sehr komisch vorkam- wer bekommt schon in den Ferien ein 5 Sterne Hotel für 14 Tage für 679.-€ ????

    Dabei ist dann halt aufgefallen das nur für 4 Pers. die Flüge gebucht sind. Zumindest bei Öger. Und dann haben wir weiter geforscht und im Hotel lag auch keine Buchung vor!

    Naja, jetzt hoffen wir das doch noch alles gut wird und wir mit allemann einen schönen Urlaub verbringen werden :-)

  • Chiara Saluta
    Dabei seit: 1117497600000
    Beiträge: 622
    gesperrt
    geschrieben 1209765498000

    bedingt deswegen, weil nur das original gültigkeit hat, außer es wurde per fax vom veranstalter geschickt mit dem vermerk, dass dies wie das original anzusehen ist, dann ist es zwar eine kopie, aber rechtlich bindend und so anzusehen, wie das original....aber kopie und hinten draufgeklebt... ist nicht unbedingt seriös, wobei ich keine böse absicht unterstellen möchte, da sich die sache ja auch zu klären scheint...

  • ginus
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    geschrieben 1209767714000

    Hi TaPoro,

    Wer ist auf der Buchungsbestätigung als Reiseveranstalter aufgeführt und hast du ein Original der Reisebestätigung vom Reiseveranstalter, vermutlich nein.

    Wer ist denn auf dem Sicherungsschein als Reiseveranstalter aufgeführt?

    Öger oder das bewusste Reisebüro? Wenn Öger draufsteht, muss auch alles bei Öger gebucht sein. Also ich weiß zumindesten keinen Fall wo eine Pauschalreise gebucht ist beim RV und das Reisebüro bucht dann die einzelnen Reiseleistungen selber zusammen?? Sollte es so sein dass Öger nur Teile beiträgt ist ein Öger Sicherungsschein ohnehin wertlos, weil Öger dann vermutlich keine Pauschalreise vermittelt. Zumindesten aber wären die Reiseleistungsteile die nicht bei Öger gebucht sind, nicht abgesichert. Das ist alles zu klären und von allen Bestätigungen jeweils das Original zu verlangen, vorher keinen Cent weiter zahlen.

    Sicherungsschein sollte im Original vorliegen >und< mit einer (fortlaufenden) Versicherungsschein-Nummer versehen sein, ggf. sogar für jeden einzelnen Teilnehmer ein separater Sicherungsschein (?).

    Ich wünsch dir viel Glück die Sache noch zu klären

    ginus

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