Hilfe! Gebuchtes Hotel ist Großbaustelle, Veranstalter bietet keine Alternative!!

  • sk3553
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    geschrieben 1207049093000

    Hallo zusammen,

    sind hier neu und hoffen, irgentwer kann uns helfen oder aber einen guten Tip geben:

    Also, wir haben im letzten September unseren Urlaub in Ägypten gebucht. Hotel, Ort, Lage, alles gefiel uns super.

    Die Reise soll am 19.04.08 losgehen. Gestern wurde ich dann vom Reiseveranstalter informiert, daß das Hotel einer "Großbaustelle" gleichen muß: es wird renoviert, umgebaut, neugebaut und angelegt. Es sei mit erheblicher Lärmbelästigung und Einschränkungen zu rechen!!

    Als ich nachfragte, ob uns ein Ersatzhotel angeboten werden würde, wurde dies verneint: kein Kontingent. Wir können natürlich Umbuchen, es würden keine Umbuchungskosten entstehen, allerdings müssen wir die Mehrkosten für das Hotel tragen!! Oder wir stonieren. Preisnachlas auf ein anderes Hotel würde wohl nicht genehmigt werden.

    So, da wir als Frühbucher gebucht haben, sind die Preise nun sehr in die Höhe gegangen. Wir haben allerdings für 1Woche €1400,00 gezahlt. Wir müßten für ein "gleichwertiges 4* Haus" ca. zwischen €300 - ? draufzahlen.

    Ist so etwas rechtens?

    Laut Netz wurde schon seit Ende 2007 gebaut.

    Was nun? Wenn die Bauphase schon früher war, warum wurden wir nicht rechtzeitig informiert? Angeblich hat der Reiseveranstalter erst am 29.03.08 davon erfahren.

    Mein Mann ist richtig sauer und ich mache mir Gedanken......

  • Bulgarienfan
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    geschrieben 1207056039000

    Vorbehaltlich der Meinung unseres Experten Peter:

    Der Aufenthalt in dem gebuchten Hotel ist unzumutbar. Euch wurde ein kostenloses (?) Storno angeboten, aber kein gleichwertiges Ersatzhotel ohne Aufpreis. Diese Absage des Reiseveranstalters erfolgt sehr kurzfristig.

    Ich meine, ihr habt Anspruch auf kostenloses Storno + Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreude. Ich weiß nicht, ob der Schadensersatz 50 oder 100 Prozent des Reisepreises beträgt.

    Ich würde dem Reiseveranstalter diese Rechnung so schnell wie möglich (schriftlich) aufmachen.

    Gruß

    Manfred

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  • sk3553
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    geschrieben 1207056516000

    Hallo Manfred,

    danke für die Antwort!

    Kostenloser Storno ist verständlich, was aber heißt "Schadensersatz"?

    Man hat uns ja angeboten, den Reisepreis zurück

    zu erstatten, bzw. könnten wir uns ja eine andere Reise aus dem gesamten Katalog heraus suchen. Nur haben wir davon auch nicht unseren gewünschten Ägyptenurlaub. Bin in dieser Situation etwas hilflos, nein bin super sauer! Zumal wir unseren Urlaub nicht umlegen können. Die Arbeitgeber spielen nicht mit!!!

  • Bulgarienfan
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    geschrieben 1207056785000

    Da gibt es ein Urteil des Bundesgerichtshofes für solche Fälle, in denen die Absage sehr kurzfristig erfolgt und kein Ersatz angeboten wird. Das gilt sogar dann, wenn ihr woanders einen Urlaub bucht. Frage aber zur Sicherheit den Zielexperten Reiserecht "mosaik"!

    Gruß

    Manfred

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  • Flippi
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    geschrieben 1207057049000

    Das erwähnte Urteil des BGH gilt, wenn überhaupt, bei kurzfristigen Absagen wegen einer Überbuchung. Jedoch nicht wegen einer Absage aufgrund einer Baustelle.

  • sk3553
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    geschrieben 1207057903000

    Hallo Flippi,

    vielleicht hast Du ja einen guten Tip, was wir tun können?

  • sk3553
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    geschrieben 1207058007000

    Hallo Manfred,

    habe gerade Deinen Tip umgesetzt und mich an "mosaik" gewand. Hoffe, ich höre ganz bald etwas...

  • Bulgarienfan
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    geschrieben 1207058217000

    Flippi, der Grund der kurzfristigen Absage dürfte egal sein. Aber lass uns das möglichst durch Mosaik beurteilen.

    Gruß

    Manfred

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  • Flippi
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    geschrieben 1207058385000

    Das Urteil bezieht sich ganz eindeutig auf eine Überbuchung.

  • sk3553
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    geschrieben 1207059032000

    Hallo Flippi,

    da Du anscheinend genauer bescheid weißt, bitte einen Tipp!

    Danke!

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