• Karl99
    Dabei seit: 1186444800000
    Beiträge: 908
    geschrieben 1307399644000

    ein Kollege erzählte mir:

    Am letzten Mittwoch wollte er mit Family von Wien nach Hamburg fliegen. In Wien war mächtiger Stau, er kam zu spät am Flughafen, Flieger weg.

    Soweit so schlecht, sein Pech - gibt er auch zu.

    Nachdem er keinen Flug mehr bekam, fuhr er am Donnerstag mit der Bahn nach Hamburg - die Tickets hat er zu zahlen, keine Frage.

     

    Aber: Er hatte noch am Mittwoch Abend Kontakt mit seiner Fluglinie wegen des Rückfluges: Der war storniert.

    Begründung: Hin- und Rückflug seien eine einheitliche Leistung, wenn er den Hinflug nicht annehme sei der Rückflug auch weg.

     

    Er mußte dann für seine Familie und sich teure one way Tickets von HAM nach VIE kaufen.

     

    Das kanns doch nicht sein?

     

    Ich habe dazu hier noch nix gefunden; falls es doch was gibt, bitte verschieben.

  • Phaeton01
    Dabei seit: 1295740800000
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    geschrieben 1307400390000

    Hallo,

    es gibt in Deutschland einige Urteile bis hoch zum BGH das die Airlines nicht machen können was sie wollen, wie das nach Östereich Recht aussieht keine Ahnung.

    Selbst in Deutschland nützen Dir gewisse Urteile erst mal recht wenig, wenn der Agent am Counter sich stur stellt, kommt aber auch in vielen anderen Lebenslagen vor, Recht haben und Recht kriegen sind eben zwei Schuhe.

    Gruß Susi

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28990
    geschrieben 1307400782000

    Wenn's eins dieser Superpreis-Tickets war, ist es aber auch hier so... oder war es zumindest noch bis vor ca. 1 Jahr.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1307401553000

    Eigentlich ungeachtet des Preises bietet das Versäumnis einer Teilleistung noch keine Rechtsgrundlage für die Airline, ohne weitere Anzeichen über das no-how hinaus die Gesamtleistung - in diesem Falle also den Rückflug - zu stornieren.

    Zwar wird die Airline nicht benannt, aber wenn man zu cross ticketing recherchiert, ergeben sich einige Aspekte zum Thema.

    Mein Rat: Akribische Recherche, denn nach bisher vorliegenden Entscheidungen ist das Storno des Rückfluges zumeist unrechtmäßig!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Karl99
    Dabei seit: 1186444800000
    Beiträge: 908
    geschrieben 1307446534000

    Danke für die sachlichen Antworten.

     

    Es war die größte deutsche Fluggesellschaft, mit der meinem Kollegen das passiert ist.

     

    Ich habe diese BGH Urteile leider nicht gefunden, bei deutschen Entscheidungen bin ich nicht so firm, ich kenne mich nur in der österreichischen Rechtsdatenbank aus.

  • Mausebaer120
    Dabei seit: 1156636800000
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    Zielexperte/in für: ZE
    geschrieben 1307446748000

    Hallo Karl,

    vielleicht hilft Dir ja das hier etwas weiter ;)

    Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude. ( Epikur von Samos )
  • Karl99
    Dabei seit: 1186444800000
    Beiträge: 908
    geschrieben 1307449507000

    Vielen Dank!

     

    Das wars!

     

    Meinem Kollegen ist sehr geholfen!

  • pebachmann
    Dabei seit: 1083888000000
    Beiträge: 92
    geschrieben 1307477682000

    Vorsicht bei diesem Urteil, das über ein Jahr alt ist.

    Meines Wissens haben die Fluggesellschaften darauf reagiert und bieten mittlerweile Tickets an bei denen die Reihenfolge des Flugantritts vom Kunden gewählt werden kann. Dies war bis zu dem genannten Urteil nicht der Fall.

    Sollte man ein solches -extrem teures- Ticket nicht gebucht haben muss man nach wie vor seine Flüge wie gebucht abfliegen und kann nicht einfach ein Segment verfallen lassen.

  • teufelsteffi
    Dabei seit: 1128556800000
    Beiträge: 294
    geschrieben 1307752770000

    Wir hätten fast das gleiche Problem gehabt. Konnten unsen Hinflug (Pauschalreise) nicht antreten und mussten einen Tag später Fliegen. Unser Abflug hätte am Montag sein müssen, dass wir ncht fliegen können wussten wir erst am Freitagmittag.

    Ich habe Kontakt zu dem Reisebüro aufgenommen, die sich dann umgehend mit der Fluggesellschaft in verbindung gestezt haben.

    Am Freitag mussten wir bis 18.00 gemeldet haben, dass der Hinflug nicht angetreten wird aber der Rückflug bestehen bleiben soll.

    War ein wenig nervenaufreibend, haben auch gleich am Dienstag mit dem RV am Urlaubsziel gesprochen, ob der Rückflug bestätigt wurde.

    zum Glück ist alle gut gegangen.

    Mir wurde mitgeteilt, dass man den RV unbedingt rechtzeitig informieren muss ansonsten würde ein Nichtantritt des Hinfluges automatisch zu einer stornierung des Rckfluges führen. (Bei Pauschalreisen) Da die RV davon ausgehen, wer nicht kommt muss auch nicht gehen :-)

    06. - 20.03.2017 Hurghada, AlbatrosPalace
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1307796640000

    @teufelsteffi sagte:

    Mir wurde mitgeteilt, dass man den RV unbedingt rechtzeitig informieren muss ansonsten würde ein Nichtantritt des Hinfluges automatisch zu einer stornierung des Rckfluges führen. (Bei Pauschalreisen) Da die RV davon ausgehen, wer nicht kommt muss auch nicht gehen :-)

    Das ist so nicht richtig, denn gerade zu Pauschalreisen gibt es Gerichtsurteile, in denen festgestellt wird, dass der Nichtantritt eines Fluges noch nicht zur Kündigung des gesamten Vertrages berechtigt. Natürlich sollte man unverzäglich den RV davon in Kenntnis setzen, "rechtzeitig" ist aber relativ, da sich solche Umstände naturgemäß gerne mal sehr unvorhergesehen und kurzfristig ergeben.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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