• mavonalain1957
    Dabei seit: 1374192000000
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    geschrieben 1374407205000

    Hallo zusammen!

    Ich habe Anfang der Woche über LMX eine Reise nach Alanya gebucht,wollte dann auf ein anderes Hotel umbuchen.Nach drei Tagen war trotz mehrerer Alternativvorschlägen meinerseits immer noch nicht umgebucht und die Preise bei LMX um 10% gestiegen,so beschloss ich zu stornieren.

     Gebucht hatte ich zum 1.10.2013. Also storno 40 Tage vor Reiseantritt.LMX  nimmt 35% Stornogeb.,da es sich um eine Packaging Reise handelt.

    LMX will nicht stornieren,bevor ich verbindlich zusage,dieseGebühr(in dem Fall 153,00 Euro)zu zahlen .Solange bleibt die Buchung bestehen.

    Ich habe denen geschrieben,dass ich ihre AGB zur Kenntnis genommen habe und die Reise storniere .Jetzt kriege ich keine Antwort.Die weigern sich ,meinen Storno anzunehmen,weil ich mir vorbehalten wollte,die Höhe der Stornogebühr juristisch überprüfen zu lassen.

    Hat jemand Erfahrungen In dieser Richtung gemacht?

  • Kourion
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    geschrieben 1374407552000

    Wenn ich das richtig verstehe, hast du noch keine Anzahlung geleistet, die mit der Stornogebühr verrechnet werden kann. Ist das richtig ?

    In diesem Fall: Hast du verbindlich zugesagt, dass du die Stornogebühren übernehmen wirst?

    Das "die AGB zur Kenntnis genommen" ist ja ein wenig vage...  :?

    Allerdings bezweifle ich, dass sie dein Storno nicht annehmen, weil du die Stornohöhe "juristisch überprüfen" lassen möchtest. Das bleibt dir ja - auch lt. AGB - unbenommen.

    Nein, ich gehe davon aus, dass sie auf deine "verbindliche Zusage" warten.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • mavonalain1957
    Dabei seit: 1374192000000
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    geschrieben 1374409174000

    Hallo!

    Nein,ich hatte noch keine Anzahlung geleistet.Im Bezug auf die Stornokosten habe ich denen geschrieben,dass ich ihre AGB zur Kenntnis genommen habe,mir aber vorbehalten,die Höhe zu überprüfen.

    Es gibt ein Urteil diesbezüglich vom Landgericht Köln,AZ.260 57/10,diese Rücktrittskosten (40 Tage vor Reiseantritt) "übersteigen nach gewöhnlichem Verlauf der Dinge den zu erwartenden Schaden des Anbieters.

    Das hatte ich LMX so geschrieben.

    Daraufhin antwortete LMX .das sie nur stornieren,wenn ich die Höhe der Stornogebühr verbindlich anerkenne.So wortlich --"Bis dahin bleibt Ihre Buchung bestehen."

  • mavonalain1957
    Dabei seit: 1374192000000
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    geschrieben 1374410469000

    iIch habe das absichtlich vage gehalten,weil die mich mit "VERBINDLICH ANERKENNEN"

    festnageln wollen.

    Zunächst weiss ich nicht,ob mein Storno jetzt als zugestellt gilt,weil das alles per E-Mail gelaufen ist? 

    Soweit ich das verstehe,kann man doch jederzeit stornieren,da Bedarf es doch keiner Zustimmung des Reiseveranstalters?

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1374410545000

    Nun ja, das konntest du natürlich schreiben.

    Allerdings hast du die AGB deines RV und damit die Höhe der Stornokosten vor der Buchung durch Anklicken akzeptiert.

    Sie nun im Nachhinein in Zweifel zu ziehen, ist schon ein wenig "verdreht".  :?

    Auch sollte man vor dem endgültigen Buchungsklick schon genau überlegen, ob man das, was man da bucht, auch wirklich will.

    Du hast gebucht, wolltest dann umbuchen, das war auch nicht das Richtige, also wolltest / willst du stornieren. Und das alles seit Anfang dieser Woche... :D

    Natürlich kannst du jederzeit stornieren, allerdings musst du - wenn der RV noch keine Anzahlung von dir hat - auch verbindlich zusagen, dass du die Stornokosten trägst.

    Und diese Zusage möchtest du ja nicht machen.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • fraenni
    Dabei seit: 1192924800000
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    geschrieben 1374410908000

    @mavonalein

    Die Überprüfung der Stornohöhe bleibt Dir unbenommen. ;)

    Sogar unter 5.3 der AGBs nachzulesen:

    Der Kunde ist berechtigt, die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen, der Veranstalter, im Einzelfall gegen Nachweis einen der die Rücktrittspauschale übersteigenden Rücktrittsschaden geltend zu machen.

    In diesem Thread z.B. findest Du auch einige Infos über Höhe der Stornogebühren. ;)

    "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)
  • mavonalain1957
    Dabei seit: 1374192000000
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    geschrieben 1374411898000

    @kourion

    Klar ist das verdreht.Umbuchung war ja ein Problem von seiten LMX.Nach drei Tagen hatten die das immer noch nicht geregelt,die Alternativen waren mitlerweile von 515,-Euro von Anfang der Woche auf mittlerweile 650,-Euro gestiegen.Da Wochenende stand bevor,die LMX  Mitarbeiterin hat frei,immer noch keine Lösung in Sicht..

    Das erste Hotel -Da hatte ich leider erst nach der Buchung Horrorfotos bei Hollydaycheck gefunden.

    Es gibt Vertragsklauseln,die vom Gericht im Nachhinein für unwirksam erklärt werden.So verstehe ich auch das Urteil vom Landgericht Köln.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1374412142000

    @fraenni

    Ja, und es gibt sogar einen Thread zu diesem "es bleibt Ihnen unbenommen" - der war übrigens recht interessant.

    Hier ist er: "Pauschalisierte Rücktrittskosten"    ;)

    @mayonalain

    Ich bezweifle sehr, dass der RV aufgrund deines zitierten Gerichtsurteils die Stornogebühr senkt.

    Demzufolge wirst du wohl selbst vor Gericht ziehen müssen, um dort dein Glück zu versuchen.

    Wie's ausgeht, kann dir niemand sagen. Darum sollte man diesen Weg nur gehen, wenn man eine Reiserechtsschutzversicherung hat, die den Fall akzeptiert und abdecken wird.

    Sonst könnte man bei einem negativen Ausgang - und selbst bei einem Vergleich - auf Kosten sitzenbleiben, die die 153 € Stornokosten bei weitem übersteigen.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • mavonalain1957
    Dabei seit: 1374192000000
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    geschrieben 1374414739000

    Hallo zusammen!

    Vielen Dank für die Antworten,ich habe mich ein bischchen durch die von Euch gemailten Threats durchgeackert.

    Ich glaube,ich werde mich wohl eher aus "psychohygienischen Gründen"nicht auf einen Rechtsstreit einlassen,sowas kann ja sehr zermürbend sein.Das merk ich ja jetzt schon.

    Sh.. happens,das nächste mal passe ich besser auf und guck vorher Bilder bei Hollyday Check an .

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1374529660000

    @mavonalain

    du kannst die volle höhe der stornokosten doch begleichen und dann anschließend mit deiner rechnung zum ra gehen, um diese überprüfen zu lassen.

    das steht dir in jedem fall frei.

    aber erst fröhlich buchen, die agbs akzeptieren und einen tag später anzweifeln finde ich kein gutes geschäftsgebaren.

    der veranstalter schickt dir im falle einer festen buchung ja auch kein:

    "hier ist ihre bestätigung. ich weiß aber noch nicht, ob ich bock habe, sie am besagten tag ins besagte hotel zu befördern"

    Das "F" in Montag steht für Freude.
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