• Flycookie
    Dabei seit: 1454544000000
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    geschrieben 1454580417000

    Ich muß 4 innergriechische Flüge bei Aegenair stornieren, der Gesamtpreis betrug 357,90€.

    Nun sieht die Berechnung der Airline so aus, daß pro Flug 45,-€ als "nicht erstattbarer Betrag" und 20,-€ als sogenannte Stornierungsgebühr berechnet werden. Blieben 97,90€, die erstattet würden.

    Selbstredend, daß Aegenair keine Rechnung aufmacht, aus der hervorgeht, wie hoch die Steuern und Gebühren für die Flüge waren.

    Da das Problem der Stornokosten nicht Bestandteil der Europäischen Fluggastverordnung ist und sowohl der Sitz des Unternehmens als auch der Erfüllungsort Griechenland ist, habe ich wohl schlechte Karten, wenn ich mehr erstattet haben möchte, resp. mit den mittlerweile in Deutschland gängigen Rechtssprechungen, die sogar eine Erstattung von 95% bis zu 100% des Ticketpreises festlegen, argumentiere?

    Gruß

  • Der Beitrag wurde vom Administrator Team gelöscht.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1454582580000

    In der Tat erscheint es mir wenig sinnvoll, am Erfüllungsort Griechenland mit deutscher Rechtsprechung zu argumentieren ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Flycookie
    Dabei seit: 1454544000000
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    geschrieben 1454583563000

    Zitat gelöscht, der Username reicht aus und bitte den Button "Beitrag verfassen" drücken, danke

    vonschmeling:

    Richtig ;)

    So schade ich das finde...

    Genauso schade wie die Tatsache, daß zwar einerseits europäisch so ziemlich alles rechtlich egalisiert wird, alle sonstigen vertragsrechtlichen Aspekte im Bereich Flug, die nicht durch die Europäische Fluggastverordnung gedeckt sind, weiterhin höchst individuell gehandelt werden können - Werksvertrag hin oder her.

    Mit zugegeben geringer Hoffnung dachte ich, daß hier im Forum jemand evtl. den ultimativen Tipp hätte... :?

    Ansonsten hab ich noch nicht so ganz die Überlegung aufgegeben, dies gflls. in GR gerichtlich klären zu lassen. Die Möglichkeiten (Wohnsitz + Sprachkenntnisse) sind gegeben, aber mal ganz abgesehen von den doch "etwas anders" funktionierenden, bürokratischen Gegebenheiten in GR, die äußerst starke Nerven benötigen, weiß ich (noch) nicht, ob die Chancen evtl. denkbar klein sind, da vertragsrechtlich so ziemlich jeder in seine AGB reinschreiben kann, was er möchte....

  • cjmddorf
    Dabei seit: 1215907200000
    Beiträge: 3114
    geschrieben 1454584633000

    für max 250 euro in GR vor gericht ziehen ?

    respekt!

    Danae, Fortuna, Magica, Luminosa, Mediterranea, Serena, Caribbean Princess, Preziosa, Pacifica, Fantasia, MS 2, Splendida, Diamond Princess, Meraviglia
  • Mam62
    Dabei seit: 1378598400000
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    geschrieben 1454585250000

    In den Tarifbedingungen und in den AGB die Du bei Buchung gelesen und bestätigt hast, steht das doch alles drin. Was willst denn da jetzt einklagen?

    Und was soll die EU da regeln?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1454586764000

    Natürlich kann jeder in die AGB ungefähr reinschreiben was er will, nur ob das schließlich dann vor Gericht auch noch Bestand hat steht auf einem anderen Blatt.

    Jedenfalls haben die Airlines Tarifautonomie und können erstattbare und nicht erstattbare Preisteile abgesehen von Steuern und Gebühren selbst bestimmen. Dies anzugreifen dürfte sich schwierig gestalten und sollte sich vielleicht auch pekuniär etwas mehr "lohnen" ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Flycookie
    Dabei seit: 1454544000000
    Beiträge: 6
    geschrieben 1454588833000

    vonschmeling:

    Jedenfalls haben die Airlines Tarifautonomie und können erstattbare und nicht erstattbare Preisteile abgesehen von Steuern und Gebühren selbst bestimmen.

    So ganz stimmt das ja nicht...

    Weshalb sonst würden deutsche Gerichte mittlerweile den Kunden bis zu 100% der Flugkosten bei Stornierung zusprechen? ;)

    @ Mam62:

    Und was soll die EU da regeln?

    Genau das, was ich geschrieben habe.... weshalb sollten nur Regelungen bzgl. Flugverspätungen, Flugausfälle, Gepäckprobleme und Beförderungsverweigerung egalisiert sein?

    Weshalb nicht auch nicht auch Regelungen bzgl. Flugpreiserstattungen bei Stornierung - so die Airline keinen nachweislichen finanziellen Schaden dadurch erleidet?

    Bzgl. Sinnhaftigkeit einer gerichtlichen Auseinandersetzung habt ihr natürlich alle Recht!

    Es wäre (gedanklich) auch nur ultima ratio...bevor ich nicht vorab in Griechenland errkundigt habe, wie dort die Gesetzeslage bzw. die Auseinandersetzungen diesbzgl. aussehen, erspare ich mir das selbstveständlich.

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 16169
    geschrieben 1454589381000

    Wie würdest Du denn z.B. beweiskräftig darlegen, daß der Airline "nachweislich kein finanzieller Schaden entstanden" ist?

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Flycookie
    Dabei seit: 1454544000000
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    geschrieben 1454592689000

    Zitat gelöscht.

    Holginho:

    ?? ??

    Ich müßte überhaupt nichts darlegen - im Gegenteil!

    "Geben die ABB dem Fluggast nicht die Möglichkeit nachzuweisen, dass der Airline durch die Stornierung kein oder ein nur geringer Schaden entstanden ist, sind die Regelungen unwirksam"

     

    Die Airline muß eine Abrechnung vorlegen - so, wie es jetzt schon in Deutschland nach gültiger Rechtssprechnung von diesen erbeten wird.

    Soweit mir bekannt ist, hat dies (nach gerichtlicher Aufforderung) noch keine Airline getan, bzw. tun können ;-). Sie mussten somit die Kohle rausrücken.

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