Unvollständig lasse ich gelten, das kommt davon wenn man mit einer Hand Erbsensuppe löffelt und mit der anderen auf dem Schmarrnphone daddelt ...
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1.) Hier herrscht Einigkeit, meine Bemerkung hinsichtlich der Darlegungspflicht war an Holginho gerichtet. Bei Pauschalreisen obliegt diese ggf. (noch) dem Kunden, der die Höhe der Stornokosten bestreiten will und nicht dem Veranstalter, der sie fordert. Hingegen ist bei Nur-Flügen die Airline (nach deutscher Rechtsprechung) diejenige, die ggf. die Kosten nachweisen muss.
2.) Ich habe die SÖP nicht erwähnt als mögliche Anlaufstelle für dein Anliegen, jedoch haben wir die Erfahrung gemacht, dass Mitglieder des Trägervereins insgesamt etwas kooperativer sind - Ausnahmen bestätigen die Regel.
3.) Auch hier herrscht Einigkeit - gemeint war, dass du einen (hypothetischen) Flug von HAM nach PMI mit Aegean sowohl in D als auch in ES beschweren könntest, nicht jedoch einen innergriechischen.
Im Übrigen bin ich was D angeht bei diesen Themen ebenfalls ganz gut im Bilde ...
Zum Schluss noch ein kleiner Hinweis:
Die Einredefrist für Beschwerden hinsichtlich zu geringer Erstattungen bei Stornierung beträgt 3 Jahre. Vielleicht kommt dem ein oder anderen ja noch die Idee die Urlaubskasse 16 ein wenig aufzustocken?