Hotel 1 Nacht überbucht, Reiseveranstalter wusste davon und hat nicht informiert..

  • Marcus34
    Dabei seit: 1199577600000
    Beiträge: 43
    geschrieben 1242757427000

    Hallo zusammen,

    war gerade zwei Woche in Brasilien in 5 Sterne Hotel, das leider am 1 Tag überbucht war. Andere Reiseveranstalter haben ihre Kunden informiert und z.b. als Entschädigung eine Juniorsuite angeboten.

    Mein Reiseveranstalter hat nicht informiert, also vorsätzlich die Information nicht weitergegeben.

    Ärgerlich, da Zeitverlust und Unterbringung in schlechtere Katagorie.

    Am nächsten Tag hat der Umzug ins richtige Hotel auch nicht funktioniert und der halber Tag war weg :disappointed:

    Hat jamand damit Erfahrung? :frowning:

    Danke und Gruß

    Marcus

    30.10.-28.11.10 Punta Cana Iberostar
  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
    Beiträge: 25346
    geschrieben 1242760759000

    Beim nächsten Mal bei einem der "anderen Reiseveranstalter" buchen. ;)

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
    Beiträge: 1705
    gesperrt
    geschrieben 1242760939000

    So eine blöde Antwort ! Unterste Schublade !

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
    Beiträge: 25346
    geschrieben 1242761516000

    Hattest Du 'ne bessere :? :p

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
    Beiträge: 25346
    geschrieben 1242763958000

    So, nun nochmal ernsthaft. Man kann evtl. vom eigenen Veranstalter einen Ausgleich für die 1. Nacht in einer schlechteren Unterbringung fordern, die Differenz der Übernachtungspreise.

    Aber sicher hat man keinen Anspruch auf Upgrades, den andere Veranstalter ihren Gästen geboten haben.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
    Beiträge: 1705
    gesperrt
    geschrieben 1242849359000

    Na, das ist doch eine Antwort, mit der der TO was anfangen kann. Danke !

    Gruss Gabriela

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
    Beiträge: 25346
    geschrieben 1242867751000

    Und was soll ich mit Deinem Beitrag anfangen?

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Marcus34
    Dabei seit: 1199577600000
    Beiträge: 43
    geschrieben 1242897077000

    Danke für die Beiträge, aber so arg viel weiter bin ich noch nicht.

    Mir geht es vor allem um die Obliegenheitsverletzung des Reiseveranstalters, von der Überbuchung gewusst zu haben und nicht zu informieren. Es handelt sich dabei um einen namhaften Reiseveranstalter (Nr. 2 in Deutschland) und um ein 5 Sterne "Luxusresort".

    Wichtig ist in diesem Zusammenhang § 651 f BGB (Schadenersatz wegen schuldhafter Pflichtverletzung) i. V. §123 Abs. 1 BGB arglistige Täuschung = Vorsatz.

    Wer kann mir weiterhelfen?? :frowning:

    Experten ran an die Tasten :D

    Danke

    30.10.-28.11.10 Punta Cana Iberostar
  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
    Beiträge: 1935
    geschrieben 1242901402000

    Du dürftest es schwer haben dem Reiseveranstalter ( ich nehme mal an es ist Thomas Cook ) hier schuldhaftes Handeln oder gar Vorsatz nachweisen zu können.

    Und damit ist auf der Schiene der Drops für Dich auch schon gelutscht.

    Außerdem: Schadenersatz?! Ist Dir denn in der einen Nacht ein hoher materieller oder immaterieller Schaden entstanden? :question:

    Fordere vom RV das Geld für die Leistung zurück welche Du nicht erhalten hast, nämlich für diese 1 Nacht. Fertig.

    Viele Grüße.

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
    Beiträge: 25378
    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1242903589000

    ...korrekt, Captain.

    Der Veranstalter holt sich das Geld dann vom Hotelier wieder zurück. Ich kenne keinen Veranstalter der Überbuchungen entgegen besseres Wissen macht.

    Die Probleme liegen allesamt bei den Hotels. Da die Reiseveranstalter nicht nur Garantie Kontingente haben, gehen die Hoteliers auf "scheinbare" Nummer sicher und nehmen manchmal einen Prozentsatz mehr an Gästen an, um die hohe Belegung des Hauses zu sichern!

    Wenn nun der Veranstalter im Erfahrungs-Rahmen des Hoteliers Betten zurück gibt, funktioniert das. Wenn nicht, ist das eine Überbuchung.Kein Fehler des Veranstalters.

    Aber die Lösung ist richtig, mehr gibts sicher auch nicht! Aber sowas bügeln die aus!

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!