• Tampranang
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    geschrieben 1398692465000

    Hallo zusammen,

    wir haben die letzten 2 Nächte unseres Thailandurlaubs in Patong gebucht, am 2ten Abend aber bereits ca. 10 Uhr ausgecheckt, weil unser Flug 2,5 Stunden später ging. Beim Auschecken wurde uns mitgeteilt, das wir den Fernseher kaputt gemacht haben sollen. Wir waren perplex denn wir hatten den Fernseher nicht angerührt, nicht einmal eingeschaltet. Angeblich hat ihn das Zimmermädchen laufend, und bereits im defekten Zustand am Morgen bei der Zimmerreinigung vorgefunden.

    Wir wollten den Manager sprechen, dieser war natürlich nicht da. Ein hin und her über 30 min, es wurde telefoniert, noch mehrfach in unser Zimmer gegangen. Man wollte uns 15.000 Baht in Rechnung stellen (340 EUR), dies haben wir natürlich abgelehnt. Da Aussage gegen Aussage stand, sich kein Ergebnis abzeichnete und es zeitlich für uns langsam knapp wurde, sind wir gegangen.

    Die 15000 Baht wurden uns trotzdem ohne unser Einverständnis auf der Kreditkarte (die hatten wir wie üblich beim check in vorlegen müssen) belastet. Wir haben nun diesem Betrag bei der Kreditkartengesellschaft widersprochen - befürchten aber, dass es damit nicht getan ist. Darf denn das Hotel einfach den Betrag abbuchen? Wenn dem so ist, müsste man ja bei jedem Hotelbesuch die Inventarliste checken, es kann einem ja sonst alles unterstellt werden?? Vielen Dank für Antworten!!

  • vonschmeling
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    geschrieben 1398721405000

    Nein, darf es nicht ... und wird dem Widerspruch wohl stattgegeben.

    Den Betrag solltet ihr zeitnah als Gutschrift vorfinden.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Rhodos-Peter
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    geschrieben 1398761565000

    Das Hotel darf den Beitrag erstmal abbuchen, die Beweislast liegt jedoch beim Hotel. Da in diesem Fall Aussage gegen Aussage steht, fürchte ich, dass ohne juristischen Beistand die Angelegenheit nicht so einfach aus der Welt zu schaffen ist.

    Ein ähnlicher Fall (von vielen) ist z.B. hier in der FAZ geschildert.

    "Ein Merkmal geistiger Mittelmäßigkeit ist die Sucht, immer etwas zu erzählen" -Jean de La Bruyère-
  • vonschmeling
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    geschrieben 1398764807000

    Aus dem Beitrag von Tampranang interpretiere ich, dass der die Belastung nicht autorisiert hat. Folglich kann er den Betrag reklamieren und wird ihn wieder gutgeschrieben bekommen. Hierzu hat er 4 Wochen Zeit (nach Erhalt der KK Abrechnung).

    Die Belastung ohne Beleg und Unterschrift ist nicht rechtens.

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  • Rhodos-Peter
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    geschrieben 1398768139000

    ... die gängige Praxis sieht doch so aus, Quelle:

    "Beim Einchecken ins Hotel und der Buchung über das Internet wird inzwischen fast regelmäßig die Kreditkartennummer erfragt. Diese soll als nicht näher beschriebene "Garantie" dienen oder der Zweck der Abfrage wird gar nicht erst erläutert. Die Rechnung wird anschließend vom Konto abgebucht, ohne das der Kunde einen Beleg unterschreibt und so der Rechnungshöhe zustimmt. Dies führt dann zu Problemen, wenn der Kunde den abgebuchten Rechnungsbetrag als überteuert reklamieren will. Die Kartenfirma oder die kartenausgebende Bank fühlen sich dann nicht für zuständig und verweisen den Kunden unmittelbar an den Hotelier, wenn er etwas zu reklamieren hat. Sitzt dieser im Ausland, wird die Reklamation kaum von Erfolg gekrönt."

    Legt das Hotel in dem geschilderten Fall nun eine Rechnung/Beleg/etc. für den beschädigten TV vor, wird mit der fragliche Summe erstmal die Kreditkarte belastet, was auch geschehen ist (nichts anderes schrieb ich)

    Recht haben und auch bekommen ist nicht das Gleiche und (wie ich auch schrieb), ich vermute, ohne rechtlichen Beistand könnte es ggf. schwierig werden, viel Erfolg...

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1398769310000

    Frage:

    Tampranang:

    Darf denn das Hotel einfach den Betrag abbuchen?

    Antwort:

    Nein, darf es nicht, und somit ist der Widerspruch die exakt richtige Maßnahme.

    Ob es damit "getan" ist vermag ich nicht zu beurteilen.

    Allerdings müsste das Hotel schlüssig vortragen können, dass das Gerät nur durch den Bewohner Tampranang beschädigt worden sein kann - was ich für einigermaßen schwierig halte.

    Dass es gängige Praxis ist, beim Check-In die KK Nummer zu hinterlegen dürfte bekannt sein und wurde weder bestritten noch nachgefragt.

    Die Belastung mit Kosten für nicht benutztes Inventar hingegen ist nicht "gängig" und auch nicht rechtens.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • de la Diva
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    geschrieben 1398769428000

    Tampranang hat leider nicht geschrieben, ob er beim Auschecken eine Hotelrechnung zu zahlen hatte ( z.b. andere Leistungen des Hotels noch inanspruch genommen hat).

    Diese Leistungen hat er natürlich zu zahlen und sollte auch eine Rechnung bekommen haben.

    Man kann sich auch schwer vorstellen, dass die Gäste das Hotel verlassen konnten(durften) OHNE das die Rechnung ausgehändigt (in diesem Fall MIT TV) wurde und damit dann bezahlt wurde.

    Vielleicht sind sie in "Panik" geraten, den Flieger nicht mehr zu bekommen und haben gedacht, dass könnten sie dann von zuHause aus klären - aber alles nur Vermutung.

    Sollte NUR der TV "berechnet" worden sein von der Kreditkarte und die Kreditkartengesellschaft bucht den Betrag zurück, haben sie Glück. Dann würde sich auch ein Rechtsstreit erübrigen, der sicher kompliziert und teuer werden könnte.

    Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)
  • vonschmeling
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    geschrieben 1398770565000

    Tampranang:

    Man wollte uns 15.000 Baht in Rechnung stellen (340 EUR), dies haben wir natürlich abgelehnt. Da Aussage gegen Aussage stand, sich kein Ergebnis abzeichnete und es zeitlich für uns langsam knapp wurde, sind wir gegangen.

    Die 15000 Baht wurden uns trotzdem ohne unser Einverständnis auf der Kreditkarte (die hatten wir wie üblich beim check in vorlegen müssen) belastet.

    Klingt für mich weder nach Panik, noch nach Beleg und Autorisierung.

    Dem Widerspruch wird in jedem Fall stattgegeben, Ärger droht erst, wenn das Hotel doch einen Beleg mit Unterschrift aus dem Hut zaubert.

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • de la Diva
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    geschrieben 1398773070000

    @vs

    Ja - da hat mich meine "Vorstellungskraft" verlassen :shock1: ,  Unstimmigkeiten bei Rechnungslegung konnte man ja schon desöfteren in Hotels "beobachten" - wobei es (zumindest was ich da sehen und hören konnte) nicht so ablief, dass man den Gast hat einfach gehen lassen. Irgendwie hat man sich immer eines "Druckmittels" bedient um an das Geld zu kommen.

    Ist hier der Ablauf so gewesen, kann sich @Tampranang sicher beruhigen (auch das ist Spekulation meinerseits aber eine positive ;) ).

    Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)
  • vonschmeling
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    geschrieben 1398774140000

    Ich habe bereits Hotelzimmer gesehen, deren Zustand meine Vorstellungskraft bei weitem überstieg - insofern ist die Methode mit der Absicherung mittels KK Nummer ganz klar gerechtfertigt.

    Jedenfalls sollte man sehr genau hinsehen bevor man die Rechnung unterschreibt - der Widerspruch erschwert sich erheblich, wenn man einen nicht genossenen Petrus abzeichnet. Ohne Autorisierung sollte Tampranang in der Tat annehmen dürfen, dass die Sache mit Erhalt der Gutschrift erledigt ist.

    ;)

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