was soll mir das Bild sagen?
Hotel entsprach nicht den Bildern - Bilder nicht aus dem Hotel
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geschrieben 1539855263342
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geschrieben 1539855799856 , zuletzt editiert von HABERLING
slr-Bewertung 4 Sonnen aufgrund der sehr guten Lage.
und dann schreibt SLR noch :
4 Sonnen aufgrund der renovierten Zimmer und Lage. schauinsland-reisen-Gäste erhalten generell renovierte Zimmer!
Reinigung (Küchenteil ausgenommen) 5x, Wechsel der Handtücher 3x und Bettwäschewechsel 1x wöchentlich.
Landeskategorie: 2 Schlüssel:
und das renovierte Zimmer hast du nicht bekommen.
Hast du eigentlich wirklich was von der Beschreibung gelesen?
"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich" -
geschrieben 1539856351880
Das mit der Lage geht auch in Ordnung. Die war okay.
Ja genau. Das ist einer der Punkte, die mich stören (renovierte Zimmer) die Frage ist halt, wie ich jetzt am besten vor gehe und ob ich eine Chance habe, da was zu erreichen.
Laut Frankfurter Tabelle kommen ja doch ein Paar Punkte in Frage, die man einfordern könnte:
Mängel Minderung in % Bemerkung
andere Unterkunft als gebucht 10-25 je nach Entfernung
Gerüche 5-15
fehlender Meerblick 5-10 bei Zusage
Zeitverlust durch notwendigen Umzuganteiliger Reisepreis für
b) in anderes Hotel 1 Tag
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geschrieben 1539856731044
Da müssen wir auf @vonschmeling warten, die kennt sich da besser aus.
"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich" -
geschrieben 1539892238026 , zuletzt editiert von vonschmeling
Maßgeblich ist, dass ungefähr keine der zugesagten Eigenschaften auf die tatsächliche Unterkunft zutraf. Weder gab es den direkten Meerblick noch das renovierte Zimmer, das sind schon sehr erhebliche Abweichungen.
Eine Beschwerde vor Ort konnte die Mängel nicht beseitigen, daher habt ihr eigenmächtig umgebucht und dafür Mehrkosten hinnehmen müssen.
Mein Rat wäre - unterstützt durch die vorhandenen Nachweise - ohne Umschweife die Mehrkosten für das eigenmächtig gebuchte Hotel zu verlangen, also den Aufwand für Abhilfe nach erfolgloser Fristsetzung.
Ich hoffe, du stützt dich nicht allein auf die Auskunft der Hotelreze? Voraussetzung für einen Anspruch ist die Einbindung der örtlichen Reiseleitung in den Beschwerdeprozess.
Weiterempfehlungsraten etc. spielen (wie gewohnt!) überhaupt keine Rolle im gegenständlichen Sachverhalt, interessant sind die Fakten von nicht renoviert bis falsche Fotos ( auch die bildhafte Darstellung muss wenigstens einigermaßen authentisch sein im Rahmen der Werbung für die Unterkunft!).
Nur vorsorglich mein Tipp:
Im Fall drastischer Abweichungen sollte man direkt vor Ort eine alternative Unterbringung verlangen und andernfalls mit augenblicklicher Abreise wegen mangelhafter Erfüllung des Leistungsumfangs drohen.
Fazit:
Der Reisende darf sich auf die Richtigkeit der Angaben des Durchführenden zum gebuchten Objekt verlassen und muss sich nicht etwa anderweitig mittels subjektiver Informationsquellen "besser" informieren.
War die Reise hinsichtlich zugesagter wichtiger Eigenschaften mängelbehaftet und verstrich die Aufforderung zur Nachbesserung ungenutzt, hat er einen Anspruch auf Schadenersatz durch den Veranstalter, naheliegend in diesem Fall auf die Kosten der Abhilfe schaffenden Buchung sofern diese nicht in allen obektiven Merkmalen ganz erheblich von der gebuchten Kategorie abweichend war.
Will heißen: Man kann sich nicht von einem Apparthotel in eine 5* AI Butze verziehen und dann die volle Kostenerstattung verlangen.
Das war - soweit erkennbar! - hier nicht gegeben, demnach würde ich die gesamten Mehrkosten verlangen.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1540215047451
Danke für die Antworten.
Dann werde ich jetzt ein Schreiben an den Reiseveranstalter verfassen, dem ich Bilder von der Unterkunft das Schreiben der Reiseleitung beilege.
Als Entschädigung forder ich dann den verlorenen Reisetag (1/7 des Reisepreises) plus die Zusatzkosten für das andere Hotel.
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geschrieben 1540223141088
Kann man machen, für einen Umzug in ein anderes Hotel ist eine Minderung von 1 Tagespreis üblich.
Die Minderung nach Fra-Tabelle aufzuschlüsseln hat übrigens deshalb keinen Sinn, weil der Anspruch ja nur für die Zeit des Aufenthaltes im ursprünglichen Hotel bestünde.
Ich vermute, der Veranstalter wird den Mehrkosten besondere Eigenschaften der ersatzweise gebuchten Unterkunft entgegenhalten (sofern es diese gibt?) und damit begründen, nur einen Teil der Mehrkosten zu übernehmen. Das muss man halt abwarten.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.