• abbylee
    Dabei seit: 1548701668942
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    geschrieben 1550688735316

    Hallo

    Ich hoffe, hier passt es.

    Wir mussten heute unsere Pauschalreise (XTUI) für Anfang März stornieren. Im Januar stellten WIR durch Zufall fest, dass das gebuchte Hotel kurzfristig auf unbestimmte Zeit geschlossen ist. Ab da gab es letztendlich bis heute ein ewiges Hin und Her.

    Keiner wusste was, keiner konnte was machen,... Immer wurde man vertröstet. Der ReiseCenter Mitarbeiter meint, das hat er so noch nicht annähernd erlebt. Vergangene Woche setzten wir uns dann ins ReiseCenter, um wenigstens mal einen Schritt weiter zu kommen. Ewig wurde dann in unserer Anwesenheit rumtelefoniert, was Wirkung hatte. Auch wenn die (unterschiedlichen) Mitarbeiter am Telefon mehrfach fragte, ob die Kunden denn nicht lieber sofort stornieren möchten. 3 Tage später hatte man uns dann in ein anderes Hotel umgebucht. An das ReiseCenter folgte eine, wohl automatisierte E-Mail, a la "leider haben wir festgestellt, dass Hotel x geschlossen hat". Das neue Hotel ist absolut keine vergleichbare Alternative. Um die größten Unterschiede aufzuzählen: komplett andere Lage, halb so kleines Zimmer mit einem Queen Bett, kein Pool, kein Fitnessraum, kein Frühstück, keine Klimaanlage (Ventilator auf eigene Kosten buchbar), kein tägliches Housekeeping (auf eigene Kosten buchbar), kein kostenfreies Wlan.

    Wir verfassten also gemeinsam eine Antwort, in der wir diese Punkte aufzählten, und fragten nach einer gleichwertigen Alternative.

    Diese Woche kam die Antwort. Wegen der „aktuellen Preissituation“ kann man uns nicht kostenfrei ein gleichwertiges Hotel anbieten. Die günstigste, dann angeblich tatsächlich gleichwertige Alternative, würde uns einen Aufpreis von 1800€ kosten.

    Das ist für absolut keine Option.

    Heute waren wieder im ReiseCenter. Der Mitarbeiter der uns betreute hatte jemand Verantwortliches am Telefon, aber es tat sich nichts. Mehrfach wurde wieder auf die Möglichkeit verwiesen, einen Aufpreis zu zahlen für ein gleichwertiges Hotel. Dazu sind wir nicht bereit. Am Ende wurde uns ganz großzügig ermöglicht kostenfrei zu stornieren (ja, das hat der Herr am Telefon wirklich so betont).

    Eins wissen wir jetzt, der Herr im ReiseCenter hat wirklich viel probiert und einiges an Zeit investiert. Er hat zum Glück auch alles genau dokumentiert, mit Namen usw. Das wir er uns nun ausdrucken, damit wir es an einen Anwalt weiterreichen können.

    Was uns nun interessiert:wir möchten nach wie vor in den Urlaub und müssen dementsprechen kurzfristig eine Ersatzreisebuchung vornehmen. Wir haben bereits ein Angebot im Auge. Anderes Reiseziel, 2 Wochen später, aber gleiche Dauer. Hätten wir eine Chance darauf, dass der RV diese Mehrkosten (bei besagter Reise wären es circa 250€) trägt? Das ist sicher nicht die Welt, aber ich bin Studentin und schenke meiner Mutter diese Reise. Für mich ist das also schon ein Batzen Geld.

    LG

  • abbylee
    Dabei seit: 1548701668942
    Beiträge: 15
    geschrieben 1550689148442

    Das weiß ich. Aber um meine Frage beantworten zu können, ist es wahrscheinlich hilfreich, die gesamte Geschichte zu kennen. Ohne sie erst zusammen zu suchen müssen.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1550689213339 , zuletzt editiert von Kourion

    @abbylee sagte:

    Hallo

    Ich hoffe, hier passt es.

    Ja... ist ja die Fortsetzung zu deinem Beitrag von Seite 1.

    -------------------------------------

    Edit / P.S.: Sorry, hab meinen letzten Beitrag gelöscht und durch diesen ersetzt.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
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    geschrieben 1550696795960 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @abbylee

    Sehr unwahrscheinlich, dass es hier ein freiwilliges Entgegenkommen gibt ... aber du kannst das ja mal vorschlagen.

    Mit dem Angebot eines wesentlich schlechteren Hotels als Alternative und dem Verlangen nach einer Zuzahlung für die Erfüllung des Vertrages kann jedenfalls eine Pflichtverletzung unterstellt werden, es gibt Fälle, da wurde bei ähnlicher Ausgangslage sogar die komplette Zahlung des Ersatzurlaubs erstritten.

    Nach den bisherigen Schilderungen könnte der Vorwurf der Vereitelung vorgetragen werden, was wiederum zu Schadenersatzforderungen berechtigt.

    Wenn möglich berate dich tatsächlich mit einem Anwalt. Ich würde dem Veranstalter mitteilen, dass du einen Vergleich vorschlägst und die 250€ Mehrkosten erstattet haben willst, andernfalls rechtliche Schritte einleitest.

    Vermutlich wird der RV behaupten, das Ereignis sei nicht seiner Sphäre zuzuordnen und von ihm nicht kontrollierbar gewesen. In diesem Fall muss er dennoch einen erkennbar ernsthaften Vorschlag für eine gleichpreisige Alternative unterbreiten und nicht eine wesentlich geringwertigere Unterkunft oder die Zuzahlung von 1800€ für die vertraglich zugesicherte Leistung.

    Hier mal das AZ einer höchstrichterlichen Entscheidung zu einer vereitelten Reise vom 11.1.2005, Az: X ZR 118/03

    Die für deine Angelegenheit wichtigsten Punkte:

    • Kann der Reiseveranstalter infolge einer Überbuchung den Kunden nicht an dem gebuchten Urlaubsort unterbringen und tritt der Kunde deshalb die Reise nicht an, so steht dem Kunden wegen Vereitelung der Reise ein Entschädigungsanspruch nach § 651 f Abs. 2 BGB zu.
    • Wenn der Kunde ein Ersatzangebot des Reiseveranstalters ablehnt, das, gemessen an den subjektiven Urlaubswünschen des Kunden, der gebuchten Reise nicht gleichwertig ist, kann der Veranstalter dem Entschädigungsanspruch des Kunden nicht den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) entgegenhalten.
    • Arbeitet ein erwerbstätiger Kunde während der Urlaubszeit weiter oder führt er eine ihm nicht vom Reiseveranstalter angebotene Ersatzreise durch, so steht dies seinem Entschädigungsanspruch nicht entgegen.
    • Für die Höhe der Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit darf das Arbeitseinkommen nicht zum Maßstab genommen werden, wohl aber der Reisepreis (Aufgabe von BGHZ 63, 101 ff.; 77, 120 f.).

    Zwar handelt es sich bei euch nicht um eine Überbuchung, dennoch dürfte eine richterliche Entscheidung ggf. zu euren Gunsten ausfallen.

    In Anbetracht dieses Aspekts sollte der Veranstalter sich m.E. sehr wohl überlegen, euren Vorschlag zur gütlichen Einigung durch Erstattung der Mehrkosten angemessen zu würdigen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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