• urlauberin1963
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    geschrieben 1181641367000

    Hallo : eine Frage an alle

    wir haben ab 03.08 2 Wochen caribbean world soma bay in Ägypten gebucht .Nun geht in verschiedenen Foren das Gerücht das Hotel ist nicht fertig. Auf Nachfrage im Hotel haben wir eine email erhalten die von soft-opening im September und Umbuchungen in andere Hotels spricht. Der Veranstalter 1 2 Fly hüllt sich trotz Nachfrage über das Reisebüro in Schweigen .

    Was können wir jetzt tun um dann nicht vor Ort " in die Wüste " geschickt zu werden ? - Unsere Befürhtung geht dahin , dass wir erst bei Ankunft erfahren dass das Hotel nicht fertig ist und dann in irgendeine ******** kommen .

    Welche Ansprüche haben wir gegenüber dem Veranstalter ?

    Grüße an alle

  • privacy
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    geschrieben 1181645131000

    Mit der Email vom Hotel liegen Dir ja schon gewisse Fakten vor.

    Schriftlich 1-2-Fly auf diesen Sachverhalt hinweisen und

    gleich schon selbst geeignete, mögliche Alternativen

    aufgeben. Am besten per Email und zusätzlich noch

    per Brief hinterhersenden.

    Natürlich nur etwa vergleichbare Hotels,

    evtl. Mehrkosten wären dann vom Veranstalter

    zu übernehmen.

    Und mit Nachdruck auf Änderung des Reisevertrages

    im gegenseitigen Einverständnis drängen. Bleib am Ball ...

    PS: Wenn Du den Veranstalter erst kürzlich über den Sachverhalt

    informiert hast, wird er bestimmt ein paar Tage benötigen,

    um sich selbst ein Bild zu machen. Sind ja nicht alle so gut

    informiert wie Forenteilnehmer. In einem anderen Thread

    ging es um "Trommeln im Urwald

    - statt moderner Kommunikation"

    in Bezug auf Koordination zwischen Veranstalter und Hotel ;)

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • urlauberin1963
    Dabei seit: 1181520000000
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    geschrieben 1181646150000

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Die Trommeln brauchen tatsächlich noch etwas .

    Werde dann das Ergebns melden.

  • urlauberin1963
    Dabei seit: 1181520000000
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    geschrieben 1181814359000

    Hotel ist tatsächlich noch nicht fertig - Ersatzangebot soll Anfang nächster Woche kommen ???

    Andere Haben ein Hotel angeboten , das keinen Cluburlaub bietet - nur Naturstrand / Riff - schlechtere Zimmer ( keine Familienzimmer ) und 5 % vom Reisepreis .

    Es gibt in Ägypten derzeit keine vergleichbaren Angebote ( wir sind 7 Personen / 2 Familien ) .

    Was sollen wir tun ? Was können wir tun ? Welche Ansprüche gegenüber dem Veranstalter , der das anscheinend schon länger weis , haben wir ?

    Grüße Petra

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1181815991000

    @'urlauberin1963' sagte:

    Was sollen wir tun ? Was können wir tun ? Welche Ansprüche gegenüber dem Veranstalter , der das anscheinend schon länger weis , haben wir ?

    Grüße Petra

    Nottfalls kostenlosen Rücktritt mit Schadensersatzansprüche.

    LG

    holzwurm

  • shiva_cgn
    Dabei seit: 1175904000000
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    geschrieben 1181830375000

    Hallo Holzwurm!

    Nur zur Info:

    Ob Petra kostenlos stornieren kann oder nicht, ist Entscheidung des

    Veranstalters, nicht des Gastes. Im Falle eines kostenloses Stornos könnes keine Schadensersatzansprüche gestellt werden, da kein finanzieller Schaden entstanden ist und "entgangene Urlaubsfreude" bei´einer nicht angetretenen Reise schwer erklärbar sind.

    Da der Veranstalter Ersatzangebote anbietet, wäre ein kostenloser Storno Kulanzverhalten des Veranstalters.

    LG

    Shiva

    ***Eine Frau ohne Bauch ist wie ein Himmel ohne Sterne***
  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1181834148000

    @'shiva_cgn' sagte:

    Hallo Holzwurm!

    Nur zur Info:

    Ob Petra kostenlos stornieren kann oder nicht, ist Entscheidung des

    Veranstalters, nicht des Gastes. Im Falle eines kostenloses Stornos könnes keine Schadensersatzansprüche gestellt werden, da kein finanzieller Schaden entstanden ist und "entgangene Urlaubsfreude" bei´einer nicht angetretenen Reise schwer erklärbar sind.

    Da der Veranstalter Ersatzangebote anbietet, wäre ein kostenloser Storno Kulanzverhalten des Veranstalters.

    LG

    Shiva

    Mag sein.

    Jedoch liegen anscheinend Gegenargumente vor, daß der Veranstalter dies schon früher gewusst hat und die Kunden nicht unverzüglich darüber informiert hat. Schließlich gehört sowas auch zu seinen Pflichten.

    Es ist jedenfalls nicht korrekt wenn der RV erst vom Kunden auf die Probleme aufmerksam gemacht werden muß und somit jetzt nicht mehr die große/gescheite Hotelauswahl für den kunden zu einem Hotelwechsel zur Verfügung steht.

    Daher die obige Empfehlung, wenn es nachweisbar ist, daß der RV schon früher Bescheid wusste.

    LG

    holzwurm

  • Touranfahrer
    Dabei seit: 1181779200000
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    gesperrt
    geschrieben 1181834667000

    @Holzwurm

    Und da wird plötzlich aus dem KFZ-Sachverständigen aus dem Touranclub ein Reiserechtler mit Rechtsberatung. Ich finde dich unglaublich. Du bist ein Verwandlungskünstler. Nur, deine Argumente sind hier so falsch wie im LZT.

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1181834957000

    @'Touranfahrer' sagte:

    @Holzwurm

    Und da wird plötzlich aus dem KFZ-Sachverständigen aus dem Touranclub ein Reiserechtler mit Rechtsberatung. Ich finde dich unglaublich. Du bist ein Verwandlungskünstler. Nur, deine Argumente sind hier so falsch wie im LZT.

    Und Du verzeihst Dich am besten schnell wieder.

    Touranfahrer alias CorayaDiver, alias Wurmvernichter.

    lg

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1181837123000

    Ein Kunde muss grundsätzlich keine Alternativangebote annehmen und hat das Recht, wenn sein gebuchtes Hotel nicht verfügbar ist, kostenfrei von seinem Reisevertrag zurück zu treten.

    Darüber hinaus hat der Konsument Anspruch auf Schadensatz wegen Nichterfüllung des vereinbarten Reisevertrages, der sich jedoch nach mehreren Kriterien richtet.

    Zu diesen Kriterien zählen zum Beispiel die Zeitspanne zwischen Information über die Unmöglichkeit des Urlaubs und dem Reisetermin (je weiter es dorthin ist, desto unwahrscheinlich entsteht ein "Schaden") oder die Verfügbarkeit gleichwertiger Objekte (wobei hier von objektiven Kritieren ausgegangen wird) u. a.

    Nimmt ein Konsument allerdings die Alternative an, so ist das wie ein neuer Reisevertrag und er kann nur Unzulänglichkeiten reklamieren, die von der Beschreibung dieses Alternativangebots abweichen. Also nicht beispielweise: Originalhotel hatte Riff - Alternative nicht - Alternative angenommen und dann fehlendes Riff reklamiert...

    Gruß

    Peter

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