• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1494436147826 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Nein, Grundlage ist tatsächlich der Reisepreis / Reisetage, das kann aber auch mal weniger sein als ein Walk-In Tagespreis.

    Rechenbeispiel: 7 Tage kosteten 700€, der Forderungsbetrag wäre demnach 100€.

    In der Causa danneezy geht es übrigens nur um die Unbill "Umzug", nicht um die Dauer des Aufenthaltens in der ersatzweisen Unterkunft.

    Ergänzung:

    Die Antwort bezieht sich nur auf Minderungsbegehren bei Pauschalreisen, insofern war das oben recht ungenau ...

    Bei Pauschalreisen reicht der Veranstalter den Anspruch des Reisenden quasi durch und beansprucht seinerseits den Hotelier. Falls man sich bei direktem Vertragsschluss mit dem Hotelier kabbeln muss ist das weit kniffliger!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Fugimaxi
    Dabei seit: 1235520000000
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    geschrieben 1494440865869

    Was mich mal interessieren würde:

    Warum kann Ich explizit ein Hotel einer Kette buchen,weil es mir gefällt,renoviert ist,Ich einen tollen Meerblick habe usw,wenn Ich in eine unrenovierte Bude komme die mir so gar nicht zusagt?

    Es sei denn Ich buche ein Glückshotel,da weiss ich was auf mich zukommt(oder auch nicht)

    Dann könnten sie sich ihre Kataloge auch an den Hut stecken und die Destination angeben und das Hotel suchen die für Sie raus.

    Ich zweifle nicht an der Aussage von @vS aber Gott sei Dank ist es uns noch nicht passiert.Ich würde ausflippen,was mir aber so gar nichts bringen würde.

    Ich als Handwerker kann meinem Kunden der sein Haus weiss streichen lassen will,auch nicht sagen,weiss ist alle kriegst jetzt grün dafür bekommst auch 10 Liter Farbe geschenkt oder billiger.

    Jetzt kommt wieder Äpfel mit Birnen vergleichen aber ich bin reisrechtlich nicht so bewandert,Ich finde nur unverschämt,was man sich heute als Reisekunde so alles gefallen lassen muss.

    Männer haben auch Gefühle: Hunger zum Beispiel.
  • burton_
    Dabei seit: 1321747200000
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    geschrieben 1494441141656

    Du musst es dir ja nicht gefallen lassen, du kannst stattdessen auch wieder zurück fliegen ;-)

  • Fugimaxi
    Dabei seit: 1235520000000
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    geschrieben 1494441484357 , zuletzt editiert von Fugimaxi

    Super Idee:thumbsup:

    Es geht eigentlich um die Frage warum Ich auswählen kann und dann nicht bekomme was Ich will.

    Und meinem Kunden sage Ich, guck doch nicht hin und setz dir ne schwarze Brille auf.

    Männer haben auch Gefühle: Hunger zum Beispiel.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1494442570625 , zuletzt editiert von vonschmeling

    burton_ hat doch genau formuliert: Du musst also eben nicht die schwarze Brille aufsetzen und kannst hingegen die Reise eigenmächtig und sofort zu Lasten des Veranstalters abbrechen.

    Warum du vielleicht nicht bekommst was du wolltest kann sehr verschiedene Ursachen haben, spielt aber für deinen Anspruch auf Entschädigung zunächst mal keine Rolle.

    Immernoch Thema Pauschalreise ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Fugimaxi
    Dabei seit: 1235520000000
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    geschrieben 1494443611406 , zuletzt editiert von Fugimaxi

    Also heisst das den Urlaub abbrechen oder die Kröte schlucken?

    Im ersten Fall gibt es dann aber noch ne Entschädigung wegen vertaner Urlaubszeit oder auch nicht?

    Männer haben auch Gefühle: Hunger zum Beispiel.
  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
    Beiträge: 30984
    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1494444634775

    Warum wird eigentlich nicht der zuständige Thread genutzt, auf den schon mehrfach verwiesen wurde? hier klicken

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