Nein, Grundlage ist tatsächlich der Reisepreis / Reisetage, das kann aber auch mal weniger sein als ein Walk-In Tagespreis.
Rechenbeispiel: 7 Tage kosteten 700€, der Forderungsbetrag wäre demnach 100€.
In der Causa danneezy geht es übrigens nur um die Unbill "Umzug", nicht um die Dauer des Aufenthaltens in der ersatzweisen Unterkunft.
Ergänzung:
Die Antwort bezieht sich nur auf Minderungsbegehren bei Pauschalreisen, insofern war das oben recht ungenau ...
Bei Pauschalreisen reicht der Veranstalter den Anspruch des Reisenden quasi durch und beansprucht seinerseits den Hotelier. Falls man sich bei direktem Vertragsschluss mit dem Hotelier kabbeln muss ist das weit kniffliger!