Die Sorgen und Noete hinsichtlich Ueberbuchungen scheinen doch ausgepraegter zu sein, als ich vermutet habe.
@Gofy1
Natuerlich stimme ich Dir zu, dass das nicht i.O. ist. Aber man sieht ja, es wird seit Anbeginn, als die Urlauberstroeme anfingen sich zu bewegen, betrieben. Ausser, wenn sich alle RV einig waeren, solche Hotels, die Ueberbuchungen heftigst betreiben, aus dem Programm zu streichen. Das wird aber nicht funktionieren.
Und von verkalkten Ansichten habe ich nun ueberhaupt nicht gesprochen. Ich habe mich lediglich gewundert, dass doch ein gewisses Mass an Unwissenheit vorhanden ist. Dabei hat uns doch die EU eine wirkungsvolle 'Richtlinie zur Pauschalreise' beschert, die dann von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt wurde. Auf dieser Basis entstand also der deutsche § 651 a ff BGB, ein Gesetz, das im Gegensatz zu vielen anderen Gesetzestexten sich leicht lesen laesst. Und eigentlich steht da alles drin, was ich als Pauschalreisender wissen sollte.
Wenn aber ein offensichtlicher Kollege betroffene Gaeste mit dem 'Klimakarren' durch die Gegend schaukelt, dann erinnere ich mich an den guten, alten Heinz Ehrhard: Da kann man nur mit etwas schuetteln, wenn's auch nur der Kopf ist.
@Papaya46
Du musst dem RV die Moeglichkeit einraeumen den Missstand zu beheben und ich glaube, dass auch Richter z.B. bei einer zweiwoechigen Reise bis zu zwei Tage als angemessen einstufen, bei einwoechigen Reisen dann vielleicht 1 Tag. Aber das duerfte im Ermessen des Richters liegen.
@chepri
Eigentlich gebe ich Dir recht. Da aber viele Reisende bei einer Ueberbuchung die grosse Chance sehen, schnell mal den naechsten Urlaub teilzufinanzieren, wird im Falle eines Falles ein Richter andere Massstaebe ansetzen. Und damit nicht das grundsaetzliche Recht auf Reisepreisminderung einschraenken.
@Carsten79
Es duerfte allerdings haeufiger sein, dass vorher gezahlt, zumindest eine Anzahlung geleistet wird. Und wenn Du dann das Hotel wechselst, dann musst Du die Rueckzahlung Deiner Gelder vor Ort einklagen......
@Kourion
Ich wuerde 10 % als unterste Stufe festlegen in solchen Faellen, wenn ich zu sagen haette. Denn nur dann, wenn es richtig wehtut, dann hoert das gezielte Ueberbuchen auf. Wenn hier und da mal ein Reisegast ein Problem mit einer Ueberbuchung hat, dass wuerde ja hier keine umfassende Diskussion ausloesen, und waere vor Ort wahrscheinlich auch schnell behoben.
Das Problem ist, dass es ja relativ haeufig so zu sein scheint, dass RV eine Ueberbuchung vor Reiseantritt dem Gast nicht mitteilt, entgegen seiner Verpflichtung. Das ihm das bekannt war, muss der Reisende aber im Falle des Falles vor Gericht beweisen, die blosse Behauptung reicht da nicht aus.
@Urlauber61
Wo geschehen denn Ueberbuchungen? Auf den Rennstrecken!!! und nicht bei Reisen nach 'Nordosthinterkaledonien'. Also ist es Unsinn, dass man von dort, wuerde der Reisevertrag gekuendigt, nicht binnen kuerzester Zeit wegkommt. Vielleicht nicht zum urspruenglichen Abflughafen, aber irgendwo nach Deutschland und von jedem Flughafen komme ich auch irgendwie mit der Bahn zu meinem Heimatort.
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Eigentlich waere es schoen, wenn man ueber derartige Problematiken keine Riesendiskussionen fuehren muesste aber ich befuerchte, dass uns das Thema auch in der kommenden Saison verfolgen und beschaeftigen wird.
Viele Gruesse
bernardo2001