• Urlauber61
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    geschrieben 1294336787000

    Angenommen, ich habe nur eine Woche gebucht. Wenn ich dann 1 oder 2 Tage woanders übernachten soll, mir den halben Tag mit Koffer aus-, ein- und umräumen versaue, dann sind 10 Prozent das Mindeste, was erstattet werden sollte, vom zusätzlichen Stress mal ganz abgesehen.

    Mit der Androhung der sofortigen Rückreise ist das auch so eine Sache. Soll ich dann eine Woche auf dem Flughafen nächtigen? So ohne weiteres bekommt man vermutlich auch keinen sofortigen Rückflug.

  • Kourion
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    geschrieben 1294339055000

    Folgende 2 Urteile habe ich noch gefunden:

     

    1. Der Urlauber erfährt die Überbuchung erst vor Ort:

    "Ein deutsches Ehepaar hat für Malta eine einwöchige Pauschalreise gebucht, auf Malta angekommen mussten sie leider feststellen, daß das Hotel bereits ausgebucht war"...

    (AG München, Az. 123 C 2325/00 und LG München I, Az. 15 S 12104/00)

    Link gem. Forenregeln entfernt.

     

    2. Der Urlauber erfährt es vor Reisebeginn:

    "Karlsruhe (rpo). Wenn Urlauber ihre Flugreise nicht antreten können, weil ihr Hotel überbucht ist, haben sie über die Erstattung des Reisepreises hinaus grundsätzlich Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung."

    (Az X ZR 118/03)

     hier ausführlicher   nachzulesen.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • bernardo2001
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    geschrieben 1294395464000

    Die Sorgen und Noete hinsichtlich Ueberbuchungen scheinen doch ausgepraegter zu sein, als ich vermutet habe.

    @Gofy1

    Natuerlich stimme ich Dir zu, dass das nicht i.O. ist. Aber man sieht ja, es wird seit Anbeginn, als die Urlauberstroeme anfingen sich zu bewegen, betrieben. Ausser, wenn sich alle RV einig waeren, solche Hotels, die Ueberbuchungen heftigst betreiben, aus dem Programm zu streichen. Das wird aber nicht funktionieren.

    Und von verkalkten Ansichten habe ich nun ueberhaupt nicht gesprochen. Ich habe mich lediglich gewundert, dass doch ein gewisses Mass an Unwissenheit vorhanden ist. Dabei hat uns doch die EU eine wirkungsvolle 'Richtlinie zur Pauschalreise' beschert, die dann von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt wurde. Auf dieser Basis entstand also der deutsche § 651 a ff BGB, ein Gesetz, das im Gegensatz zu vielen anderen Gesetzestexten sich leicht lesen laesst. Und eigentlich steht da alles drin, was ich als Pauschalreisender wissen sollte.

    Wenn aber ein offensichtlicher Kollege betroffene Gaeste mit dem 'Klimakarren' durch die Gegend schaukelt, dann erinnere ich mich an den guten, alten Heinz Ehrhard: Da kann man nur mit etwas schuetteln, wenn's auch nur der Kopf ist.

    @Papaya46

    Du musst dem RV die Moeglichkeit einraeumen den Missstand zu beheben und ich glaube, dass auch Richter z.B. bei einer zweiwoechigen Reise bis zu zwei Tage als angemessen einstufen, bei einwoechigen Reisen dann vielleicht 1 Tag. Aber das duerfte im Ermessen des Richters liegen.

    @chepri

    Eigentlich gebe ich Dir recht. Da aber viele Reisende bei einer Ueberbuchung die grosse Chance sehen, schnell mal den naechsten Urlaub teilzufinanzieren, wird im Falle eines Falles ein Richter andere Massstaebe ansetzen. Und damit nicht das grundsaetzliche Recht auf Reisepreisminderung einschraenken.

    @Carsten79

    Es duerfte allerdings haeufiger sein, dass vorher gezahlt, zumindest eine Anzahlung geleistet wird. Und wenn Du dann das Hotel wechselst, dann musst Du die Rueckzahlung Deiner Gelder vor Ort einklagen......

    @Kourion

    Ich wuerde 10 % als unterste Stufe festlegen in solchen Faellen, wenn ich zu sagen haette. Denn nur dann, wenn es richtig wehtut, dann hoert das gezielte Ueberbuchen auf. Wenn hier und da mal ein Reisegast ein Problem mit einer Ueberbuchung hat, dass wuerde ja hier keine umfassende Diskussion ausloesen, und waere vor Ort wahrscheinlich auch schnell behoben.

    Das Problem ist, dass es ja relativ haeufig so zu sein scheint, dass RV eine Ueberbuchung vor Reiseantritt dem Gast nicht mitteilt, entgegen seiner Verpflichtung. Das ihm das bekannt war, muss der Reisende aber im Falle des Falles vor Gericht beweisen, die blosse Behauptung reicht da nicht aus.

    @Urlauber61

    Wo geschehen denn Ueberbuchungen? Auf den Rennstrecken!!! und nicht bei Reisen nach 'Nordosthinterkaledonien'. Also ist es Unsinn, dass man von dort, wuerde der Reisevertrag gekuendigt, nicht binnen kuerzester Zeit wegkommt. Vielleicht nicht zum urspruenglichen Abflughafen, aber irgendwo nach Deutschland und von jedem Flughafen komme ich auch irgendwie mit der Bahn zu meinem Heimatort.

    --------

    Eigentlich waere es schoen, wenn man ueber derartige Problematiken keine Riesendiskussionen fuehren muesste aber ich befuerchte, dass uns das Thema auch in der kommenden Saison verfolgen und beschaeftigen wird.

    Viele Gruesse

    bernardo2001

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1294396341000

    @bernardo

    Die von mir zitierten 10% betreffen nur die Informationspflichtverletzung vor der Abreise und die könnte doch schon mal jeder verlangen, der von einer Überbuchung betroffen ist.   ;)

    Der Reisende muss vor Gericht nachweisen, dass dem RV die Überbuchung vor Reiseantritt bekannt war ? Da wird's ein wenig lächerlich... Denn wie bitte soll der Urlauber das nachweisen ? Egal, dieser Punkt war auch nicht wichtig.

     

    Du hast allerdings vergessen, auf meine anderen zwei zitierten Fälle direkt über deinem letzten Posting einzugehen - und die sind schon interessant:

    Dort wurden den Urlaubern nicht nur die Reisekosten erstatten, sondern sie erhielten zusätzlich eine sehr ordentliche Entschädigung für vertane Urlaubszeit.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1294397189000

    @bernardo

    Du schreibst an gofy:

    "Ausser, wenn sich alle RV einig waeren, solche Hotels, die Ueberbuchungen heftigst betreiben, aus dem Programm zu streichen."

     

    Warum nur habe ich das Gefühl, dass einige RV dies vllt. doch machen ?

    Oder wie gehen sie vor ?

    Ich habe bei all meinen Reisen bisher nie Überbuchungen erlebt.

    Vielleicht kannst du mir ja erklären, warum bei einigen RV der Kunde sehr häufig mit Überbuchungen konfrontiert wird, bei anderen so gut wie nie.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • bernardo2001
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    geschrieben 1294398470000

    @Kourion

    Neee, find ich ueberhaupt nicht laecherlich. Zum Glueck ist es so, dass man das, was man behauptet, vor Gericht auch beweisen muss. Sonst wuerden vielleicht die, die am lautesten krakeelen immer Recht bekommen.

    Willst Du z.B. in Deinem Hotel einchecken und man sagt Dir an der Rezeption 'sorry, ueberbucht' und behauptet, dass man das laengst dem RV mitgeteilt hat, dann wirst Du wahrscheinlich darauf bestehen, dass man Dir das belegt. Und wenn das wirkungsvoll erfolgt, dann hast Du spaeter gute Karten. Ansonsten wird spaeter vor Gericht die Behauptung 'man hat mir aber im Hotel gesagt, dass man die Ueberbuchung dem RV mitgeteilt hat' wahrscheinlich wie eine Seifenblase zerplatzen, wenn der Richter nicht bereits einschlaegige Erfahrung mit dem Hotel hatte.

    Deine beiden anderen Beispiele habe ich nicht ausser Acht gelassen, sondern halte es fuer richtig, dass hier relativ hart geurteilt wird. Aber Du hast vielleicht uebersehen, dass ich der Meinung bin, dass in solchen Faellen nur Urteile, die richtig wehtun, helfen.

    Viele Gruesse

    bernardo2001

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1294399323000

    @bernardo

    Nö, habe ich nicht übersehen ;)

     

    Aber ich kann manches von dir nicht richtig unter einen Hut bringen:

    Du sprichst auf der einen Seite von Urteilen, die dem RV richtig weh tun müssen -

    und auf der anderen Seite schreibst du, der RV kann nichts für die Überbuchung, da er sie selbst erst vom Hotel am Tage der Ankunft des Gastes erfährt.  

     

    Einzige Interpretation meinerseits: "Dummheit schützt vor Strafe nicht ?"- eben in Hinblick auf die Hotels, die vom RV besser aus dem Programm genommen werden sollten ?

    Und damit bin ich wieder bei meiner Frage an dich in meinem letzten Posting (hier auf S. 14). 

     

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • bernardo2001
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    geschrieben 1294402697000

    @Kourion

    Wenn der RV nicht ganz dumm ist, wird er in der vertraglichen Vereinbarung mit dem Hotel aufgenommen haben, dass dieses bei Ueberbuchungen vom RV in Regress genommen wird, wenn die Ueberbuchung auf Verschulden des Hotels zurueck zu fuehren ist.

    Wenn nicht, dann laesst der RV ganz schnell die Finger von solchen Hotels, wenn die Urteile richtig weh tun.

    ......Vielleicht kannst du mir ja erklären, warum bei einigen RV der Kunde sehr häufig mit Überbuchungen konfrontiert wird, bei anderen so gut wie nie......

    Ich denke mir, dass es irgendwo alle RV trifft. Wie so oft duerfte es sein, liest man den einen oder anderen Namen in kurzer Zeit relativ haeufig, dann praegt sich das ein nach dem Motto: Au weia, der hat aber viele Ueberbuchungen.

    Meiner ganz ureigenen Auffassung nach haengt auch viel von der Agentur vor Ort ab. Hat die Agentur eine ueberdurchschnittliche Reputation und ist auch bereit mit Hoteliers, die gerne Ueberbuchungen produzieren, den Dialog zu suchen und auch Druck auszuueben, das kann schon etwas bewirken.

    Du darfst sicher sein, auch die fuer den Tourismus zustaendigen Behoerden in den meisten Zielgebieten sehen Ueberbuchungen alles andere als gerne. Und trotzdem passiert es immer wieder - eigentlich unverstaendlich......

    Viele Gruesse

    bernardo2001

  • Kourion
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    geschrieben 1294409698000

    @bernardo

    Ja, der Gedanke mit den Regressansprüchen ist mir im Nachhinein auch gekommen.

    Aber trifft dieser Fall oft zu ? Ist es nicht so, dass die Urlauber im allgemeinen zähneknirschend die Alternative akzeptieren ?

    Sie sind doch relativ hilflos, wenn sie sich vor Ort vor dieses Problem gestellt sehen, und selbst, wenn die Benachrichtigung bezügl. Überbuchung kurz vor Reiseantritt stattfindet, zögern viele, alles sausen zu lassen und vom Vertrag zurückzutreten - auch dann, wenn z. B. das Alternativhotel sich in einer ganz anderen Landesecke befindet. Denn wo bekommt man unverzügliches Anderes zum ähnlichen Preis? So hier bei HC gelesen.

    Ich habe ziemlich rumgesucht, um entsprechende Urteile zu finden. Es gibt nicht viele.

     

    Nun ja, und wenn sich nur wenige wehren, warum nicht so weitermachen ?

    Da kommt mir schon manchmal der Gedanke einer "Interessengemeinschaft"...

     

    Was die diversen RV betrifft, so ist gut möglich, dass deine Ausführungen zutreffen.

    Ich weiß es nicht, aber es hört sich logisch an, ist nachzuvollziehen.

     

    Für mich als Kunden ist allerdings eben allein ausschlaggebend, wie sich der RV in einer solchen Situation verhält. Bietet er mir ein gleichwertiges oder besseres Hotel im gleichen Ort mit ähnlicher Lage an - ohne zusätzliche Kosten für mich, so ist das voll OK. Ich würde darüber kein Wort mehr verlieren oder - doch ! - nämlich lobend.

    (So 1x passiert, aber nicht wegen Überbuchung, sondern wegen vorzeitiger Schließung des Hotels. Benachrichtung erfolgte 4 Wochen vor Reiseantritt.)

    Hier aber liest man des öfteren, dass die Urlauber - bei Überbuchung / vorzeitiger Schließung ihres Hotels - die zusätzlichen Kosten für das Ersatzhotel selber tragen sollen / müssen.

     

    Und nochmals zur Benachrichtigung vor Ort: Es wäre eine erhebliche Einschränkung für mich als Kunden, wenn ich die schlechte Nachricht erst am Urlaubsziel erhielte, denn ich bin mit sehr großer Wahrscheinlichkeit nicht über alle Hotels des RV 100%ig informiert.

    Außerdem käme mir schon der Gedanke, dass der RV sich dem Hotel gegenüber nicht wirklich "behaupten" kann, denn es ist seitens des Hotels auch eine Unverfrorenheit dem RV gegenüber, diesen erst am Tag der Anreise der Gäste bezügl. Überbuchungen zu informieren.

     

    Insgesamt in der Tat ein sehr unerfreuliches Thema...

     

     

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    gesperrt
    geschrieben 1294689027000

    Es gibt doch genügend Berichte, wo ganze Busladungen in andere Hotels gebracht wurden. Und das will die Reiseleitung erst erfahren haben, nachdem die Kunden angereist sind? Das kannst du mir nicht weismachen!

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