• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1338744628000

    @sealord

    Wenn du in dem Ersatzhotel eindeutig Mängel zum ursprünglich gebuchten Leistungsumfang feststellst (Zimmerkategorie nicht treffend, Entfernung zum Strand nicht wie zugesagt, Buffet mit Selfservice anstelle eines Restaurants mit Menuefolge ... etc) musst du dich umgehend vor Ort beschweren und um Abhilfe bitten. Wenn diese nicht geschaffen werden kann, kannst du auf die Organisation einer kostenlosen Heimreise bestehen.

    Für die sodann unnütz aufgewandte Urlaubszeit muss Schadensersatz geleistet werden - üblicherweise noch einmal in etwa in Höhe des Reisepreises.

    Wichtig: Du darfst nicht bemängeln, dass das Badezimmer blaue anstatt der erwarteten grauen Fliesen hat, hast du jedoch ausdrücklich eine Badewanne gebucht und bekommst nur eine Dusche, ist das z.B. schon ein Mangel, den du nicht hinzunehmen brauchst.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • sealord
    Dabei seit: 1176854400000
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    geschrieben 1338751381000

    @kourion

    @vs

    ja, danke für Eure Infos.

    Aber VS, muss ich denn überhaupt begründen warum ich das Ersatzhotel nicht annehmen will?

    Denn zuhause gebe ich mir redlich viel Mühe und verbringe viel Zeit um das von uns gewünschte Hotel zu finden. Kann dann der RV so ohne weiteres mir ein, aus ganz bestimmten Gründen nicht gewolltes Hotel aufzwängen. Auch wenn dies sogar 7* hätte und das von mir gebuchte nur 4*, so hat dies schon sein Grund, warum ich das 4*-Hotel und nicht das 7*-Hotel gebucht habe.

    Meist spielt für uns die Lage die entscheidende Rolle.

    Wenn mir dann ein Alternativhotel, das noch soooo viel besser wäre aber irgendwo in der Wallachei liegt, möchte ich dies nicht haben.

    Dann fliege ich lieber sofort zurück und muss mich nicht ärgern.

    Natürlich geht das nur ohne schulpflichtige Kinder und ohne auf die wenigen Urlaubstage angewiesen zu sein, das ist mir schon klar.

    Sealord
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1338757567000

    @sealord

    Zu deinem Beispiel: Wenn das angebotene Ersatzhotel im Nirgendwo liegt, du aber eins im Ort gebucht hast, so ist das selbstverständlich ein Grund, das Hotel abzulehnen, wenn dir dieser "Ersatz" :? denn vor Ort angeboten wird. Diese Ablehnung führt natürlich zu der Frage: Was macht man, wenn der RV partout kein anderes Hotel anbietet oder anbieten kann ? Rückflug ? Akzeptanz unter Vorbehalt ?

    Ein derartiger Umbuchungsvorschlag (oder auch andere mit weniger gravierenden Abweichungen) sind vor Reiseantritt zum Glück einfacher zu "handhaben". Hier kann man schlichtweg ablehnen und aus dem Vertrag aussteigen. OK, das mögen manche nicht tun, weil dann die Reise insgesamt platzt. Muss jeder für sich entscheiden. Allerdings - wenn man akzeptiert - sollte man sich im Nachhinein nicht beklagen.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1338758152000

    @sealord

    Eine Abweichung der Lage ist eines der Top-Kriterien, das Ersatzangebot abzulehnen.

    Hierfür reichen schon 50m mehr oder eben kein direkter Zugang zum Strand, sowie eine andere Ortschaft, die du bewusst unter keinen Umständen buchen wolltest.

    Im Sinne der Rechtsauffassung werden nicht nur objektive, sondern auch subjektive Entscheidungskriterien für eine bestimmte Unterbringung berücksichtigt.

    Sofern für dich eine Whirlpool-160qm Suite nicht aufwiegt, dass der Strand leider nur über eine Uferstraße erreichbar ist, während du den Sand vor der Haustür gebucht hattest, musst du nicht dort bleiben.

    Du musst aber - ggf. auch erst vor Ort! - die Beschwerde begründen und dem Vertragspartner die Gelegenheit geben, umgehend für Abhilfe zu sorgen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • sealord
    Dabei seit: 1176854400000
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    geschrieben 1338764872000

    danke nochmals für Eure hilfreiche Informationen.

    Jedoch ohne das Thema noch weiter zu strapazieren, nur noch eine Anmerkung zu dem Statement von VS:

    "Du musst aber - ggf. auch erst vor Ort! - die Beschwerde begründen und dem Vertragspartner die Gelegenheit geben, umgehend für Abhilfe zu sorgen."

    Warum muß ich eine Beschwerde, die ich gar nicht geäußert hatte begründen? Ich will mich ja gar nicht beschweren, es sei denn die Bitte bzw. das Verlangen, dass der Vertrag seitens des RV erfüllt wird.

    Und, warum muß ich dem Vertragspartner, der den Vertrag einseitig gekündigt hat, Gelegenheit zur Abhilfe (Alternativhotel, das ich gar nicht gebucht habe und auch nicht möchte, egal aus welchem Grund) geben, mit der Ausnahme, das von mir gebuchte Hotel beziehen zu dürfen?

    Sealord
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1338771543000

    @sealord

    a) Keine Beschwerde, keine Begründung.

    b) weil der Gesetzgeber die Möglichkeit zur Nachbesserung eben vorsieht, und das nicht zuletzt deshalb, weil dein Vertragspartner außerhalb seiner Einflussnahme von den Ereignissen getroffen werden kann.

    Immerhin hat zumeist der Hotelier das Kommando  >>Stop Sales!<< versäumt ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • gessi66
    Dabei seit: 1220486400000
    Beiträge: 947
    geschrieben 1338798624000

    @kourion

    Danke für deine Antwort, jetzt bin ich etwas schlauer. Mir war das nicht 100 % klar, das die Bedingungen für Pauschalreisen und Nur Hotel Buchungen identisch sind.

    In der Ausschreibung stand gar nicht zum Thema Reiseleitung, es war auch keine Telefonnummer angegeben. Vielleicht steht das dann in den Reiseunterlagen wenn die kommen.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1338799998000

    @gessi

    Was den RL betrifft: Ich würde im LMX-Thread nachfragen.

    Ich meine, dort Unterschiedliches gelesen zu haben:  Mal gab's einen, mal wurde nur eine Telefonnummer angegeben... bin mir da aber nicht 100 %ig sicher.

    Und er / sie ist dann ganz gewiss auch für euch zuständig. Anderes fände ich eher sehr ungewöhnlich.

    Und ja... in den Reiseunterlagen müsste es eine Telefonnummer geben.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Urlaubsgeorg
    Dabei seit: 1411171200000
    Beiträge: 5
    geschrieben 1338829720000

    @'persianpower' sagte:

    Hallo!

    Ich hätte da auch eine Frage zum Thema überbuchtes Hotel. Ich hab bei Neckermann Reisen eine Pauschalreise gebucht. Ziel ist Kreta / Griechenland. Im Vorfeld habe ich mich ausführlich über mein Reiseziel informiert, welcher Ort und welches Hotel am besten wären.

    Nachdem ich mir dann ein passendes Hotel ausgesucht habe, hab ich bei Neckermann Reisen die Reise gebucht. Nach ein paar Tagen habe ich die Reisebestätigung inklusive Rechnung bekommen. Den Rechnungsbetrag hab ich dann direkt bezahlt. Wieder ein paar Tage später flatterte der nächste Brief von Neckermann Reisen ins Haus.

    Zitat: "Wie uns die örtliche Agentur mitteilte, ist eine Unterbringung in der von Ihnen gebuchten Anlage leider nicht mehr möglich. Die bedauern wir sehr."

    Mir wurde dann ein alternatives Angebot unterbreitet. Unterbringung in einem Hotel mit 4,5 statt 4 Sternen, All Inclusive statt Halbpension und als Kulanz noch ein Mietwagen für 3 Tage. Im großen und ganzen hört sich das ja super an.

    Jedoch musste ich eben bei den Hotelbewertungen lesen, dass das Alternativhotel einen Managerwechsel vollzogen hat und das daher der Service und die Gastronomie in diesem Hotel ins bodenlose gefallen ist.

    Jetzt meine Frage. Kann ich darauf bestehen in das vorher gebuchte Hotel zu kommen? Denn mehr Möglichkeiten hab ich im Grunde genommen ja nicht, entweder das Alternativhotel nehmen oder umbuchen, wobei umbuchen auch gar nicht mehr geht, da es jetzt so gut wie keine Auswahl an Angeboten mehr gibt.

    Danke im Vorraus für die Hilfe

    Neckermannmauschelei !

    Auch mir geht es z.Zt. ähnlich:Mein Stammhotel in Alanya im Januar "frühgebucht,(Holidaycheck Nr.1 !)

    vier Wochen vor Reiseantritt(exakt nach Abbuchung d. Restbetrages)Neckermannmail:Leider Reservierungsfehler, "großzügiges"Umbuchungsangebot auf anderes Hotel(mir bekannt,3km.in der Pampa,Holidaycheck unter ferner liefen!)

    Habe abgelehnt und die gleiche Reise im Herbst zum gleichen Preis als Alternative vorgeschlagen!

    nach hin und her von NEC abgelehnt,Geld rückerstattet. Jetzt klage ich auf Schadensersatz !

    Die Sache hat m.E. Methode: erst Kunden mit Top Hotels ködern,nach Bezahlen versuchen auf schlecht gebuchte Hotels umzuleiten!

    Eigentlich ein Fall für Fernsehmagazine wie Panorama,Monitor und Co. Ähnliche Beispiele in den Foren sprechen ja für sich !

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 16169
    geschrieben 1338832729000

    ...und am besten ruft man ergänzend auch gleich noch den "RTL Urlaubsretter", "Die Sendung mit der Maus" und die Navy Seals zu Hilfe ... nur zur Sicherheit ***sarkasmus-modus aus***

    Ja, Um- und/oder Überbuchungen können vorkommen, sind aber keinesfalls spezifisch für den genannten RV, sondern können grundsätzlich überall vorkommen und es steckt auch kein System oder "Methode"dahinter.

    Gründe für Über- und Umbuchungen findest Du bei Interesse zuhauf in diesem Forum in unzähligen threads.

    "Ganz umsonst" aber auch noch der Hinweis, das Foren keine rechtsfreien Räume sind und keinerlei Platz für Unterstellungen bieten.

     

    Edit:

    Da Du uns "doppelt und dreifach" mit Deinen Informationen beglückt hast habe ich mir erlaubt, Dir meine Antwort aus dem RV-Forum auch hierhin zu kopieren.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
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