• m.doering
    Dabei seit: 1344902400000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1363095361000

    Guten Tag,

    ich möchte Reisekosten zurückerstatten.

    Ich bin in Punta Cana am 17.02.2013 um 14:10 gelandet, wir besorgten unsere Koffer und gingen zu unserem Reiseleiter. Dieser teilte uns mit, dass unser Hotel in Bayahibe welches 65 km bzw. 1 Autostunde von Punta Cana (Flughafen) entfernt ist überbucht sei und wir die erste Nacht in einem gleichwertigen Hotel in Punta Cana untergebracht werden. Wir wollten allerdings erfahrungsbedingt nicht nach Punta Cana in den Osten, sondern in den Süden. Gegen das Ersatzhotel besteht keine Beschwerde, allerdings waren wir mit dem Massentourismus in Punta Cana und dem Strand unzufrieden. Des Weiteren wurde uns am FLughafen zugesichert, dass am Tag 2 wir schon um 11 Uhr am Ankunftsort von unserem Reiseleiter erwartet werden. Wir wurden im Ersatzhotel um 10 Uhr abgeholt, kamen um ca. 11 Uhr an, jedoch war warteten wir auf den Reiseleiter weitere 2 Tage. Nun standen wir von 11 Uhr bis 15 Uhr mit gepackten Koffern an unserem gebuchten Hotel und bekamen kein Zimmer. Erst um 16 Uhr wurden konnten wir unsere Koffer auf unserem Zimmer auspacken. Was mir unverständlich ist an dieser Situation; warum werden wir um 10 Uhr abgeholt wenn wir eh erst um 16 Uhr unser Zimmer bekommen im gebuchten Hotel. Den 200 Dollar Gutschein pro Person lehnten wir ab, da wir 1,5 Tage verloren haben und uns die Lage im Ersatzhotel nicht zugesagt hat und wir mehr verlangen als einen 200 Dollar Gutschein.

    Meine Frage ist jetzt nur, wie ich das an die Reiseleitung schreibe um einen Teil der Reisekosten zurückerstattet bekomme.

    Viele Grüße,

    Michael

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28990
    geschrieben 1363096002000

    @m.doering

    Hi,

    in dem von dir eröffneten Thread hat @vonschmeling dir schon eine recht ausführliche Antwort gegeben:  Klick hier    ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 16169
    geschrieben 1363097187000

    Wie bereits @vonschmeling schon im anderen thread geschrieben hat: Es gibt eigentlich klare Regelungen und hier wäre der Reisepreis interessant.

    Nach Angabe desselben ist auch eine Info darüber möglich. ob das Ausschlagen des Gutscheins u.U. der berühmte Schuß ins eigene Knie war.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1363110631000

    @m.doering kündigt jetzt allerdings an, Reisekosten erstatten zu wollen?

    Oder ist das ein nur ein lapsus calami?

    :frowning:

    Wie auch immer:

    Es besteht Anspruch auf die Erstattung eines Reisetages anteilig vom Gesamtpreis der Reise zu beziffern.

    Dass der eine Hoteltag vom Massentourismus geprägt war, ist eine Unannehmlichkeit, kein geldwerter Mangel.

    Also beziffern und dem Veranstalter mitteilen. Punkt.

    Es genügt der Hinweis:

    "Wegen Überbuchung stand unser Hotel einen Tag nicht zur Verfügung.

    Für den Umzug in das gebuchte Hotel entlasten Sie uns bitte in Höhe von (Reispreis./.Urlaubstage = Erstattungsanspruch)."

    Ein weiterer Anspruch - beispielsweise wg. "grottiger Organisation vor Ort" besteht nicht, also kann man die genaue Schilderung getrost einsparen ...

    Fazit: Es wäre sehr wahrscheinlich klüger gewesen, das Entschädigungsangebot vor Ort anzunehmen ...

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • llhusa
    Dabei seit: 1285027200000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1364742282000

    Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem. Wir sind 5 Personen (2 Ehepaar und ich als Einzelperson), die Mitte April in die Türkei fliegen.

    1 Ehepaar reist am 17. an, das andere Ehepaar reist am 19. an, ich als Einzelperson am 21. April. Wir haben alle das gleiche Hotel gebucht, aber bei verschiedenen Veranstaltern. Der Veranstalter, wo das Ehepaar gebucht hat, hatte keine Einzelzimmer im Angebot, deshalb musste ich woanders buchen.

    Jetzt hat mir mein Veranstalter mitgeteilt, dass das Hotel überbucht ist und hat mich als Einzelperson in einem anderen Hotel untergebracht!!!! Was soll ich damit jetzt? Wir sind ja eigentlich eine 5-köpfige Gruppe. Ich komme ja gar nicht auf die Hotelanlage der Freunde. D.h. ich müsste während des gesamten Urlaubs alleine essen etc.

    Es sei denn, wir würden uns alle ausserhalb unserer Hotel treffen, aber dafür haben wir ja kein All-Inclusive gebucht. Was kann ich jetzt tun?

    Wäre euch für Antworten sehr dankbar.

    Gruß llhusa

  • Heike68
    Dabei seit: 1141948800000
    Beiträge: 6906
    geschrieben 1364749617000

    Das ist wirklich sehr ärgerlich. Möglichkeiten? Ich fürchte, nur stornieren (vielleicht über einen anderen Veranstalter versuchen, ob noch buchbar?) oder so akzeptieren...

    Zu wissen, man könnte, ist besser, als zu glauben, man muss...
  • edithe
    Dabei seit: 1242518400000
    Beiträge: 12396
    Zielexperte/in für: Türkische Riviera
    geschrieben 1364750741000

    Auf jeden Fall die Umbuchung nicht sofort akzeptieren,und auch sofort

    mit dem Reisebüro oder Veranstalter Kontakt aufnehmen, und den Fall erklären, versuchen eine Lösung zu finden.

    Glaube auch kaum dass sich die Mitreisenden jeden Abend ausserhalb treffen wollen. ,

    und ist ja auch nicht so gedacht..

    L.G ;) .und noch schöne Ostern.

    Info für alle User: Mir wurden von den Admins ab dem 07.07.2020 die Moderatorenrechte im Unterforum Türkei eingeräumt. Dies dient auch der Entlastung des Admin-Teams.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1364754893000

    @Ilhusa

    Leider ist im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen seitens des Veranstalters mit dem Angebot eines mindestens gleichwertigen Alternativhotels Rechung getragen.

    Zumeist werden DZ zur Einzelnutzung angeboten - dies ist unlukrativ, und wenn der Vermarkter sie besser nutzen kann wird er das tun und mit einer Überbuchung begründen.

    Keine Ahnung wie du gebucht hast - sofern über RB ist der Rat von @edithe goldrichtig:

    Sie sollten sich bemühen, die Kuh vom Eis zu kriegen - das Treffen war ja offenbar ein wesentlicher Aspekt für deine Buchung!?

    Du hast aber jederzeit die Option, die gebuchte Reise mangels Erfüllung zu stornieren und auf die Erstattung alles Erlangten zu bestehen.

    Mein Tipp:

    Frage das Hotel im Modus "eigene Anreise" für den Zeitraum und um ein EZ an, parallel Flüge zum Zielort. Möglicherweise findest du so ein Angebot, dass euch zusammenbringt und trotzdem für dich erschwinglich bleibt.

    Sehr viel mehr Möglichkeiten sehe ich soweit leider nicht ... :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • dasto
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    Beiträge: 35
    geschrieben 1364891453000

    Ich sehe es auch so, dass du mal mit dem RB Kontakt aufnehmen solltest.

    In meinen Augen gibts aber ein Problem: So wie ich das sehe, weis dein RB nichts davon, dass ihr eigentlich eine Reise zu 5. macht. Und von daher bin ich andere Meinung wie @vonschemling. Der RB wusste nichts von diesem wesentlichen Aspekt der Reise, wäre also was dies anbelangt auch nicht in der Pflicht.

    Hoffen wir aber euf Kulanz und ein gutes Ende für dich/euch

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1364893498000

    Das Reisebüro ist als Dienstleister in der Pflicht, nichts weiter ... ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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