Schadensersatz wegen Überbuchung des Hotels
Der Bundesgerichtshof stärkt in einem Urteil vom Januar 2005 (BGH AZ: XZR 118/03) den Anspruch auf Schadensersatz gegenüber einem Reiseveranstalter, wenn wegen Hotelüberbuchung die Reise nicht angetreten werden kann. In zwei gleichzeitig zu verhandelten Fällen war zu klären ob Schadensersatzansprüche "wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit" berechtigt sind.
Fall 1: Die gebuchte Unterkunft in einer Hotelanlage auf den Malediven mit hauseigenem Korallenriff, konnte vom Reiseveranstalter, wegen Hotelüberbuchung, nicht mehr angeboten werden, aber eine Ersatzunterkunft in einem vergleichbaren Hotel auf den Malediven oder die Rückerstattung des Reisepreises. Der Kunde war mit der angebotenen Ersatzunterkunft nicht einverstanden, blieb deshalb zu Hause, und verlangte neben dem Reisepreis noch Schadensersatz. Der BGH sah in diesem Fall 50 Prozent des Reisepreises als Entschädigungszahlung für berechtigt an.
Fall 2: Der Reiseveranstalter bestritt, dass der Urlauber zu Hause geblieben ist und irgendwo anders einen Urlaub gebucht und durchgeführt hat, somit also kein Anspruch auf Schadensersatz "wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit" besteht. Der BGH wies in diesem Fall darauf hin, der Kunde braucht nicht zu beweisen, dass er zu Hause geblieben ist und sah auch hier 50 Prozent des Reisepreises als Entschädigungszahlung als gerechtfertigt.
Die jeweiligen Schadensersatzsätze werden auch zukünftig von den Gerichten von Fall zu Fall zu klären sein, neu an diesem Urteil ist allerdings, dass für die Festlegung des Schadensersatzanspruches, von den Richter der Reisepreis und nicht das Einkommen der Kunden als Grundlage herangezogen wurde.
Der BGH weist in dem Urteil auch daraufhin, dass ein Anspruch auf Schadensersatz entfallen kann, wenn der Reiseveranstalter eine absolut gleichwertige Unterkunft anbieten kann und der Kunde dieser Ersatzunterkunft zustimmt.
Du kannst mit dem RV "handeln" weisse Ihn auf deine Rechte hin und biete Ihm
an die Reise in dein Wunsch Hotel zu verschiebeen...OHNE Aufpreis für dich...einen
Versuch ist es allemal wert...ansonsten halt kostenlos stornieren und eventuell
auch Schadenersatz wie oben beschrieben einfordern und dann halt neu buchen.