• miolmava
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    geschrieben 1343870286000

    Hallo ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Wir und ein befreundetes Paar haben am Freitag 3.08 eine Reise nach Mallorca gebucht der Reiseveranstalter unserer Freunde hat gesagt; dass das Hotel überbucht ist. Sie kämen in ein anderes Hotel sogar in einen ganz anderen Ort. Der Veranstalter meint alle Gäste die an diesem Tag kommen werden umgebucht also auch wir. Darauf hin habe ich den Veranstalter kontaktiert der wusste von nix darauf hin habe ich im Hotel angerufen die haben mir bestätigt das sie kein Platz für uns haben. Ich weiß nicht was ich machen soll weil der Veranstalter sagt es liegt nichts vor. Es wäre toll wenn ihr mir helfen kööntet. Wir haben bei unterschiedlichen Reiseveranstaltern gebucht. Bei ITS Indi und bei byebye.

    Mit freundlichen Grüßen M. Ullrich

  • Bobbsi
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    geschrieben 1343893626000

    Wir waren vor 14 Tage auf Mallorca auch davon übertroffen. Bei uns war es auch ITS und normalerweise sollten wir ins Cala Millor Park Hotel. Untergebracht waren wir dann zwar auch in einem 4* Hotel, welches aber von der Ausstattung nicht gleichwertig war.

    ITS wurde vom Hotelier "angeblich" nicht informiert und dementsprechend erfuhren wir erst im Hotel davon. Die Hipotels werden auf Mallorca häufig überbucht. Evtl. habt Ihr auch ein Hotel dieser Gruppe? Wir haben letztlich nur vor Ort eine Entschädigung vom RV erhalten.

    Blöd nur, dass Ihr beide bei unterschiedlichen Reiseveranstaltern gebucht habt. Ich würde Euch empfehlen, heute morgen sofort zum Reisebüro zu gehen, damit ihr wenigstens im gleichen Ort untergebracht wird.

  • HC-Mitglied985931
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    gesperrt
    geschrieben 1343962495000

    Wahrscheinlich zu spät, aber ich würde den Veranstalter mit der Aussage des Hotels konfrontieren und schauen, ob er das Ersatzhotel Eurer Freunde auch im Kontingent hat und auf Umbuchung dorthin bestehen, schliesslich wolltet Ihr Euren Urlaub ja zusammen verbringen.

    Klar war es nicht geschickt über verschiedene Anbieter zu buchen, aber immerhin bekommt Ihr nicht das gebuchte Hotel und könntet kostenlos stornieren.

    Lass uns wissen, was daraus geworden ist und trotzdem einen schönen Urlaub :D

  • Tom2804
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    geschrieben 1344081952000

    Hallo, hab jetzt ein Problem

    Hab Hotel in Malaga gebucht.

    2 Familienappartment und bin heute informiert worden das Hotel überbucht ist.

    Das ersatz Hotel was sie angeboten haben entspricht nicht meinen Wünschen.

    Hab jetzt nach anderen Hotel gefragt und für das sollte ich jetzt die Differenz bezahlen.

    Kann mir da wer weiter helfen wie die Rechtslage ist?

    Vielen Dank

  • iltu1
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    geschrieben 1344431532000

    Hallo,

    in den vorherigen Beiträgen wurde ja geschrieben, dass der Vertrag sozusagen erlischt, wenn der RV dem Reisenden wegen Überbuchung ein anderes als das gebuchte Hotel anbietet. Dieses Angebot kann der Reisende annehmen, muss er aber nicht usw.

    Jetzt habe ich hier den Auszug aus den AGBs von Tjaereborg Indi (wird wohl inzwischen von mehreren RVs verwendet) aus dem hervorgeht, dass der RV Änderungen am gebuchten Hotel vornehmen kann. Galt das schon immer oder ist das was Neues und der Vertrag erlischt jetzt nicht mehr automatisch beim Angebot eines neuen Hotels?

    3.2 Der Veranstalter ist berechtigt, Leistungsänderungen vorzunehmen, wenn sich diese auf Grund von Umständen außerhalb der Einflusssphäre des Veranstalters nach Vertragsschluss ergeben. Hierzu gehört auch der Austausch der angegebenen Unterbringung oder der angegebenen Beförderung bei weitgehend identischem Standard, soweit ansonsten eine Preisanpassung erforderlich wäre.Über solche Änderungen wird der Veranstalter den Reiseteilnehmer unverzüglich unterrichten. Sofern die Änderungen erheblich oder unzumutbar sind, erhält der Reiseteilnehmer mit einer Erklärungsfrist von zehn Werktagen nach Mitteilung das Recht zur kostenlosen Umbuchung oder zum kostenlosen Rücktritt. Ein etwaiges sonstiges Kündigungsrecht des Teilnehmers bleibt hiervon unberührt.

    Prozedere ist aktuell immer noch so? (Bei Information über Überbuchung nach Anreise und vor Ort am Flughafen stehend)

    1. Auf das gebuchte Hotel bestehen, sonst mit Abreise drohen.

    2. Alternativ das Ersatzhotel unter Vorbehalt annehmen mit Abhilfe innerhalb von zwei Tagen (Reise für zwei Wochen) bzw. für ganzen Zeitraum und beiden Fällen mit Hinweis auf Reisepreisminderung bei Abweichungen der Hotelleistungen etc.

    3. Alles schriftlich festhalten und vom RL unterschreiben lassen bzw. Zeugen aufschreiben.

    4. Bei Heimkehr sofort mit RV Kontakt aufnehmen bezüglich Entschädigung etc.

    Dana Beach Resort (05/2010, 04/2012 und 26.08.-09.09.2012) - 2004 im Golden 5 Al Mas - nie wieder Golden 5
  • curiosus
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    gesperrt
    geschrieben 1344495982000

    ...die Variante A der Leistungsänderung, über die der RV unverzüglich zu unterrichten hat, hat mit der kurzfristigen und erst vor Ort zur Kenntnis gebrachten Umbuchung nichts zu tun.

    Wird dem Reisenden erst vor Ort unvermittelt eine andere Unterkunft zugewiesen, so kann er auf sofortige Rückkehr drängen, den Reisepreis in vollem Umfang zurückfordern und zudem Schadensersatz gelten machen.

    Der Reisende kann auch wie von Dir geschildert mit Zugeständnissen den Aufenthalt im Ersatzhotel akzeptieren. Entweder unter Vorbehalt oder ohne und somit mit deutlich weniger Möglichkeiten einer nachträglichen Einigung mit dem RV... ;)

  • iltu1
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    geschrieben 1344506970000

    Super. Danke für die Info.

    Dana Beach Resort (05/2010, 04/2012 und 26.08.-09.09.2012) - 2004 im Golden 5 Al Mas - nie wieder Golden 5
  • MaBaStoi
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    geschrieben 1347139241000

    Hallo Ihr lieben..

    Bin gerade wirklich am verzweifeln.. Hoffe einige von euch können mir vielleicht mit rat weiterhelfen..

    Wir haben im März unseren lang ersehnten Urlaub gebucht... wie jedes jahr wollten wir nach belek wie immer ins selbe hotel.. fliegen dort bereits das 4. mal in folge hin..(mitreisende von uns waren beireits 15mal in diesem hotel) ( ausser letzes jahr da "mussten" wir stornieren weil ich erst nach der buchung erfahren habe dass ich schwanger war und unser sohn sich natürlich genau die urlaubswoche als termin ausgesucht hat.. die stornierung war damals auch kein problem...

    allerdings bereitet uns dieses jahr der urlaub umsomehr probleme...

    bekam heute einen brief vom reiseveranstalter dass das hotel wegen eines buchungsfehlers umgebucht werden muss und wir somit in ein anderes hotel müssen oder von der reise zurücktreten können....habe dann ins reisebüro telfoniert und zum reiseveranstalter allerdings vertrösstet der michund das reisebüro nur und sagen dsie geben mein an liegen so weiter.... (hallo?? ich fliege beriets am 25.) habe dann direkt ins hotel gerufen und die dame sagte mir es haben heute schon sehr viele leute angerufen und sich beschwert.. allerdings sind sie seit anfang des jahre ausgebucht und der reisveranstalter hat NIE eine buchungsbestätigung von ihnen erhalten... das heisst die wussten ganz genau dass wir nich tin dieses hotel können... und sagen und jetzt so kurzfristig bescheid damit der urlauber nicht mehr die möglichkeit hat sich was anderes zu suchen!!!! TAKTIK??? jetzt meine probleme....

    1. Wollen wir gar nicht in ein hotel... da wir ja schon jahre NUR in dieses hotel wollen. und uns vor allem dort auch bereits mit einigen bekannten aus den letzten jahren verabredet haben.. 2. das ersatzhotel nicht wirklich unseren vorstellungen entspricht... hotelbewertungen besagen dass dies kein "Deutschen" Freundliches Hotel ist und das Personal unfreundlich ist und nur russisch und türkisch kommuniziert werden kann!! 3.habe heute bereits den ganzen tag damit verbraucht zu einem späteren zeitpunkt zu buchen.. dies würde auch klappen nur fliege ich da zu viel schlechteren konditionen.. sprich flugzeiten usw und selbstverständlich auch zu viel schlechteren konditionen..

    wie siehts bei einer umbuchung eigenltich mit dem frühbucherrabatt aus?? den bekomm ich ja jeztt nicht mehr sollte ich wirklich ein anderes hotel das meinen vorstellunge enspricht finden...

    kann ich vom reiseveranstalter schadensersatz fordern????

    sorry dass ich euch ejtzt so einen langen text hingeknallt habe aber ich bin echt verzweifelt, sauer und vor allem enttäuscht....

    hoffe irgendjemand kann mir weiterhelfen... bzw vielleich hat jemand schon solche erfahrungen gemacht...

    freue mich auf eure antworten

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1347203599000

    @MaBaStoi

    Hi,

    es ist natürlich ärgerlich, dass du erst so spät unterrichtet wurdest.

    Aber man hat dir die Möglichkeiten, die dir nun zur Verfügung stehen, unterbreitet und andere gibt es m. E. nicht - auch kein Recht auf Schadensersatz.

    Du kannst kostenfrei stornieren, was ich an deiner Stelle tun würde, da du ja auf keinen Fall in ein anderes Hotel möchtest. Anschließend neu buchen (scheint ja für einen späteren Zeitpunkt möglich zu sein) und die weniger günstigen Flugzeiten in Kauf nehmen.

    Denn - und das weißt du gewiss - die schönen günstigen Flugzeiten, die bei Buchung angegeben sind, können sich sehr schnell in ungünstige Flugzeiten verwandeln, da Flugzeiten immer voraussichtliche sind  - ebenso kann die Airline ausgewechselt und der Streckenverlauf geändert werden ( = es kann einen Zwischnenstopp geben).

    Zu Umbuchungen und Frühbucherrabatt:

    Nein, bei einer Umbuchung kannst du zu diesem Zeitpunkt nicht vom Frühbucherrabatt profitieren. Der FBR wird von den Hotels gewährt, nicht vom RV. Und kein Hotel, dass du im September für September oder Oktober buchst, wird dir diesen Rabatt einräumen.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • meer_fan
    Dabei seit: 1282003200000
    Beiträge: 2715
    geschrieben 1347269253000

    Schadensersatz wegen Überbuchung des Hotels

    Der Bundesgerichtshof stärkt in einem Urteil vom Januar 2005 (BGH AZ: XZR 118/03) den Anspruch auf Schadensersatz gegenüber einem Reiseveranstalter, wenn wegen Hotelüberbuchung die Reise nicht angetreten werden kann. In zwei gleichzeitig zu verhandelten Fällen war zu klären ob Schadensersatzansprüche "wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit" berechtigt sind.

    Fall 1: Die gebuchte Unterkunft in einer Hotelanlage auf den Malediven mit hauseigenem Korallenriff, konnte vom Reiseveranstalter, wegen Hotelüberbuchung, nicht mehr angeboten werden, aber eine Ersatzunterkunft in einem vergleichbaren Hotel auf den Malediven oder die Rückerstattung des Reisepreises. Der Kunde war mit der angebotenen Ersatzunterkunft nicht einverstanden, blieb deshalb zu Hause, und verlangte neben dem Reisepreis noch Schadensersatz. Der BGH sah in diesem Fall 50 Prozent des Reisepreises als Entschädigungszahlung für berechtigt an.

    Fall 2: Der Reiseveranstalter bestritt, dass der Urlauber zu Hause geblieben ist und irgendwo anders einen Urlaub gebucht und durchgeführt hat, somit also kein Anspruch auf Schadensersatz "wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit" besteht. Der BGH wies in diesem Fall darauf hin, der Kunde braucht nicht zu beweisen, dass er zu Hause geblieben ist und sah auch hier 50 Prozent des Reisepreises als Entschädigungszahlung als gerechtfertigt.

    Die jeweiligen Schadensersatzsätze werden auch zukünftig von den Gerichten von Fall zu Fall zu klären sein, neu an diesem Urteil ist allerdings, dass für die Festlegung des Schadensersatzanspruches, von den Richter der Reisepreis und nicht das Einkommen der Kunden als Grundlage herangezogen wurde.

    Der BGH weist in dem Urteil auch daraufhin, dass ein Anspruch auf Schadensersatz entfallen kann, wenn der Reiseveranstalter eine absolut gleichwertige Unterkunft anbieten kann und der Kunde dieser Ersatzunterkunft zustimmt.

     

    Du kannst mit dem RV "handeln" weisse Ihn auf deine Rechte hin und biete Ihm

    an die Reise in dein Wunsch Hotel zu verschiebeen...OHNE Aufpreis für dich...einen

    Versuch ist es allemal wert...ansonsten halt kostenlos stornieren und eventuell

    auch Schadenersatz wie oben beschrieben einfordern und dann halt neu buchen.

    Sei immer vorsichtig.......der Feind liest überall mit!
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