Danke für deine Antwort. Eine Stornierung wäre echt nur die allerletzte Lösung. Meine Frage ist, ob ich wirklich gezwungen bin, drauf zu zahlen, wenn man mich in ein teureres Hotel umbucht. Oder ist das eher das "Problem" des RV?
Hotel überbucht. Was tun?
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geschrieben 1377621133000
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geschrieben 1377622315000
Nein, man muß Dir nur eine (!!!...im Zweifelsfall ist das als Zahl und durchaus wörtlich zu nehmen) "gleichwertige" Alternative anbieten.
Wenn diese für Dich nicht gleichwertig ist, kannst Du wie von @Kourion beschrieben, vom Vertrag zurücktreten - ein Recht darauf Deinem RV ein (Dir geeignet erscheinendes) Hotel zur Umbuchung ohne Aufpreis "vorzuschreiben" hast Du nicht. Wenn er Deiner Anfrage keinen positiven Bescheid gibt, hast Du nur vorgenannte Möglichkeit des Rücktritts.
“Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln! -
geschrieben 1377623362000
Hi Rescado,
der Schlusssatz im Beitrag des Holginho wurde zwar schon oft gebraucht; wird dadurch jedoch nicht richtiger! Sollte der RV nicht Willens oder in der Lage sein, Dir ein vergleichbares Ersatzquartier anzubieten, so kannst Du ihm eine Frist zur Mangelbehebung setzen; und nach deren Verstreichen selbst ein vergleichbares Ersatzquartier suchen. Die Kosten für diese Alternative musst Du binnen eines Monats nach Rückkehr beim RV geltend machen; am besten per Einschreiben mit Rückschein.
Achtung: Posting kann Spuren von Ironie enthalten! -
geschrieben 1377624042000
Danke für eure Antworten!
Das ist ja sehr interessant, der eigentliche Reiseantritt wäre der 2. September, ich bin also noch vor Reiseantritt, und dennoch kann ich also eine Frist setzen? Ich buche zum ersten Mal einen Pauschalurlaub, deswegen entschuldige die vielen Fragen.
Ich würde nämlich verdammt ungern vom Vertrag zurücktreten, allein schon, weil wir beide Reisende Urlaub dafür nehmen mussten, und der Spaß zum Schadensersatz gerichtlich erfolgt, und das alles wieder neue Kosten aufwirft usw.
Verstreicht die Frist, kann ich selbst das gleichwertige Hotel buchen, über den selben RV oder erst bei Ankunft etc etc?
Bisher verlief alles über Telefonate und E-Mail, was muss ich bei der Fristsetzung beachten, muss diese auf Postweg stattfinden?
Tausend Dank!
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geschrieben 1377624574000
Was @traveller4073 schreibt/anmerkt ist grundsätzlich richtg...könnt ihr euch allerdings dabei nicht auf die Definition "gleichwertig" einigen (was eine Nichtübernahme der Kosten durch den RV zur Folge hätte) bleibt Dir nur noch der Rechtsweg - und hier läge die Beweislast der Gleichwertigkeit und ggfs. gerechtfertigten Mehrkosten bzw. die Unzumutbarkeit des vorherigen Vorschlags des RV bei Dir! Viel "Spaß" bei diesem Unterfangen!
Und ja, traveller4073, selbstverständlich gibt es Beispiele dafür, wo Urlaubern dies gelungen ist...
...aber eben auch mehr als genug, wo dies eben nicht geklappt hat!
Deshalb, m.A.n. im Zweifelsfall prüfen ob ein Rücktritt und eine Neubuchung nicht deutlich zielführender und akzeptabler als eine (im Ausgang ungewisse) Streitigkeit erfolgsversprechend ist!
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geschrieben 1377624751000
Rescado, wofür ggfs. "Schadenersatz" bei Rücktritt vom Vertrag?
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geschrieben 1377624803000
d´accord Holginho; ich wollte der Vollständigkeit halber lediglich die Faktenlage ergänzen. Die tatsächliche Sinnhaftigkeit, bzw. Wahrscheinlichkeit eines Erfolges werden wir nicht beurteilen können; schon gar nicht im Vorfeld. Eventuell nutzt die Kenntnis der Rechtslage @rescado bei einer weiterreichenden Argumentation beim RV.
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geschrieben 1377625490000
...Dir bliebe doch noch Zeit zu einer Neubuchung!
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geschrieben 1377625781000
Ja ich habe mich ja bereits auf allerlei Plattformen umgesehen, aber zu dem Preis, den ich bezahlt habe, bekomme ich jetzt nicht mal mehr 5 Tage in schlechteren Hotels. Da ich einen Surfurlaub auf Fuerteventura geplant habe, will ich jetzt nicht unbedingt nach Malle oder so... entsprechend habe ich auch schon eine Schule an meinem Ursprungsurlaubsort gebucht etc. etc... Da müsste ich überall jetzt dick draufzahlen...