• Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1377626317000

    Um's noch einmal zusammenzufassen: Du kannst stornieren, eine Frist setzen, einen Klageweg in Betracht ziehen... oder du nimmst ein d. E. nicht adäquates Hotel unter Vorbehalt an und teilst deinem RV mit, dass du alle Abweichungen zum gebuchten Hotel festhalten und nach der Reise entsprechend Reisepreisminderung anmelden wirst.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • rescado
    Dabei seit: 1377561600000
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    geschrieben 1377626579000

    An anderer Stelle in diesem Forum wurde die Angelegenheit "unter Vorbehalt" annehmen groß diskutiert, ob das rechtens sei, da man einen neuen Vertrag annimmt und keine Rechte aus dem vorherigen Vertrag mehr hat. Aber eine Reisepreisminderung wäre wohl das mindeste... alles sehr unglücklich!

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1377627207000

    Es ist m.M.n. eigentlich kein "neuer" Vertrag, sondern eine "Änderung" des ursprünglichen und Du erklärst Dich eben bei Annahme der "Änderung" nur unter Vorbehalt genau dazu bereit.

    Eine Reisepreisminderung wäre in diesem Szenario eine Kulanz - und diese ist nun einmal freiwillig und kann nicht eingefordert und schon gar nicht eingeklagt werden!

    Und Neubuchungen finden zu aktuellen Preisen statt. Frühbucherrabatte etc. kommen jetzt natürlich nicht mehr zum tragen. Ebenso sind die unterschiedlichen "Saisonpreise" zu beachten!

    Ja, "unglücklich", aber legitim und letztlich "abgesichert"!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • rescado
    Dabei seit: 1377561600000
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    geschrieben 1377627915000

    Wenn ich das so lese, habe ich das Gefühl, dass ich echt schlecht dastehe. Ich muss entweder in ein Hotel, in das kein Mensch möchte, weil es eine Bruchbude sein soll, und das einzige gleichwertige kann ich nur gegen einen Aufpreis beziehen.

    Ja eben deswegen ist eine Neubuchung leider auch nicht so attraktiv. Die angebotene Alternative ist auf jeden Fall nicht gleichwertig, wenn ich vom Vertrag zurücktrete, steht mir doch dann , Schadensersatz wegen vertanen Urlaubs zu, oder?... Ich frag nur, weil du das vorhin so hinterfragt hast...

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1377628181000

    Inwiefern genau ist die angebotene Alternative d.M.n. nicht gleichwertig? Beachte dabei, daß irgendwelche Aussagen in Bewertungen z.B. vor Gericht bestenfalls für ein müdes Lächeln sorgen, de facto nicht wirklich zählen. Gleichwertig ist im Sinne von gleicher, ähnlicher ("zumutbarer" im Vergleich zum ursprünglich gebuchten) Ausstattung zu sehen.

    Magst Du uns sagen welches Hotel Du ursprünglich gebucht hattest, welches Dir als Alternative angeboten wurde und welches Du alternativ gerne ohne Aufpreis hättest?

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  • rescado
    Dabei seit: 1377561600000
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    geschrieben 1377629225000

    Nunja, mein Hotel A lag 4 min Fußweg vom Strand, Hotel B ist 20 min Fußweg vom Strand entfernt, gelegen auf einem Berg (der Rückweg gestaltet sich dann umso "schöner".

    Hotel A liegt in der Nähe eines Unterhaltungs- und Einkaufszentrums, Hotel B liegt 1 km von einer Einkaufsmöglichkeit und 10 km vom nächsten Ort entfernt.

    Hotel A liegt in der Nähe der Surfschule, Hotel B macht daraus nen Tagesausflug zur Surfschule.

    Hotel A hat eine schöne große Poolanlage, Hotel B hat einen kleinen Pool mit maximaltiefe 1 m...

    Hotel A hat ein umfangreiches Welness-Programm mit 2 Saunen, Hotel B hat... ein Solarium... (das war das ganze Welness-Angebot)

    Dann gibtb es natürlich noch ganz subjektive Dinge... ich habe all inclusive gebucht, um gut zu essen... das Essen ist durchweg schlecht bewertet, und ich will das auch ehrlich gesagt nicht erst ausprobieren ob es stimmt oder nicht...

    Mein Urlaub mit gutem Essen, einer umfangreichen Getränkekarte, Sport und Fitness geht da recht baden, der größte Sport wäre jeden Tag den Berg rauf und runter zu wandern, um mal was zu sehen... also einfach nicht das, wofür ich wochenlang recherchiert habe...

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1377629437000

    Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit ? Kann ich mir nicht vorstellen, ist aber nur meine Meinung. Grund für meine Meinung: Du kannst stornieren und neu buchen (bzw. siehe Posting von @traveller).

    Anders würde es sich m.E. darstellen, wenn du von der Umbuchung erst vor Ort erfahren und aufgrund eines keinesfalls adäquaten Ersatzhotels die Heimreise angetreten hättest.

    Bitte berichtigen, falls ich falsch liege.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • rescado
    Dabei seit: 1377561600000
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    geschrieben 1377631080000

    Naja bei Umbuchung käme ich ja locker auf 200 Euro mehr, meinen Urlaub bei der Arbeit kann ich dieses Jahr nicht mehr verschieben... da ziehe ich den kürzeren...

    Ich weiß ja auch nciht, ob mein Verständnis von Gleichwertigkeit gemäß der oben geschilderten Tatsachen wohl zu hoch gegriffen ist...?

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1377632470000

    Nun ja, die Beschreibungen der beiden Hotels zeigen schon Unterschiede auf.

    Insbesondere die Lage scheint eine vollkommen andere zu sein. Weiterhin fehlt ein echtes Wellnessangebot.

    Es wäre aber interessant für die hier Lesenden und Schreibenden, wenn du dein ursprünglich gebuchtes Hotel, das oben beschriebene Ersatzhotel und das Hotel mit Aufpreis benennen würdest.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • mkfpa
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    geschrieben 1377686557000

    Wurde deine Buchung vom RV denn jemals bestätigt oder kam nur die Nachricht "Sorry, das gewünschte Hotel ist ausgebucht"?

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