• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1439927324000

    @g_m

    Du hast scheinbar noch immer nicht den Irrtum verstanden und bleibt dein Beitrag insofern unschlüssig für Betroffene. Schade ...

    Ich habe meinen Ausführungen weder etwas hinzuzufügen noch beabsichtige ich sie ohne substanzielle Nachfrage zu spezifizieren.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • gabriela_maier
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    gesperrt
    geschrieben 1439936337000

    @vs

    richtig, ich habe Deinen Beitrag nicht einordnen können. Worin besteht bitte mein Irrtum ? Und warum ist mein Beitrag für ähnlich Betroffene nicht hilfreich ? Und warum muss man vor Ort als Betroffener einer Nichtverfügung des gebuchten Hotels sich erst andere als Alternative angebotene Hotels ansehen, bevor man sagen darf, nein, ich will nichts als nach Hause ? Tut mir leid, das verstehe ich nicht.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1439951133000

    Dem Vertragspartner muss die Gelegenheit zur Abhilfe  (= Vertragserfüllung gem. §651c BGB) gegeben werden. Bei einer Überbuchung kann dies das Angebot eines mindestens gleichwertigen Ersatzhotels sein (auch erst vor Ort).

    Sofern der Reisende dieses Angebot ablehnt ohne die Gleichwertigkeit geprüft zu haben verwirkt er ggf. den Anspruch auf einen Schadenersatz.

    (Grundsatz: Der Geschädigte ist gleichzustellen)

    Zwar steht ihm nach einer unbegründeten Ablehnung noch immer die Erstattung der Reisekosten zu, nicht jedoch eine zusätzliche Ausgleichsleistung.

    Ich habe zu keiner Zeit behauptet, der Reisende könne nicht die umgehende Rückreise begehren, keine Ahnung weshalb du darauf beharrst???

    Du vermengst - verbissen in deine persönliche Erfahrung mit einem vollkommen anderen Sachstand! - verschiedene Bereiche des Anspruches und bringst damit ggf. von einer Überbuchung betroffene Mitleser heillos in Verwirrung.

    Das ist nicht hilfreich!

    Ebenso wenig angemessen sind deine - für mich vollkommen rätselhaften?! - permanenten Hinweise auf die "zielführende Nutzung von Internetsuchmaschinen" oder " wahrhaftige Teilnahme an Gerichtsverhandlungen".

    Um´s mit Ahotep zu sagen: Das nervt gewaltig! - und verbessert keinesfalls deine Position hinsichtlich der "juristischen Belastung" (korrekt wäre Belastbarkeit) deiner hier vorgetragenen Äußerungen, die leider zuweilen auf ganz fundamentalen Irrtümern basieren. Vielmehr beschädigt dein Sendungsbewusstsein den Fluss belastbarer Informationen und gerät - bedaure! - zuweilen wirklich peinlich.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    geschrieben 1440079624000

    @vs:

    vorab noch einmal zur Info: ich bin hier nicht ständig unterwegs, kann also nicht immer sofort antworten. Und dann noch OT zwei Bemerkungen:

    1.) Du beziehst Deine Kenntnisse ( Informationen ) von Suchmaschinen, und interpretierst sie nach Deinem Gusto. Eigene Erfahrungen in der Justiz hast Du keine, es sei denn, ich hätte irgendwas überlesen. Für den Fall schon mal vorab "Entschulidgung".

    2.) In meinem letzten Beitrag habe ich geschrieben, das Wut ein schlechter Ratgeber ist. Das hatte ich auf mich bezogen. Doch es gibt noch eine Steigerung für einen noch schlechteren Ratgeber, und das ist die aufsteigende Wut, also sich in Rage reden. Um um 02.30 Uhr noch einen emotionslosen Beitrag zu verfassen, zumal in einem heissen Thema, halte ich vorsichtig ausgedrückt zumindest für sehr anspruchsvoll, um das Wort "Überschätzung" zu vermeiden.

    Ich stelle daher für mich abschliessend fest:

    in dieser Diskussion nur zwischen zwei Personen sind die "Argumente" ausgetauscht. Du mit dem Hintergrund aus Erkenntnissen von Suchmaschinen, ich mit dem Erleben einer realen Abhandlung durch eine gerichtlichen Verhandlung.

    Ich denke, die hier mitlesenden user werden sich ein eigenes Bild gemacht haben. Abschliessend noch eine Bemerkung zu der Ermahnung von @Ahotep: ich bin nicht der Meinung, das sie nur einen einzelnen Schuh rausgelegt hat.

    Sofern es nicht neue Fakten oder neue Fälle gibt werde ich mich hier in diesem Sachverhalt (causa) nicht mehr zu Wort melden.

    Gruss Gabriela

  • Mam62
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    geschrieben 1440081792000

    Ist eine "Abhandlung durch eine Verhandlung", die man vermutlich als Zuhörer erlebt hat,  tatsächlich eine ausreichende Grundlage für fundierte juristische Aussagen?

    Wer (ich weiß, dass es mehrere sind), sagt Dir, dass die Kenntnisse und Informationen aus Google stammen?

    Wenn Du doch solche Kenntnisse hast, dann kannst Du doch sicher das Aktenzeichen der Entscheidung nennen, die Du als so beispielgebend für den hier vorgestellten Fall betrachtest?

  • vonschmeling
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    geschrieben 1440104545000

    Eine vorsorgliche Umbuchung wegen mutmaßlicher Hotelschließung unter der Reisezeit ist nicht vergleichbar mit einer Umbuchung infolge Überbuchung, von welcher man kurzfristig oder erst vor Ort in Kenntnis gesetzt wird.

    Sie ist quasi "hätte hätte Fahradkette" - was auch immer der Hotelier (in "Freundschaft"?!) hergezeigt haben mag wurde kein Beweisstück und ist somit im rechtlichen Sinne zu vernachlässigen.

    Im Falle einer Umbuchung und sofortiger Rückreise auf Begehren des Reisenden stehen diesem regelmäßig 100% Erstattung zu. Versäumt er die Besichtigung des alternativen Angebots ist seine Argumentation für einen zusätzlichen Schadenersatz zumindest erheblich geschwächt, da er die Gelegenheit zur Nachbesserung nicht einräumt und einen Anspruch damit verwirkt.

    Das übrige vollkommen unsachliche Gefasel kommentiere ich nicht (mehr) und vertraue hingegeben ebenfalls darauf, dass interessierte User sich selbst ein Bild machen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • kaydede
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    geschrieben 1471331756000

    Hallo liebe Forum Mitglieder 

    Wir brauchen dringend Rat, sind am 11.8 in unserem mit betour gebuchten Hotel eftalia splash resort angekommen und haben wegen überbuchung kein Zimmer bekommen. 

    Vorab haben wir das Hotel per Email kontaktiert wegen speziellem Zimmer Wunsch uns wurde versichert das sie ihr bestes versuchen. 

    Demnach hatte sowohl das Hotel als auch der Veranstalter Möglichkeiten der Kontakt Aufnahme, aber sie ließen uns in die Türkei fliegen um uns im Hotel von der überbuchung in Kenntnis zu setzen. 

    Nach dem wir seit 1:00 Uhr auf dem Beinen waren und die Kinder Tod müde ließen wir uns ins eftalia marin verfrachten das zwar 5 Sterne hat aber einfach nicht dem entspricht was gebucht wurde. 

    Hier gibt es im Hotel keinen rutschen Park wie im splash es gibt keine fussball Platz auf dem sich unser Sohn gefreut hat... Da helfen auch 5 Sterne nix. 

    Außerdem haben wir ein Zimmer mit direktem Blick auf eine Autobahn und Baustelle... Gebucht wurde ein dz big room bekommen haben wir ein normales dz... 

    Der Reiseleitung habe ich bei Ankunft am Telefon schon mitgeteilt das ich gerne die verschiedenen Mängel noch schriftlich bestätigt haben möchte... Allerdings seid Ankunft im marin keine Reaktion mehr  weder von Veranstalter und Reiseleitung... 

    Wir haben wirklich lange ausgesucht bis wir ein Hotel gefunden hatten und nun das! 

    Wie gehen wir jetzt am besten vor, welche Möglichkeiten haben wir? 

    Falls es eine Rolle spielt wir haben Flug und Hotel getrennt gebucht, also keine pauschal Reise 

    Über Tipps und Hilfe wäre ich sehr dankbar 

    LG kaydede

  • Türkeifliegender
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    gesperrt
    geschrieben 1471338450000

    @vonschmeling,

    was mich interressiert ist wie warscheinlich es ist, dass der Veranstalter tatsächlich

    für einen Rücktransport auf Verlangen sorgt. Wenn ich mir das Procedere so vor Ort vorstelle, habe ich so meine Zweifel.

    Allerdings muss ich Vorausschicken, dass man Mir eine gewisse Sturheit bescheinigt, und ich ganz schön Dickköpfig sein kann, wenn ich erst Vorort erfahre, dass ich mein gebuchtes Hotel nicht bekomme.

    Hast Du evtl. aus eigener Erfahrung, bzw. aus glaubhaften Erklärungen Erkenntnisse?

    Aus aktuellem Anlass mal wieder: Arroganz ist eine besondere Form von Dummheit.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1471343970000

    @kaydede

    Bestehe darauf, die örtliche Reiseleitung zu sprechen.

    Notfalls bombardiere den RV mit Emails und Anrufen ...

    Du musst Gelegenheit zur Abhilfe geben um nach dem Urlaub Ansprüche geltend machen zu können.

    @Türkeifliegender

    Nicht nur kenne ich zudem mehrere Fälle von Reiseabbruch (R´flug vom RV organisiert) sondern auch sehr viele, bei denen das Begehren der sofortigen Heimreise zu einer befriedigenden Ersatzlösung geführt hat (namentlich der Unterbringung in einem objektiv besseren und teureren Hotel als dem überbuchten) - ich habe es selbst bei einer meiner wenigen Pauschalreisen exerziert.

    Zuerst versuchen die Helden ja gerne mal Betroffenen eine Alternative Marke Rudi´s Resterampe anzudrehen, nicht selten in völlig abweichender Lage. So auch bei uns.

    Wir bleiben eisern vor dem Transferbus stehen und googleten Rückflüge. Nach einigen hektischen Telefonaten erhielten wir ein wesentlich besseres Hotel als das gebuchte und gut war´s.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Türkeifliegender
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    gesperrt
    geschrieben 1471346993000

    @vonschmeling,

    vielen Dank für Deine Schilderung.

    Ich habe es zwar nicht aus eigenem Erlebnis gehabt, aber konnte Einmal mithören wie Zwei älteren Damen am Infoschalter in Antalya mitgeteilt wurde, dass sie in ein anderes Hotel "müssten", da ihr gebuchtes Hotel nicht geöffnet hat.

    Was letzendlich daraus wurde habe ich leider nicht mehr mitbekommen.

    Gottseidank ist mir so etwas noch nicht passiert, es würde mir aber die Wutröte ins Gesicht schiessen, weil ich davon ausgehe, dass mir dieses (mit extrem seltenen Ausnahmen) auch vor Reiseantritt mitgeteilt hätte werden können.

    Ich gebe zu, dass es bei mir Tagesform abhängig währe wie ich reagiere.

    Zu meiner Ehrenrettung möchte ich bemerken, dass Reklamationen vor Ort ausgesprochen selten und sogut wie Nie vorgekommen sind.

    Meckerfritze bin ich nur im Netz. :p

    Aus aktuellem Anlass mal wieder: Arroganz ist eine besondere Form von Dummheit.
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