• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1439765787000

    Sorry maier ... aber der Hinblick auf mehr als 50% Schadenersatz ist genau das "substanzlose Erwecken von Begehrlichkeiten", welches du an anderer Stelle überaus kritisch beurteilt hast ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1439829692000

    Habe gerade gesehen, ich bin noch eine Antwort schuldig. Aber bitte gerne !

    Zwei Tatbestände: 1.) die Mitteilung, dass das gebuchte Hotel überbucht ist, erhält man vor dem Abreisetermin. Vertragsbruch des RV, stornieren, Klage auf Schadensersatz. Hier wird der Schaden von den Gerichten bis max. 50% des Reisepreises bewertet.

    Mein Rat war: Rechtsanwälte suggerieren manchmal, das es auch mehr als 50% sein könnten, und wecken damit Begehrlichkeiten. Stellt das Gericht aber nur ( normal ) 50% fest, werden die Gerichts- und Anwaltskosten aufgeteilt.

    2.) Der Reisende erfährt die Horrormeldung erst nach der Ankunft im Urlaubsland. Also wieder Vertragsbruch des RV, verlangen des sofortigen Rückfluges, der höchstwahrscheinlich nur in 1 bis 2 Tagen organisiert werden kann.

    Es sollte doch jedem klar sein, das die Gerichte einen solchen Tatbestand anders bewerten als im ersten Beispiel. Ob es immer 100% sein werden wird das Gericht in jedem Fall individuell prüfen. Das kann man übrigens im Klageantrag so geschickt formulieren, das kein Risiko entsteht, weil man die Entscheidung der Schadenssumme dem Gericht auferlegt.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1439840061000

    Meines Wissens waren es noch in keiner einzigen streitigen Entscheidung 100% Schadenersatz - mit massenhaften Begründungen.

    Wieso also sollte ein Anwalt "mehr suggerieren"?

    Teile deiner weiteren Ausführungen sind irrtümlich.

    Bitte zu beachten, liebe Mitleser:

    Es gibt in Fällen von Überbuchung und "unfreiwilliger Umsiedlung" ggf. zwei verschiedene Anspruchssegmente.

    Zum einen das auf Erstattung des Reisepreises (hier sind 100% durchaus verbreitet), zum anderen das eine zusätzliche Entschädigung betreffende (zumeist begründet durch unnütz aufgewendete Urlaubszeit).

    In diesem zweiten Segment wurden in vergleichbaren Fällen noch nie mehr als 50% der Reisekosten zugesprochen.

    Beispielhafte Begründung des BGH:

    "Für einen Kunden, der infolge Vereitelung seiner Reise zuhause bleibt, wo er abgesehen von seiner Enttäuschung keine Beeinträchtigungen erfährt, ist die ... Entschädigung auf die Hälfte des Reisepreises zu beschränken."

    (Quelle: beck-online)

    Analog gilt dies auch für einen sog. Abbruch.

    Unterscheidungen zwischen "kurzfristig vor der Abreise" oder erst "vor Ort" gibt es entgegen maiers Behauptungen nicht. Falls Reisende wegen einer Überbuchung / Umsiedlung begründet die sofortige Rückreise begehren, verwirken sie nicht den Anspruch auf die 100%ige Erstattung des Reisepreises - jedoch möglicherweise den auf zusätzlichen Schadenersatz.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • hokahe0
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    geschrieben 1439911113000

    Gut, soweit habe ich Eure Erläuterungen, besonders die von ..vonschmeling.. verstanden, was die Entschädigung betrifft.

    Was aber, wenn man mir kein vergleichbares Hotel anbieten kann, oder ich das Angebotene nicht akzeptiere und zurückfliegen möchte, hierbei aber von der RL. vor Ort nicht unterstützt werde? ( läßt sich nicht blicken, oder vertröstet mich etc )

    Kann ich dann auf zunächst eigene Kosten meinen Rückflug, notfalls Linie, organisiernen und das später dem RV. in Rechnung stellen?

    PS. ich verweise mal auf die Hilferufe bei RTL an Ralf Benkö, der dann anreist         und mit  Lapptop und Handy den RV. kontaktiert bis dann alles wieder gut              wird. :frowning: Das könnte man sich doch dann sparen und sagen, so, stopp,  

           ich kriege jetzt was gleichwertiges wie gebucht oder ich reise ab, und wenn 

           die RL. mir keinen Rückflug innerhalb der nächsten 2 Tage besorgt, mache

           ich das selbst, notfalls auch mit Linie falls nicht anders möglich.

    Hoffe das daß so nie eintritt, aber ginge es denn überhaupt so?

       Dankeschön schon mal..               

    Alle Menschen sind klug, die einen vorher, die anderen nachher.
  • Ahotep
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1439914304000

    Für eine Überbuchung kommt der RTL Reise- und neuerdings auch Flugexperte doch nicht raus.

    Da fehlt noch einiges an Beiwerk für die angestrebte Einschaltquote ;)

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1439921779000

    @hokahe0

    Eine probate Methode, die Drohung sofort abzureisen - zumeist kommt der RL zuverlässig in Wallung und die Alternativangebote erleben eine deutliche Verbesserung.

    Ausnahme natürlich: der RV kann tatsächlich keine hochwertigen Vakanzen anbieten. Das ist zwar selten, kommt in der Hauptreisezeit aber vor, insbesondere wenn es sich um mehrere zusammen reisende Personen oder eher knappe spezielle Zimmertypen handelt - beispielsweise ein Familienzimmer mit zwei getrennten Schlafräumen.

    Sofern die örtliche Vertretung des Veranstalters ihre Mitwirkung verweigert kann man auch eigenmächtig die Rückreise organisieren. Allerdings muss man in Vorleistung gehen und die Erstattung erst verlangen - das kann etwas dauern.

    Den Anspruch auf Schadenersatz verwirkt man regelmäßig, wenn man die ersatzweise Unterkunft gar nicht anschaut bzw. eine objektiv mindestens gleichwertige ablehnt.

    Davon unberührt bleibt jedoch die Erstattung des Reisepreises zu 100% - wobei die Gerichte keinen Unterschied machen zwischen einer kurzfristigen Vorankündigung oder einer Bekanntgabe erst vor Ort.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • hokahe0
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    geschrieben 1439922657000

    Überflüssiges Zitat entfernt, Forenansprache ist "Du"

    @vonschmeling:

    Vielen Dank an Sie vonschmeling, Ihr Artikel beantwortet meine Frage gut. Hoffen wir mal das es nie soweit kommt.

     Gruß hokahe0

    Alle Menschen sind klug, die einen vorher, die anderen nachher.
  • vonschmeling
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    geschrieben 1439922734000

    @Ahotep

    Sehr treffend beschrieben! ;)

    Ralle turnt erst auf den Hof, wenn literweise Tränen fließen, massenhaft Stoffwechselendprodukte gesichtet oder in einer Abrissbude Hemden in Sekundenschnelle durchgeschwitzt werden ...

    Besser mit Abreise als mit Benkö drohen - der macht den wenigsten RV oder Hoteliers richtig Angst!

    Zum Ernst der Sache:

    Kein von einer Überbuchung betroffener Urlauber muss ein Ersatzhotel annehmen, auch dann nicht wenn es um Längen "besser"  ist. Hat er z.B. bewusst ein 3* Haus mit familiärer Ausprägung gewählt und soll in einem 5* Bunker mit 650 Betten urlauben, so ist das nicht gleich- oder gar höherwertig sondern u.U. eine Zumutung für ihn. Trotz einer objektiven "Verbesserung" könnte er in so einem Fall einen Schadenersatz zusätzlich zur Erstattung fordern.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1439925774000

    @vs: habe gerade erst Deinen Beitrag vom gestrigen Abend  gelesen. Sorry, ich habe noch ein alternatives Leben ausserhalb von HC. Ich sitze daher nie mit dem Messer zwischen den Zähnen vor dem laptop, um ggfls. unverzüglich in Aktionismus zu verfallen, nach dem Motto: "let`s clear the deck for action". Sagt mein Mann immer, wenn bei uns mal dicke Luft sich zu entwickeln droht. Er war halt bei der Marine.

    Vorab: ich möchte Dich bitten, mich in Zukunft genau so höflich anzusprechen wie ich es bei Dir tue. Du bist keine Feudalherrscherin, der es erlaubt ist, mit überheblichem Dientsmagdgehabe sich hier zu artikulieren. Wenn ich Dir mit gleicher Münze heimzahlen wollte, müsste ich das "von" weglassen, und Dich nur noch Schmeling nennen. Da geht aber der Schmähfaktor verloren, denn dieser Name steht nicht nur in Deutschland als Synonym für einen aussergewöhnlichen fairen Sportsmann. Ich müsste dann z.B. "Boxerin" sagen. Obwohl, wenn ich nachdenke, so schlecht ist das gar nicht.

    Zur Sache:

    es herrscht Einigkeit ( wie von mir schon seit Jahren propagiert ), das bei der Nichtverfügbarkeit des gebuchten Hotels vor Abreise ein kostenfreies Stornorecht besteht, und im Wege der Klage als Schadensersatz 50% des Reisepreises vom Gericht festgelegt werden.

    Es besteht Nichteinigkeit, wird die Nichtverfügbarkeit des Hotels erst bei Ankunft im Urlaubsland festgestellt, ein sofortiger Rückflug verlangt und durchgeführt wird, dann nur ein Anspruch auf Erstattung der Reisekosten, nicht aber ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen würde. Diese Logik erschliesst sich mir nicht, da hast Du ein Monopol drauf.

    Und Deine Behauptung im Beitrag vorstehend, das unbedingt das angebotene Ersatzhotel angeschaut werden müsste, um den adäquaten Vergleich zu vermöglichen ist sowas von falsch wie ich es bei Dir nicht für möglich gehalten habe. Der RV begeht Vertragsbruch, und wenn ich schon in Deutschland das Ersatzhotel nicht akzeptieren muss, warum sollte ich das denn vor Ort tun ? Ich will in mein gebuchtes und vertraglich fixiertes Hotel, und sonst gar nichts. Sonst will ich nach Hause, alles weiteres vor Gericht.

    Nun zu meinen von Dir kritisierten Beiträgen und deren juristischen Belastungen.

    Ich gehe mal davon aus, das Du in Deinem Leben nie persönlich als Besucherin ein Amtsgericht aufgesucht hast. Würde ich aber ( nicht nur Dir ) empfehlen. Und wenn Du sogar zufällig in Hannover, Köln oder München u.a. wohnst, könntest Du an einem Verhandlungstag z.B. ca. 20 Termine ( jeweils auf 20 Minuten angesetzt ) Dir anhören, die alle als gegnerische Partei den dort ansässigen RV aufzeigen. Die Termine sind öffentlich. Da würdes Du dann erleben, wie vor Gericht geschachert wird. Der Einzelrichter hat vor sich stapelweise Akten liegen, er hat sich vorab ein Bild und auch schon eine Entscheidung zurecht gelegt. Fast alle Fälle werden im Wege der Kungelei in der mündlichen Erörterung entscheiden, also als Vergleich, oder Empfehlung an eine Partei die Klage zurückzuziehen etc. Der richter lässt erkennen, welche Tendenz er präferiert. darum gibt es auch so wenige konkrete Urteile bei der Vielzahl von Streitigkeiten in der Sache.

    Ich habe einen Fall durchgezogen, habe darüber bereits hier berichtet. eine Woche vor Abreise erfahre ich durch Zufall hier im forum, das mein gebuchtes Hotel 3 Tage nach Ankunft schliessen wird. Nachfolgende Aktionen tun jetzt nichts zur Sache, ich habe im Ergebnis sofort storniert, Klage angekündigt, alternativ nach meinen Kriterien neu gebucht und bin geflogen. Der RV hatte behauptet, von der Schliessung nichts gewusst zu haben. Da ich den Manager der Anlage gut kannte, habe ich ihn besucht ( war in der Nachbarschaft meiner Alternative ), und wo er mit die schriftliche Info zeigte, in der alle RV 5 Wochen vorher verständigt wurden. Aber er wollte mir diesen Beweis nicht überlassen.

    Mein Rechtsanwalt hat dann in Übereinstimmung mit mir, die Schadensforderung auf 100% deklariert. Ich war wütend, und Wut ist in aller regel kein guter Ratgeber. Gilt übrigens auch hier für einige Beiträge aus der Hüfte. Der RA begründete die Forderung damit, das der RV mich erst vor Ort von der Schliessung in Kenntnis setzen wollte.

    In der mündlichen Verhandlung machte aber der Richter in eindrucksvoller sachlicher Form klar, das er sich dieser forderung nicht anschliessen würde. Zum einen blieb es offen, ob der RV nicht doch noch ganz kurz vor der Abreise die Info an mich gegebdn hätte, und zum anderen, wenn ich den Beweis antreten könnte, das der RV schon vorher Kenntnis gehabt hätte, würde es einen zweiten Termin in einer Strafsache wegen Betrug geben.

    Und nachstehend aus dem Gedächtnis heraus seine Aussagen zu der 100% Forderung. Er stellte sie aus seiner Sicht als rechtens dar, weil sie ein Äquivalent zu den Stornogebühren der RV sein würden. Auch diese betragen kurz vor Reiseantritt 100% der Reisekosten, und es sei nicht einzusehen, warum es im Umkehrfall anders sein muss. Gleichzeitig machte er uns klar, das ich ja sofort storniert hätte, eine neue für mich akzeptable Reise gebucht und durchgeführt habe. Also sei nur der Vertragsbruch des RV mit den unstreitigen 50% zu bewerten.

    Es möge sich jeder selbst ein Bild machen. Meine Schilderung ist realität, und nicht mit Sammelsurium aus gegoogelten Informationen zu vergleichen. Und Entschuldigung für diese langen Ausführungen, ging aber nicht anders.

    Schönen Abend noch, und Gruss Gabriela

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1439926480000

    Ich bitte eindringlich darum, jegliche privaten Diskrepanzen und Ansprachen, aus den Beiträgen und Threads herauszuhalten.

    Es zieht sich wie ein Faden durch das Forum und ist einfach nur noch nervig.

    Künftig werden Beiträge kommentarlos gelöscht, die so etwas beinhalten.

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