@Alexa78
Ja, das Hotel soll ja "hellhörig" werden und evtl. refektieren. Eine durchaus substantiierte Kritik ist genau dafür gedacht!
Ferner "verwehrt" es ja nicht den erneuten Aufenthalt, es bindet ihn an (m.E. unmögliche!) Forderungen.
Last not least wollen paimutans dort keine 2 Wellnesswochen zu Pferde verbringen und haben sehr schlüssig dargelegt, weshalb sie trotz der Kritik einen weiteren Kurzaufenthalt nicht ausschließen.
@jlechtenboehmer
Das Gegenteil verhindern? Na dann ...
Sie hätten bewirken können, dass die Familie beim dritten Besuch einen positiven Eindruck wiedergibt - schwupps wäre die WER auf faire Weise gleich enorm verbessert worden.
Da es hier um Recht geht:
Rechtlich ist das Verhalten des Betreibers nicht angreifbar, immerhin kann er entscheiden, wen er beherbergt oder eben nicht.
Wie es moralisch zu bewerten ist mag jeder für sich entscheiden.
@paimutan
Du hättest allgemeiner bleiben müssen wenn du nicht willst, dass direkt ein Bezug zu deiner Bewertung hergestellt wird.
Es gibt schließlich durchaus haltlose Verrisse, die ein Hausverbot begreiflich machen. Ein solches sollte dann allerdings auch mit Entschiedenheit vertreten werden und nicht - wie vorliegend! - an "Bedingungen" geknüpft.
Falls dir eine Wirkung deiner Kritik (sie scheint ja doch einiges bewegt zu haben wie du schreibst?) wichtig sein, erkläre dem Betreiber weshalb die Bewertung nicht gelöscht wird. Sollte er von selbst nicht draufkommen kannst du immernoch erläutern, welche Chancen eine persönliche Überprüfung der Verbesserungen mit sich bringt.
Ein Aufgeben im Sinne von Boykott käme für mich jedenfalls nicht infrage!