Liebe Mitglieder,
hat jemand von Euch damit Erfahrung, wenn ein Hotelier einen Holidaycheckbewerter auf Schadensersatz verklagt wegen der eingestellten schlechten Bewertung?
Danke im Voraus.
Liebe Mitglieder,
hat jemand von Euch damit Erfahrung, wenn ein Hotelier einen Holidaycheckbewerter auf Schadensersatz verklagt wegen der eingestellten schlechten Bewertung?
Danke im Voraus.
Hallo Melge,
Nachdem Du Dein Profil nicht freigegeben hast, verrat uns doch, um welchen netten Hotelier es sich handelt
Hallo,
besser du sagt uns erst 1. um welches Hotel (und wo) es geht, 2.wann du da warst, und 3.wann du die Bewertung abgegeben hast.
Erst dann können wir dir weiter helfen.
Harry
Spanisches Festland, Costa de la Luz, Costa del Sol, Andalusien
ich würde dies locker ansehen, du wirst vielleicht hierfür einen anwalt benötigen und es kann vor das gericht kommen, wird aber mit dem grund:
"ein unternehmen muss sich kritischen meinungsäußerungen bis an die grenze der schmähkritik gefallen lassen"
abgewiesen
ich würde mir da überhaupt keine sorgen machen, was will der dich von einem anderen land aus großartig verklagen? falls du einen brief vom anwalt des hotels bekommst, mach dir keine sorgen, die bluffen nur.
du bist in deutschland, hc ist eine deutsche seite und du hast ja nur dein EMPFINDEN ausgedrückt in der bewertung. das ist eine freie meinung eines jeden und somit für dich unerlässlich, auch negatives zu berichten. übrigens gilt dann ebenso deutsches recht, da du vermutlich aus deutschland bist.
Der schickt dir im höchsten fall einen brief über seinen anwalt und schreibt dir vielleicht einen betrag von xxx€ als schadenersatz hinein und wird dir drohen,falls du es nicht bezahlst bis zum xx.xx., mit einer klage. reiner bluff! bezahl ja nichts! der kann GAR NICHTS machen.
Danke für Eure Antworten, aber den Namen kann ich im Forum nicht nennen,
denn er liest auch diese Seiten.
Die Bewertung wurde inzwischen offline gestellt.
Ist vielleicht einer von Euch Spezialist im juristischen Reiserecht?
Danke im Voraus.
Hier bedarf es keines Reiserechtes, hier zählt das Recht auf eine freie und kritische Meinungsäußerung, die hierzulande geschützt ist.
Warum ist die Bewertung offline genommen worden, hast Du darum gebeten und wenn ja warum?
@strawberryhill sagte:
...und du hast ja nur dein EMPFINDEN ausgedrückt in der bewertung.
Hast Du die Bewertung gelesen, dass Du das so genau weißt?!
Ähm, damit wäre ich ein bißchem vorsichtiger. Zwar ist die Wahrscheinlichkeit recht gering, aber selbstverständlich kann der Hotelier eine ganze Reihe von Dingen machen - für eine Klage von Spanien aus braucht er sich in Deutschland nur einen Korrespondenzanwalt zu nehmen, der dann hier Klage einreicht. Ob die Klage dann Erfolg hat, ist ein anderes Thema und hängt von verschiedenen Faktoren ab (u.a. ob etwa die "Grenze zur Schmähkriti" überschritten wurde).
Wenn deine Kritik halbwegs sachlich und eben nicht reine Schmähkritik war (was ich dir auch nicht unterstellen will), kann der Hotelier dich zwar theoretisch verklagen, die Klage hat dann aber wenig bis gar keine Aussicht auf Erfolg. Außerdem dürfte er selbst bei Schmähunen in erster Linie einen Unterlassungsanspruch haben, und weniger einen Schadenersatzanspruch. Ich würde mir da also keine all zu großen Sorgen machen.
Gruß,
soedergren
Hallo,
mich würde es auch mal interessieren, um welches Hotel es sich überhaupt handelt. Das wurde bisher immer noch nicht "offenbart"
LG
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!