• gastwirt
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    gesperrt
    geschrieben 1274956990000

    Solange die Bewertung für uns nicht einsehbar ist, bleibt es eine Diskussion um des Kaisers Bart!

  • Holzmichel
    Dabei seit: 1087430400000
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    geschrieben 1274959619000

    Hm,

     

    was ich nicht ganz verstehe, warum die Bewertung jetzt offline ist ?

    Der vorsichtshalber etwa, dass vielleicht doch die geäusserte Meinung angreifbar ist ??

     

    Andererseits ist Deine Bewertung ja den Prüfungsprozess hier bei HC durchlaufen, wären herabwürdigende Äusserungen dringewesen, hätte man sie sicher nicht online gestellt.

    Deshalb glaube ich, dass Du auch im eventuellen Falle rechtliche Schützenhilfe von HC bekommen könntest - oder ?

  • Silvia L
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    geschrieben 1274960295000

    Ich frage mich, woher weiss der Hotelier, wer die Bewertung geschrieben hat :frowning:

     

     

    Viele Grüße Silvia

  • gastwirt
    Dabei seit: 1157414400000
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    gesperrt
    geschrieben 1274960434000

    wer vor Ort schon gemeckert hat :laughing: hinterlässt einen bleibenden Eindruck :p

  • GrosserZwerg
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    geschrieben 1274961125000

    Sind nicht die beiden vorherigen Beiträge des Pudels Kern? D.h. es macht m.E. schon einen Unterschied ob ich nach dem Urlaub eine persönliche, subjektive Meinungsäusserung ins Netz stelle, die dann sicherlich auch meine negative Meinung über das Hotel enthalten darf oder ob ich ggf. mit einer negativen Bewertung gedroht habe.

     

    Nach Schweizer Rechtssprechung erfüllt das Drohen mit einer Veröffentlichung eines negativen Berichtes über eine Dienstleistung, eine Ware etc. in einer Sendung/Zeitschrift für Konsumentenschützer den Tatbestand der Nötigung.

    Urteil des schweizerischen Bundesgerichtes  

    BGE 106 IV 125

    40. Urteil des Kassationshofes vom 2. Mai 1980 i.S. W. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen (Nichtigkeitsbeschwerde)

     

     

    Es ist sicherlich lobenswert nach dem Urlaub seine Eindrücke - auch die negativen - hier ins Netz zu stellen. Eine Drohung mit Holidaycheck ist jedoch unklug und kann dann eben eine persönliche Meinung plötzlich auf eine rechtlich anfechtbare Ebene bringen!

     

    Ohne vorgängige Drohung und bei einem grösseren Hotel dürfte es dem Besitzer zudem äusserst schwerfallen allfällige negative Bewertungen einem bestimmten Gast zuordnen zu können!

    Heinz
  • Modiho
    Dabei seit: 1187913600000
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    geschrieben 1274969176000

    Hallöle,

     

    allso mal ehrlich. für mich stellt sich dieser Tread als sinnfrei hin. Es wird eine Auskunft erfragt ohne das auch nur irgendwelche Einzelheiten genannt werden.

     

    Bewertung offline genommen

    Hotel darf angeblich nicht genannt werden

    usw.

     

    Was soll den TA denn bitte geraten werden oder was erwartet er denn :frowning:

    Oder soll das ein Späschen sein ?

     

    Nichts für ungut

     

    It´s nice to be a Preiss, but it´s higher to be a Bayer and the highest of all rank is to be an mittelfrank
  • snakeplissken
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    Zielexperte/in für: Türkische Riviera
    geschrieben 1274970436000

    glaube da mehr an ein "blindes huhn" :laughing: da kein request mehr kommt :? abgeschlossen.

    Top-HolidayChecker2013-2020 *Über 100.000 Punkte* www.youtube.com/watch?v=IPLPqr0ieo0* www.zeit.de/2015/50/hotelbewertung-reiseportal-tripadviser-holidaycheck-erfahrungen*Away-Reisemagazin Holidaycheck*emons:*Die Zeit Online/Print
  • Günter/HolidayCheck
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1274974378000

    Dass bei gegenseitigem Schriftwechsel eine Bewertung herausgenommen wird, gehört zum

    HC-Standardverfahren in solchen Angelegenheiten. Das Content Team setzt sich auch mit dem User in Verbindung und klärt die Angelegenheit.

    Ggf wird die Bewertung zu einem späterne Zeitpunkt wieder aktiviert. Aber das hängt von verschiedenen Punkten ab, die wir hier nicht ausdiskutieren wollen. Das Team, dass sich innerhalb des Content Bereiches damit auseinandersetzt verfügt über ein breites know how.

    Es macht keinen Sinn, so etwas im Forum zu diskutieren.

    Daher schliessen wir hier zunächst ab!

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