• privacy
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    geschrieben 1189858175000

    Richter Willi Pawel vom Landgericht Dortmund:

    "Entscheidend ist der Unterschied zwischen Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen. Im Grundgesetz ist das Recht verbrieft,

    daß jeder seine Meinung sagen darf.

    Wenn sich aber herausstelle, daß absichtlich und bewußt gelogen worden wäre, hätte das Hotel bei falschen Tatsachen tatsächlich ein Recht auf Richtigstellung."

    Details hier

    Westline

    Interessante Schilderung aus der Praxis, nachdem hier das Thema

    schon öfters, mehr als Frage denn Antwort, behandelt wurde.

    Es handelt sich vermutlich um die Hotelbewertung des

    "Can Picafort Palace" von Sonja. Gut zu wissen, wie

    dieses Hotel mit Kritik umgeht. Auch negative

    Werbung soll ja Werbung sein ...

    PS: Es ist bemerkenswert, daß Klagen vor einem Landgericht erst

    ab einem Klagewert von 5000 Euro und mehr angenommen werden.

    Insofern ist der Standhaftigkeit der Bewertungsschreiberin und das

    Durchziehen statt Einknicken gegen diese "einstweilige Verfügung",

    insbesondere gegen das zusätzliche Lockangebot des Hotels, mit

    Respekt zu begegnen. Vielleicht gab es ja auch "Rückendeckung".

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • Rumreisender
    Dabei seit: 1179014400000
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    geschrieben 1189942747000

    finds aber auch interessant, dass es die meisten ganz toll fanden und ganz wenige meckern... scheinen wohl ein paar überempfindlich zu sein?!

    Zur Zeit leb ich im Flugzeug - 45 Länder hab ich schon und 30.000 km durch Australien
  • privacy
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    geschrieben 1189942920000

    Ist immer subjektiv - eben die Meinung des Einzelnen - und die ist

    zulässig. Gut für den Urlauber - und für dieses Forum ;)

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • Rumreisender
    Dabei seit: 1179014400000
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    geschrieben 1189943694000

    Das ist klar, es wundert mich aber schon wenn ein Hotel eine Weiterempfehlungsrate von 84% hat, bei derart vielen Bewertungen. Das schließt ja eigentlich schon auf ein gutes Hotel.

    Zur Zeit leb ich im Flugzeug - 45 Länder hab ich schon und 30.000 km durch Australien
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    geschrieben 1189943959000

    Die 84% bleiben dem Hotel ja auch. Finde es nur bedenklich, warum

    man mit Kanonen auf Spatzen schießt, statt hotelintern mal die

    Situation zu prüfen, um evtl. vorhandene Mängel zu besprechen

    und ggf. abzustellen.

    Es dürfte doch kein Problem sein, Pfannkuchen, welche verbrannt sind

    - und das kommt immer mal vor - auszusortieren, statt sie den

    Gästen anzubieten. Das ist ein Kommunikationsproblem im Hotel.

    Schließlich werden dort in der Regel nicht die Überqualifizierten

    zum Waffelbacken hingestellt. Die Anweisung und die Umsetzung

    liegt eher im Argen. Da könnte der Geschäftsführer, der den Fehler

    beim Gast sucht und diesen verklagt, seine Zeit sinnvoller einteilen.

    Immerhin haben 3 von 20 Bewertern sein Hotel nicht weiterempfohlen.

    Jede Kundenreklamation ist eine große Chance für den Betreiber.

    Wenn er das begreift und Probleme intern löst, wird sein Hotel

    bald die 90% Zufriedenheitsmarke ansteuern.

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • ronny215
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    geschrieben 1190054141000

    Dieser Fall wurde gerade bei RTL gezeigt und kommt

    ausführlicher heute Abend um 22:15 auf RTL.

    HC wird auch erwähnt! ;)

    LG

  • kgevert
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    geschrieben 1190055639000

    Wurde eben auch den Nachrichten um 18.55 Uhr von Peter Klöppel gebracht - dazu auch Aufnahmen aus dem Gericht mit der betroffenen Sonja und des gegnerischen Rechtsanwaltes.

  • Felgen_Meister
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    geschrieben 1190056456000

    @privacy sagte:

    Richter Willi Pawel vom Landgericht Dortmund:

    "Entscheidend ist der Unterschied zwischen Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen. Im Grundgesetz ist das Recht verbrieft,

    daß jeder seine Meinung sagen darf.

    Wenn sich aber herausstelle, daß absichtlich und bewußt gelogen worden wäre, hätte das Hotel bei falschen Tatsachen tatsächlich ein Recht auf Richtigstellung."

    Details hier

    Westline

    Interessante Schilderung aus der Praxis, nachdem hier das Thema

    schon öfters, mehr als Frage denn Antwort, behandelt wurde.

    Es handelt sich vermutlich um die Hotelbewertung des

    "Can Picafort Palace" von Sonja. Gut zu wissen, wie

    dieses Hotel mit Kritik umgeht. Auch negative

    Werbung soll ja Werbung sein ...

    PS: Es ist bemerkenswert, daß Klagen vor einem Landgericht erst

    ab einem Klagewert von 5000 Euro und mehr angenommen werden.

    Insofern ist der Standhaftigkeit der Bewertungsschreiberin und das

    Durchziehen statt Einknicken gegen diese "einstweilige Verfügung",

    insbesondere gegen das zusätzliche Lockangebot des Hotels, mit

    Respekt zu begegnen. Vielleicht gab es ja auch "Rückendeckung".

    Der Westline Link ist down :disappointed:

  • Lexilexi
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    geschrieben 1190058939000

    ich finde die bewertung, wenn sie es denn ist, aber sehr neutral formuliert. oft schreibt die verfasserin: unserer meinung nach, oder meiner meinung nach. und gegen eine persönliche meinung zu einem hotel steht ja wohl jedem zu.

    ich habe echt schon reißerische und richtig polemische bewertungen gelesen ( nicht für dieses hotel, sondern allgemein). ohne folgen.

    ich finde es gut, dass die angeklagt so standhaft geblieben ist und eigentlich finde ich es eine frechheit des hoels, sie überhaupt anzuklagen anstatt die ursache mal bei sich selbst zu suchen.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
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    geschrieben 1190059940000

    Hier noch einmal der Link (wurde von der Redaktion in das dortige Archiv

    der Zeitung verschoben und daher neu)

    Hotel Can Picafort Palace zieht Antrag auf einstweilige Verfügung gegen Hotelbewertung zurück

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
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