Richter Willi Pawel vom Landgericht Dortmund:
"Entscheidend ist der Unterschied zwischen Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen. Im Grundgesetz ist das Recht verbrieft,
daß jeder seine Meinung sagen darf.
Wenn sich aber herausstelle, daß absichtlich und bewußt gelogen worden wäre, hätte das Hotel bei falschen Tatsachen tatsächlich ein Recht auf Richtigstellung."
Details hier
Interessante Schilderung aus der Praxis, nachdem hier das Thema
schon öfters, mehr als Frage denn Antwort, behandelt wurde.
Es handelt sich vermutlich um die Hotelbewertung des
"Can Picafort Palace" von Sonja. Gut zu wissen, wie
dieses Hotel mit Kritik umgeht. Auch negative
Werbung soll ja Werbung sein ...
PS: Es ist bemerkenswert, daß Klagen vor einem Landgericht erst
ab einem Klagewert von 5000 Euro und mehr angenommen werden.
Insofern ist der Standhaftigkeit der Bewertungsschreiberin und das
Durchziehen statt Einknicken gegen diese "einstweilige Verfügung",
insbesondere gegen das zusätzliche Lockangebot des Hotels, mit
Respekt zu begegnen. Vielleicht gab es ja auch "Rückendeckung".