• lutinchen
    Dabei seit: 1165190400000
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    geschrieben 1190108617000

    @privacy sagte:

    PS: Es ist bemerkenswert, daß Klagen vor einem Landgericht erst

    ab einem Klagewert von 5000 Euro und mehr angenommen werden.

    Insofern ist der Standhaftigkeit der Bewertungsschreiberin und das

    Durchziehen statt Einknicken gegen diese "einstweilige Verfügung",

    insbesondere gegen das zusätzliche Lockangebot des Hotels, mit

    Respekt zu begegnen. Vielleicht gab es ja auch "Rückendeckung".

    das ist weniger bemerkenswert als schlicht so festgelegt. ist der streitwert geringer ist das amtsgericht zuständig, das ja auch leben muß ;)

    stell dir mal vor, wie lange die wartezeiten für verhandlungen wären, wenn das landgericht sich um jeden kleinen 97cent wertigen pups kümmern müßte...

    lg

    daggi

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1190109499000

    Danke für die freundliche Belehrung, aber da hat sich doch tatsächlich ein kleiner Tippfehler eingeschlichen.

    Sollte heißen " es ist bemerkenswert, da (statt daß) ...

    und insofern bezog sich das "bemerkenswert" auf die Standhaftigkeit der Beklagten. Zudem ein Hinweis auf den vom Hotelier festgesetzten

    Streitwert (eben mehr als 5000 Euro)

    Der Unterschied zwischen Amts- und Landgericht ist mir schon bekannt.

    Was Du aber noch notieren solltest, ist, daß es jetzt obligatorische Schiedsverfahren in vielen Bundesländern gibt, die vor Einschaltung

    eines Amtsgerichtes kontaktiert werden müssen.

    Obligatorische Schiedsverfahren - was man wissen sollte

    Eben, um um solche 97 cent Klagen auch beim Amtsgericht zu vermeiden.

    Wegen der Warteschlangen und so .... ;)

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • lutinchen
    Dabei seit: 1165190400000
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    geschrieben 1190111703000

    das mit dem tippfehler konnte ich nicht wissen :p

    da dachte ich doch mal was neues zu erzählen

    freundlich bin ich übrigens immer!!!!!!!!!!!!!!!!! :D

    das schiedsverfahren ist in einzelnen bundesländern zwar obligatorisch, allerdings führt es nicht zwingend zu einer einigung...womit ich dir vermutlich wieder nix neues sage

    soweit ich weiß kann aber ein richter unter bestimmten voraussetzungen eine klage ablehnen...irgendwie ist mir so als ob ich das mal gehört hätte. und bei einem streitwert von 97cent (das war doch nur ein überzeichnetes beispiel du daddel :p ) könnte ich mir vorstellen, daß der richter njet sagt....trotzdem hat er ärgerlicherweise zeit damit verbracht und sich damit beschäftigen müssen

    freundliche.....und ganz liebe grüße

    daggi :)

  • mosaik
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    geschrieben 1190121068000

    Ja, das mit den Hotelbewertungen und schildern eigener Eindrücke ist halt immer so eine Sache für sich.

    Dass auf der anderen Seite ein Hotelier dann gleich wegen einer Eintragung im Internet zu Gericht zieht, ist natürlich auch für mich überzogen.

    Wichtig erscheint mir der Hinweis, dass im Internet veröffentlichte Informationen entweder klar als "Meinung" definiert sein sollte oder als Behauptung von Tatsachen, die beweisbar sind.

    Denn entgegen der Meinung des Richters bin ich der Auffassung, die Beklagte hätte ebenso Beweise ihrer ins Internet gestellten Aussagen haben müssen. So könnte ja jeder schreiben, was ihm lustig ist, weil a Schnitzel von vor sechs Wochen kann ja der Wirt nie "nachreichen" als "Beweisstück"...

    Meint

    Peter

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1190124162000

    Eben - und so naiv kann denn kaum jemand sein, mit so einer Geschichte

    vor Gericht zu ziehen.

    Merkt dann gerade noch rechtzeitig, nicht zuletzt durch massive Anwesenheit von Fernsehsendern ( Bericht RTL Extra gestern abend ) und Presse,

    daß er das Image seines Hauses durch diese Aktion eher weiter

    beschädigt. Für eine gewisse Einsicht ist es ja nie zu spät.

    Gruß privacy.

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • muecke1401
    Dabei seit: 1155686400000
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    geschrieben 1190128238000

    unter .

    HC und die Medien

    wird da ja erst jetzt drüber diskutiert.

    Dank Privacy waren wir flotter informiert :kuesse:

    Ich bin eine Frau. Daraus ergibt sich das Geburtsrecht, bei Bedarf meine Meinung zu ändern ;-)
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