@privacy sagte:
PS: Es ist bemerkenswert, daß Klagen vor einem Landgericht erst
ab einem Klagewert von 5000 Euro und mehr angenommen werden.
Insofern ist der Standhaftigkeit der Bewertungsschreiberin und das
Durchziehen statt Einknicken gegen diese "einstweilige Verfügung",
insbesondere gegen das zusätzliche Lockangebot des Hotels, mit
Respekt zu begegnen. Vielleicht gab es ja auch "Rückendeckung".
das ist weniger bemerkenswert als schlicht so festgelegt. ist der streitwert geringer ist das amtsgericht zuständig, das ja auch leben muß
stell dir mal vor, wie lange die wartezeiten für verhandlungen wären, wenn das landgericht sich um jeden kleinen 97cent wertigen pups kümmern müßte...
lg
daggi