Das hochwertigere Hotel ist ein Entgegenkommen, der umgekehrte Fall ist deutlich häufiger!
Was verlangst du denn noch? Die Optionen sind Ersatz oder Rücktritt. Schadenersatzansprüche bestehen nicht, schließlich liegt das Ereignis nicht in der Sphäre des Veranstalters (die erhebliche Beeinträchtigung des Familienurlaubs inbegriffen).
Je nach Reiseziel ist ein Rücktritt und die erneute Buchung ohnehin das vernünftigste Mittel.
Falls natürlich der ITS Teil der Familie der Umbuchung bereits zugestimmt hat wurde ein neuer Vertrag geschlossen und gelten andere Bedingungen (die einer Festbuchung).
Bei einer klassischen Umbuchung muss man im Übrigen immer den Aufpreis bezahlen, es besteht allein Gebührenfreiheit für den administrativen Vorgang. Die Auslobung "kostenlose Umbuchung" wird sehr häufig falsch ausgelegt.
Jedoch könnte der Bucher Teil zurücktreten und bei ITS neu buchen - sofern noch Vakanzen bestehen.