• Cliffideo
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    geschrieben 1460549278000

    Ich würde nicht mehr so lange warten, sonst sind die evt. noch freien Zimmer im Alternativhotel bei ITS weg. Eventuell kannst Du schon mal eine Optionsbuchung bei ITS für die fehlenden Zimmer machen und die Option solange verlängern lassen, bis Du buchen kannst/willst.

    Die höheren Kosten solltest Du am besten auf alle umlegen und nicht nur die Ex-Bucher-Kunden bezahlen lassen. Also Gesamtkosten des Alternativhotels der Frühbucher plus der Nachträglichbucher geteilt durch die Gesamtanzahl, dann ists für jeden nur einige Euros mehr.

    Eine Entschädigung von Bucher kannst Du Dir wie schon gesagt abschminken.

    Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover.. Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..
  • vonschmeling
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    geschrieben 1460553983000

    Wie kommst du drauf, dass die Reise jetzt teurer ist?

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  • dadoulila
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    geschrieben 1460554531000

    @vonschmeling

      ja de Reise ist jetzt teurer! Ertsens ist der Frühbuchervorteil weg (Ende Februar war's 30%) zweitens ist dieses Ersatzhotel ursprünglich teurer als das gebuchte! und der Unterschied ist nicht wenig (ich rede von mehrern 100 Euros, sonst hätte ich sofort um Stornierung gebeten und neu gebucht!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1460602192000

    Frühbucherrabatte stehen nicht für den am Ende günstigsten Preis.

    Allerdings spielt das leider keine Rolle für dein Begehren "gemeinsamer Urlaub".

    Du musst entweder Federn lassen oder unverrichteter Dinge aufgeben.

    Blöd aber alternativlos ... :?

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  • Kathina44
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    geschrieben 1463766259000

    Ich habe vor Monaten eine Reise für die Herbstferien 2016 gebucht. Nun wollte ich die Reise umbuchen- also um zwei Tage verlängern. Der aktuelle Reisepreis ist nun niedriger als zum Buchungszeitpunkt.

    Der RV hat mir mitgeteilt, dass bei einer Umbuchung immer der Preis gilt, welcher zum Buchungszeitpunkt ( also vor ein paar Monaten galt) gegolten hat. Ich dachte immer, der neue Reisepreis  ( also aktuell zum Umbuchungszeitpunkt ) würde gelten. Das verstehe ich nicht. 

    Wer kennt sich aus und gibt mir einen Rat?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1463766801000

    Willkommen im Forum von HolidayCheck, Kathina44.

    Da hast du leider falsch gedacht. Du hast einen Vertrag geschlossen zu bestimmten Konditionen am Tage X, selbstverständlich behalten diese Vereinbarungen Bestand, auch bei Änderungen. Würdest du denn mehr bezahlen wollen im Falle einer Preissteigerung?

    Da gibt´s nix zu verstehen oder zu raten - das ist schlicht und einfach Vertragsrecht.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kathina44
    Dabei seit: 1251590400000
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    geschrieben 1463767541000

    Danke für die schnelle Antwort. Ich hatte vor einiger Zeit, als ich schon mit dem Gedanken des Reise umbuchen gespielt habe, von dem RV telefonisch genau die entgegengesetzte Antwort bekommen: nämlich: Es gilt dann der Reisepreis zum Umbuchungszeitpunkt. Auch hier im Forum gibt es in einem anderen Beitrag diese Aussage. Deshalb fällt es mir schwer, diese Antwort des RV zu akzeptieren und ich habe Zweifel, dass es immer so ist. Der RV ist Öger tours.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1463770234000

    Meine Antwort war geschludert, entschuldige.

    Sprechen wir von einer Umbuchung (der alte Vertrag wird nichtig) dann ist es so, dass bei einer Preissteigerung der tagesaktuelle Preis zugrundegelegt wird. Eine Preissenkung wird leider nicht weitergegeben.

    Bei einer Pauschalreise ist eine Verlängerung um 2 Tage tatsächlich gleichbedeutend mit einer Umbuchung, da beide Leistungsbestandteile Beherbergung und Flug geändert werden müssen.

    Daher - billiger wird´s nie - höchstens teurer!

    Öger AGB formulieren das so:

    5.8 Die Umbuchung auf ein Sonderangebot ist nur unter Beibehaltung des ursprünglichen Reisepreises zuzüglich der Umbuchungsgebühr möglich, Erstattungen sind ausgeschlossen. Bei Umbuchung auf eine gleichartige Reise mit höherem Reisepreis ist der Differenzbetrag von Ihnen zu zahlen, zuzüglich der Umbuchungsgebühr.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kathina44
    Dabei seit: 1251590400000
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    geschrieben 1463771419000

    "...bei einer Preissteigerung der tagesaktuelle Preis zugrundegelegt wird.

    Eine Preissenkung wird leider nicht weitergegeben.

    Bei einer Pauschalreise ist eine Verlängerung um 2 Tage tatsächlich gleichbedeutend mit einer Umbuchung, da beide Leistungsbestandteile Beherbergung und Flug geändert werden müssen.

    Daher - billiger wird´s nie - höchstens teurer! "

    Ok, das habe ich jetzt verstanden. Dann ist es so und ich werde auf die Umbuchung verzichten und lasse alles so wie es ist.

    Danke für die Antwort

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1463771736000

    Prima - zu schnell is hoit a nix! ;)

    Wie gesagt, es empfiehlt sich immer ein Blick in die AGB, selbst wenn die Formulierungen dort den meisten Lesern mehr Zweifel aufgeben als sie zu lösen.

    Für dein Begehren ist wenigstens ein eindeutiger Passus zu finden wie oben für dich reinkopiert.

    Happy holidays! :D

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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