Guten
Abend,
so wie das hier geschildert wurde, kann ich nur empfehlen, fachlichen Rat einzuholen.
Da spielen etliche Faktoren eine Rolle, die man nicht einfach einer Tabelle entnehmen kann. Hier scheint, ohne sich zu weit aus dem Fenster zu lehnen, durchaus ein mehr als 50%iger Reisemangel vorzuliegen. Und da steht auch noch Schadensersatz im Raum.
Alleine die Nichteinhaltung der Informationspflicht des Veranstalters vor Abreise wegen Hotelüberbuchung schlägt schon mit ca. 15% zu Buche.
Eigentlich kann man als Laie hier nur gegenüber dem RV falsch argumentieren.
Gruß privacy