• privacy
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    geschrieben 1298932081000

    Guten

    Abend,

    so wie das hier geschildert wurde, kann ich nur empfehlen, fachlichen Rat einzuholen.

    Da spielen etliche Faktoren eine Rolle, die man nicht einfach einer Tabelle entnehmen kann. Hier scheint, ohne sich zu weit aus dem Fenster zu lehnen, durchaus ein mehr als 50%iger Reisemangel vorzuliegen. Und da steht auch noch Schadensersatz im Raum.

    Alleine die Nichteinhaltung der Informationspflicht des Veranstalters vor Abreise wegen Hotelüberbuchung schlägt schon mit ca. 15% zu Buche.

    Eigentlich kann man als Laie hier nur gegenüber dem RV falsch argumentieren. 

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • bahama247
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    geschrieben 1298934882000

    @privacy sagte:

    so wie das hier geschildert wurde, kann ich nur empfehlen, fachlichen Rat einzuholen.

    Dem kann man nur zustimmen. Es ist trotzdem nicht unclever, sich zunächst einmal selbst an den Veranstalter zu wenden, mit einer Fristsetzung von sagen wir 14 Tagen und mit der Aufforderung nach Bezifferung einer Preisminderung und einer Entschädigung aufgrund der Umstände, ohne Tabellen etc. zu bemühen.

    Warum? Wenn es im weiteren Verlauf zu einer Auseinandersetzung mit Rechtsbeistand kommen sollte, werden bei Zahlungen gern die Anwaltskosten "vergessen". Auf diesem Wege oben ist es (auch für einen Richter, ich will es nicht beschreien) leicht einsehbar, dass man einen Rechtsbeistand einschalten mußte, um weiter zu kommen. Man gewinnt dadurch zwar kein Recht, aber von Anfang an Glaubwürdigkeit.

  • Bulgarienfan
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    geschrieben 1298968043000

    Schließe mich privacy an: Rechtsanwalt einschalten! Denkt man an das "Maledivenurteil", sind unter Umständen 100 Prozent Preisminderung zuzüglich 50 Prozent Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit (falscher Ort) möglich.

    Einmal Bulgarien - immer Bulgarien! Once in Bulgaria - forever in Bulgaria! Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!
  • chepri
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    gesperrt
    geschrieben 1298969189000

    @bahama247 sagte:

    mit der Aufforderung nach Bezifferung einer Preisminderung und einer Entschädigung aufgrund der Umstände,

    Wenn man zunächst keinen Anwalt einschalten möchte ist das nicht zu empfehlen. Man sollte sofort seine Ansprüche beziffern, zumindest eine vorläufige Anmeldung und weitergehende Ansprüche vorbehalten. Dabei ist es unerheblich, wenn die Ansprüche "sehr weit oben" liegen.

  • Kavak Yelleri
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    geschrieben 1298976801000

    Guten morgen allerseits,

    es ist schon eine sehr üblige Sache. Ich schliesse mich den anderen an. Du solltest als aller erstes dich an deinen Reiseveranstalter wenden, wie man weiß kommt nicht viel bei rum, aber du brauchst etwas  schriftliches, das du dann einen Anwalt in Rat ziehen kannst. (Egal ob du Bestätigungen od. Rechnungen hast). Man kann die Prozente nicht einfach zusammenrechnen. Dies ist eine Pauschalreise !  :shock1:

    Und akzeptiere bitte Gutscheine/ etc. nicht sofort bevor du mit dem Anwalt kontakt hast.

    L. G.

     

  • bahama247
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    geschrieben 1298977109000

    @chepri sagte:

    Man sollte sofort seine Ansprüche beziffern, zumindest eine vorläufige Anmeldung und weitergehende Ansprüche vorbehalten. Dabei ist es unerheblich, wenn die Ansprüche "sehr weit oben" liegen.

    Das Argument ist auch stichhaltig, zugegeben. Mit einer zu hohen Forderung könnte man aber auf besonders taube Ohren stoßen...

     

    Also ich würde mir eine Einschätzung nicht zutrauen (anderes Hotel als gebucht, andere Lage, Transfer selbst organisiert, entgangene Urlaubszeit bei ja nur einer Woche etc. ) hmmm... direkt einene Anwalt wohl doch das Vernünftigste, ob nun RV oder nicht.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1298986618000

    @maggy

    Du schreibst nicht, wann die Reise gewesen ist.

     

    Sollte sie schon "ein wenig" zurückliegen, musst du dich schnell entscheiden - egal ob Brief an RV (aufgelistet oder nicht aufgelistet) oder sofort der Rechtanwalt.  ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • maggy1273
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    geschrieben 1299005256000

    Hallo,

    vielen Dank für Eure Beiträge.

    Der Urlaub war vom 18.02.11 bis 26.02.11.

    Also gerade erst:-)

    Ich habe jetzt nach reiflichen hin und her für Donnerstag einen Termin bei einem Anwalt für Reiserecht. Ich lass mich einfach mal beraten, sicherlich wird er mir auch was zu den Kosten der Rechtsberatung sagen und dann kann ich immer noch weiter sehen.

    Ich halte Euch auf den laufendend.

    LG Katja

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1299007374000

    @maggy

     

    Ich drück dir ganz fest die Daumen. ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • maggy1273
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    geschrieben 1299008989000

    Juhu!! Unsere 3. Mitreisende hat eine Reiserechtschutz beim ADAC!

    @Kourion: Danke!!!

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