Noch mal was zu Kreditkartenzahlungen:
Vor Jahren war ich mit meinem Kumpel zum Shoppen in den Staaten. Als der nun seine neue Kamera bezahlen wollte, funktionierte seine Kreditkarte offenbar nicht. Also habe ich mit meiner bezahlt.
In Deutschland mussten wir dann feststellen, dass der Betrag nun von beiden Konten abgebucht worden war. Ich habe mir dann online ein Formular ausgedruckt, den Vorgang geschildert ,unterschrieben und ab damit an meine Bank. Und nach ein paar Wochen war das Geld wieder auf meinem Konto.
Deshalb kann ich mir nicht recht vorstellen, dass das bei Deiner Bank anders sein sollte. Immerhin hätte der Betrag ja auch doppelt abgebucht werden können. ... rein theoretisch ... .
Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber auch mein reiner Menschenverstand sagt mir, dass eine Transaktion von "a u s s e n" auf mein Konto immer von mir anfechtbar sein muss. Ist ja bei Einzugsermächtigung auch so!