• Marcell
    Dabei seit: 1165363200000
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    geschrieben 1171040645000

    Noch mal was zu Kreditkartenzahlungen:

    Vor Jahren war ich mit meinem Kumpel zum Shoppen in den Staaten. Als der nun seine neue Kamera bezahlen wollte, funktionierte seine Kreditkarte offenbar nicht. Also habe ich mit meiner bezahlt.

    In Deutschland mussten wir dann feststellen, dass der Betrag nun von beiden Konten abgebucht worden war. Ich habe mir dann online ein Formular ausgedruckt, den Vorgang geschildert ,unterschrieben und ab damit an meine Bank. Und nach ein paar Wochen war das Geld wieder auf meinem Konto.

    Deshalb kann ich mir nicht recht vorstellen, dass das bei Deiner Bank anders sein sollte. Immerhin hätte der Betrag ja auch doppelt abgebucht werden können. ... rein theoretisch ... .

    Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber auch mein reiner Menschenverstand sagt mir, dass eine Transaktion von "a u s s e n" auf mein Konto immer von mir anfechtbar sein muss. Ist ja bei Einzugsermächtigung auch so!

  • sann01
    Dabei seit: 1170633600000
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    geschrieben 1171043594000

    @'Marcell' sagte:

    Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber auch mein reiner Menschenverstand sagt mir, dass eine Transaktion von "a u s s e n" auf mein Konto immer von mir anfechtbar sein muss. Ist ja bei Einzugsermächtigung auch so!

    Hallo Marcell!

    Mein einfacher kleiner Menschenverstand sah das ähnlich wie Deiner - leider eine Fehleinschätzung.

    Ich hab reklamiert, wurde um eine schriftliche Sachverhaltsdarstellung gebeten, und bekam daraufhin eine schriftliche Begründung, warum eine Rückbuchung nicht möglich ist. (Bin leider grad nicht daheim und kann deshalb den genauen Wortlaut nicht nachlesen, sonst würd ich's zu erklären versuchen...)

  • Dylan
    Dabei seit: 1184630400000
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    geschrieben 1171043700000

    Hallo sann,

    hast Du zwischen dem Abschicken deiner Buchung und der Abbuchung der Anzahlung eine Buchungs-Bestätigung vom Reiseveranstalter erhalten? Wenn nein, dann kannst Du ohne Stornogebühren den noch nicht geschlossenen Vertrag widerrufen.

    Hast Du hingegen eine Bestätigung erhalten, so könnten Stornogebühren durchaus rechtlich haltbar sein, sofern sie in einem Vorvertrag zur Kenntnis gebracht wurden.

    Gruß

    Hefe

    § 651i BGB

    Rücktritt vor Reisebeginn

    I Vor dem Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

    II Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.

    III Im Vertrage kann für jede Reiseart unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen gewöhnlich möglichen Erwerbs ein Vomhundertsatz des Reisepreises als Entschädigung festgesetzt werden.

    Beispiel für gängige Gebührensatzung bei Stornierungen:

    bis 31 Tage vor Reisebeginn 15% des Reisepreises

    30 - 20 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises

    19 - 08 Tage vor Reisebeginn 55% des Reisepreises

    07 - 01 Tage vor Reisebeginn 75% des Reisepreises.

    am Abflugtag oder bei nicht Erscheinen 100% des Reisepreises

    Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.
  • sann01
    Dabei seit: 1170633600000
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    geschrieben 1171045256000

    Danke für die Mühe. Ich vertschüss mich jetzt mal ins Wochenende und werd mir am Montagmorgen den (ausgeruhten) Kopf drüber zerbrechen ...

    LG

  • Marcell
    Dabei seit: 1165363200000
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    geschrieben 1171045809000

    Dann wird es wohl von Deiner Seite aus auf ein Mahnverfahren hinauslaufen müssen. Das geht heute teilweise auch schon online!

    ... Und wie, das steht bei Wikipedia ... ;)

  • Dylan
    Dabei seit: 1184630400000
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    geschrieben 1171092872000

    @'sann01' sagte:

    ...Ich vertschüss mich jetzt mal ins Wochenende und werd mir am Montagmorgen den (ausgeruhten) Kopf drüber zerbrechen...

    @'Marcell' sagte:

    ...Dann wird es wohl von Deiner Seite aus auf ein Mahnverfahren hinauslaufen müssen...

    [size=18][color=red][b]Bitte!!, bitte!!...

    [size=18][size=24]...denkt an die einzuhaltenden Fristen![/b][/color][/size][/size][/size]

    Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.
  • sann01
    Dabei seit: 1170633600000
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    geschrieben 1171287132000

    @'Hefe' sagte:

    Beispiel für gängige Gebührensatzung bei Stornierungen:

    bis 31 Tage vor Reisebeginn 15% des Reisepreises

    30 - 20 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises

    19 - 08 Tage vor Reisebeginn 55% des Reisepreises

    07 - 01 Tage vor Reisebeginn 75% des Reisepreises.

    am Abflugtag oder bei nicht Erscheinen 100% des Reisepreises

    Laut Konsumentenschutz gilt diese "gängige Gebührensatzung" nur für Pauschalreisen ...

    Also ich hab mein Geld schon (fast) abgeschrieben :(

    Werd Euch aber auf dem Laufenden halten, sollte sich was ergeben. Danke jedenfalls für alle Ratschläge!

  • sann01
    Dabei seit: 1170633600000
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    geschrieben 1176895349000

    @'Marcell' sagte:

    Kannst ja mal schreiben, wie es ausgegangen ist.

    Update – nach langem Hin- und Her: Laut französischem Konsumentenschutz war die Vorgangsweise des Campingdorfs gedeckt, keine Chance auf Rückerstattung.

    Auf Anraten vom Europa-Konsumentenschutz in Wien habe ich auch noch schriftlich storniert und eine Bestätigung darüber verlangt. Da ich diese Bestätigung nicht bekommen habe (die genaue Beschreibung des Telefon- und E-Mail-Verkehrs in Deutsch, Englisch und Französisch erspar ich Euch ...), habe ich noch mal bei YELLOH! um Hilfe gebeten.

    Jetzt wurde mir überraschenderweise doch noch angeboten, mir wenigstens die Hälfte meiner Anzahlung zurück zu erstatten. Ganz glaub ich's zwar erst, wenn ich das Geld auf dem Konto habe, aber immerhin hab ich jetzt Aussicht auf einen Teilerfolg.

    Resümee: Nach den diversen Telefongesprächen (mit durchaus netten und freundlichen Menschen) hab ich nicht mehr so sehr den Eindruck, dass die ganze unerfreuliche Angelegenheit auf böser Absicht beruhte. Vielmehr glaube ich, dass die Ursachen in erster Linie Schlamperei und Nachlässigkeit waren, ein

    absolut chaotischer Umgang mit allem "Bürokratischen".

    Naja, wieder mal was gelernt für's Leben (Deppensteuer gezahlt ;)) In Zukunft werd ich doppelt vorsichtig sein!

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