• kiotari
    Dabei seit: 1117670400000
    Beiträge: 1960
    geschrieben 1345551484000

    "

    Schlechte Nachrichten für Flugreisende: Wenn ihr Flug wegen eines Pilotenstreiks ausfällt, haben sie keinen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Der Arbeitskampf gilt laut einem aktuellen Gerichtsurteil als „nicht zu beherrschende Gegebenheit“....

    Klage gegen Lufthansa gescheitert ...."

    BGH -Urteil vom 21.08.

    LG

    Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 16169
    geschrieben 1345552324000

    War zu erwarten und letztlich die logische Konsequenz!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Dylan
    Dabei seit: 1184630400000
    Beiträge: 7625
    geschrieben 1345552486000

    Ist doch schon lange bekannt, dass Streiks unter "Außergewöhnliche Umstände" fallen.

    Hast wohl bei Staatsrecht nicht gut aufgepasst? ;)

    Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 16169
    geschrieben 1345552693000

    Schlimm genug, daß ein BGH mit so etwas ********* werden muß!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • ENIGMA13
    Dabei seit: 1291593600000
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    gesperrt
    geschrieben 1345559093000

    Ich wüßte wie ich die Zeit in Miami genutzt hätte ;) .

  • shippysly
    Dabei seit: 1304812800000
    Beiträge: 900
    geschrieben 1345560364000

    dafür ist der BGH aber nun mal da...

    -Nein, ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem!-
  • zeron161
    Dabei seit: 1222214400000
    Beiträge: 481
    geschrieben 1345570405000

    @Dylan:

    Ist doch schon lange bekannt, dass Streiks unter "Außergewöhnliche Umstände" fallen.

    Hast wohl bei Staatsrecht nicht gut aufgepasst? ;)

    Da scheinen dann wohl auch einige Richter in verschiedenen Landgerichten bei "Staatsrecht" geschlafen zu haben, die haben nähmlich teilweise anders entschieden.

    Somit musste der BGH letztlich entscheiden.

    ****Niveau ist keine Creme.****
  • Dylan
    Dabei seit: 1184630400000
    Beiträge: 7625
    geschrieben 1345573127000

    Ja, dann haben diese Richter wahrlich geschlafen und die Richter vom BGH haben es nun endgültig für sie genormt.

    Im August 2008 erklärte schon der Deutsche Bundestag:

    "Dass Beeinträchtigungen des Betriebs des ausführenden Luftfahrtunternehmens durch einen Streik außergewöhnliche Umstände im Sinne des Artikels 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 darstellen können..."

    Fluggastrechteverordnung:

    "Ein Luftfahrtunternehmen ist nicht verpflichtet, Ausgleichszahlungen gemäß Art. 7 der Fluggastrechteverordnung zu leisten, wenn es nachweisen kann, dass die Annullierung oder große Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären (Art. 5 Abs. 3 Verordnung (EG) Nr. 261/2004)."

    Nun haben die BGH-Richter rechtsverbindlich erklärt, dass Streiks, die innerhalb von Luftfahrtunternehmen durch ihre Mitarbeiter erfolgen, außergewöhnliche Umstände sind.

    Es gab hier schon einige Threads, in denen es um Streik von Piloten, Bord- und Bodenpersonal und Mitarbeitern von Flughäfen ging. Überall war der Streik als "Außergewöhnlicher Umstand" gewertet wurden.

    Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1345589346000

    Veto!

    "Fluggastverordnung: Streik ist kein außergewöhnlicher Umstand"

    "Bei einem Streik einer deutschen Gewerkschaft im Rahmen von Tarifverhandlungen handelt es nicht um einen außergewöhnlichen Umstand. Ein solcher Streik ist dem Betriebsrisiko zuzurechnen. Allein dadurch, dass die Fluggesellschaft als deutsches Unternehmen dem deutschen Streikrecht unterliegt, und ein Streik der "Pilotenvereinigung Cockpit" damit zur normalen und rechtmäßigen Ausübung ihrer gewerkschaftlichen Tätigkeit gehört, muss die Beklagte bei jeden Tarifverhandlungen grundsätzlich damit rechnen, dass sie aufgrund eines solchen Streiks Flüge annullieren oder umbuchen muss.

    Die Folge: Wird ein Flug wegen Streiks annulliert, so steht dem Passagier eine EU-Ausgleichszahlung zu.

    AG Köln, 12.1.2011 - Az: 143 C 275/10"

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • jaouina
    Dabei seit: 1284076800000
    Beiträge: 267
    geschrieben 1345592622000

    Nur so am Rande, gewöhnlich wird bei Staatsrecht-Fragen nicht das AG oder LG angerufen, sondern das BVerfG!

    Was die Entscheidung des BGH angeht, ist diese doch verbindlich. Ich weiß zwar jetzt nicht welche ENtscheidung von welchem AG oder LG der BGH zu richten hatte, jedoch stellt sich die Frage, ob wirklich eine EU-Ausgleichszahlung möglich ist.

    Dies ist doch mitunter nur der Fall, wenn z.B. der EuGH darüber entschieden hat... Ich gehe jetzt mal davon aus, dass nach dem genannten Az: 143 C 275/10 ausschließlich das AG Köln entschieden hat. Wenn natürlich eventuelle Anmerkungen bzgl Entscheodungen des EuGH ect. zu finden wären, liegt der Fall natürlich anders (zumindest unter Umständen)...

    Zumindest ist mit dem Urteil deutlich geworden, dass nun Pilotenstreiks als außergewöhnliche Umstände gewertet werden, zumindest im deutschen Territorium!

    Viva Colonia
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