@bulgarien123 sagte:
Hmmm ich dachte vielleicht einer kenn die wirklich rechtliche Lage
Da hast Du deine Antwort:
@Aussteiger sagte:
Sobald ich ein Zimmer gemietet habe ist das mein Zimmer für die Dauer des Aufenthaltes. Und dazu zählt auch der Weg durchs Hotel zum Zimmer.
In Deutschland regelt das das sogenannte "Beherbergungsgesetz". Dieses Gesetz gibt es jedoch nicht wirklich. Es baut sich auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) auf. Maßgeblich wirkt der § 535 BGB, worin erklärt wird:
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren.
Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.
Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.
Nun kommt es aber darauf an, liebes bulgarien123, wohin Du reisen möchtest. Das obige zählt nur für Deutschland. Ansonsten musst Du Dich bei einer Rechtsberatung Deines Reiselandes erkundigen.