Ich vermute, dass die Vorschriften hinsichtlich des erlaubten im Handgepäck bekannt sind Und dagegen keine Beschwerde geführt werden soll.
Ich vermute, dass es der to um das 2 . Stück auzugebendes Gepäck geht.
Warum wurde die Annahme verweigert ?
sah es der Tarif nicht vor ?
War das nur gegen Aufpreis möglich ? Und die to wollte diesen nicht bezahlen ?
sieht die Airline grundsätzlich kein 2. gepäckstück vor ?
Ich glaube, die to wollte darüber Beschwerde führen.
dazu fehlt es aber an Informationen