• Jamila_Austria
    Dabei seit: 1154390400000
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    geschrieben 1171398864000

    Liebe Holidaycheck User!

    ich habe ein grosses problem. sitze gerade in spanien an der costa de la luz bei den computern und moechte euch folgende situation schildern weil ich (wir) nicht mehr weiter wissen.

    1. sind am 09.02. hier an der costa de la luz angekommen. flug ging von linz nach palma de mallorca und dann weiter nach jerez.

    2. alles hat soweit gepasst bis auf jerez flughafen. dort warteten wir auf die koffer und von drei sind nur zwei gekommen.

    3. wir haben sofort am lost and found schalter eine anzeige mit der zustaendigen reiseleiterin abgegeben.

    4. nach 4 tagen bekamen wir den koffer ins hotel geliefert - beim oeffnen mussten wir feststellen, dass ausser zwei bademaentel alles weg war (koffer ging lt. schein nach portugal und ein zettel mit "cleared" haengt drauf. konkret fehlen 4 markensachen meines verlobten.

    hugo boss hose und hemd

    daniel hechter hose

    nike jogginganzug

    einer von den bademaenteln war von addidas den haben sie komischerweise uebersehen. irgendjemand muss die sachen geklaut haben ... was sollen wir denn tun????

    wir haben am airport in linz angerufen weil usnere reiseleiterin zwar bemueht ist aber nicht das geringste managen kann... sie ist nett aber hat eindeutig ihren beruf verfehlt. wir muessen eigentlich ihr erklaeren was sie tun muss (lt. auskunft unseres reisebueros)

    sie hat dann bei der zustaendigen fluglinie angerufen und denen gesagt dass wir von ihnen eine bestaetigung brauchen mit dem was alles gefehlt hat weil von dem veranstalter haben wir schon eine aber von der fluglinie nicht. zur antwort kam: sie koennen binnen 21 tagen schriftlich eine beschwerde bei der fluglinie einreichen aber eine bestaetigung ueber die beim veranstalter angegebenen sachen bekommen wir nicht...

    was sollen wir denn jetzt tun??? die sachen waren super teuer und die einzigen markensachen die mein verlobter hat (das hemd und die jean waren sogar von seinem dad ausgeliehen)...

    ich arbeite bei einem anwalt... koennen wir da schadenersatz fordern oder was sollen wir machen. wir wollen auf alle faelle eine entschaedigung und eines ist klar: ueber diesen veranstalter *schreibe den namen nicht weil ich nicht weiss ob es erlaubt ist* werden wir nicht mehr buchen. sind eigentlich sehr enttauscht da er den urlaub von mir zu weihnachten bekommen hat und wir uns schon sehr darauf gefreut haben - es ist unser erster gemeinsamer richtiger urlaub.

    einem anderen paar ist dasselbe passiert - also die haben keinen koffer am flughafen von jerez bekommen und haben aber von einem anderen veranstalter zumindest mal 50 euro erhalten.

    achja: die fluglinie hat gesagt, wir muessen beweisen was sich in dem koffer befunden hat - am besten mit belegen. spinnen die? wie soll ich das den beweisen???

    bitte bitte bitte um hilfe!!! ich weiss nicht mehr weiter!!!

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1171400828000

    Zuständig ist die Fluggesellschaft, in deren Gewahrsam sich das Gepäck befand, nicht der Veranstalter.

    Es ist nicht ganz einfach, einen Diebstahl nachzuweisen, Ihr werdet Euch schon mit der Gesellschaft auseinandersetzen müssen.

    Innerhalb einer bestimmten Frist nach Ankunft des Koffers mit den fehlenden Gegenständen müßt Ihr das bei der Fluggesellschaft schriftlich reklamieren, dies kann bei einer Pauschalreise auch über den Reiseleiter geschehen. Das habt Ihr ja gemacht und dafür eine Bestätigung.

    Belege, Rechnungen, Quittungen wären hilfreich, obwohl auch diese natürlich nicht beweisen, daß sich die Sachen im Koffer befunden haben.

    Das ist sehr ärgerlich für Euch und Ihr werdet sicherlich einiges an Schriftwechsel führen müssen.

    Die Haftung der Flugggesellschaft ist begrenzt, meist auf einen Betrag zwischen 1.000 und 1.500 Euro.

    Versucht trotzdem, Euren Aufenthalt zu genießen und die Sache dann mit Ruhe anzupacken, wenn Ihr wieder zu Hause seid.

    Was Ihr jetzt noch machen könntet: eine E-mail an die Fluggesellschaft schicken und den Schaden anzeigen. Angeben solltet Ihr Namen, Adresse, Flugdatum und -strecke, am besten mit Flugnummer. Und dann die gestohlenen Gegenstände und deren Wert / Anschaffungsdatum aufführen

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1171443917000

    Der Reihe nach:

    Wenn du bei einem Anwalt arbeitest, sollte dieser dir eigentlich helfen können!

    Aber nun zum Problem:

    1. Der Veranstalter kann null für das Abhandenkommen und oder Diebstahl von Gepäck: wenn du am Flughafen in Linz eincheckst, ist ab diesem Zeitpunkt die Flughafenverwaltungsgesellschaft für den Transport des Gepäcks zuständig - nicht ein einziger Mitarbeiter des Reiseveranstalters hat mit dem Gepäck zu tun.

    2. Ab der Übernahme des Gepäcks, das ist der Zeitpunkt, zu dem der Gepäckabschnitt (****** tag) am Gepäck befestigt wird bis zur Ausgabe am Förderband des Zielflughafens hat der Reiseveranstalter bei Schäden und Abhandenkommen im Rahmen seiner Haftpflicht auch für Erfüllungsgehilfen (=Fluggesellschaft) zu haften.

    Das bedeutet, dass NICHT die Fluglinie den Schaden regeln muss, sondern der REISEVERANSTALTER.

    Jedoch muss die Meldung auch an die Fluglinie gemacht werden. Die 21 Tage Frist ist auch korrekt.

    3. Es ist zu beweisen, dass VOR Ausgabe am Gepäckband des Zielflughafens der Diebstahl geschah.

    4. Es ist mit Belegen nachzuweisen, wann und zu welchem Preis die abhanden gekommenen Stücke erworben wurden. Dann wird der so genannte Zeitwert der Gegenstände errechnet: Kauf 2005 = 1 bis 1,5 Jahre alt: Kaufwert z. B. € 100.-- : 5 Jahre (maximale Abschreibung, könnten auch nur 3 Jahre sein) = € 20.--; nun wird € 100.-- die Abschreibung € 20.-- oder € 30.-- abgezogen - dieser Wert wäre dann der Zeitwert (einfache Rechnung!).

    Man muss deshalb Belege nachweisen, da ja niemand beurteilen kann, ob tatsächlich die angeführten Sachen drinnen waren oder nicht. So muss zumindest der Nachweis erbracht werden, DASS man im Besitz dieser Sachen zumindest war.

    So ärgerlich es ist, aber es passiert weltweit immer wieder, dass Koffer verschwinden, zu spät ausgeliefert oder ausgeplündert werden.

    Aber nochmals: Euer Reiseveranstalter kann zumindest für den Diebstahl nichts. Er mag dafür haftet, er mag vielleicht sich nicht besonders bemühen - aber vor allem letzteres kann dir bei JEDEM Veranstalter passieren.

    Gruß

    Peter

  • Jamila_Austria
    Dabei seit: 1154390400000
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    geschrieben 1171449077000

    Ja aber das Problem ist, dass ich nicht beweisen kann dass er diese Sachen bessessen (hat).

    Weil die Daniel Hechter Hose und den Nike Jogging Anzug hat er zu Weihnachten bekommen und die Hugo Boss Jean und das Hemd hat er von seinem Vater nur ausgeliehen bekommen. Die haben keine Rechnungen mehr. Wir haben schon mit allen moeglichen Leuten telefoniert - von der Telefonrechnung will ich gar nicht erst anfangen.

    Das Email an die Fluglinie werd ich auf alle Faelle schreiben - danke! Und falls ihr noch Tipps od. Hinweise habt bitte bitte melden bzgl. wie ich das mit den Sachen nachweisen soll?? denn das kann ich nicht.

  • holzwurm
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    Beiträge: 3505
    geschrieben 1171468886000

    Leider ist die ganze Geschichte ärgerlich, aber es weis doch jeder daß sowas immer wieder vorkommt.

    Von dem her wird einem doch empfohlen, daß man keine Sachen, die einen hohen Wert haben erstens gar nicht im Koffer transportieren sollte bzw. wie es jetzt bei Euch gelaufen ist, erst gar nicht mitnehmen hätte sollen.

    Bei einer Pauschalreise muß unbedingt eine Schadensmeldung gemacht werden. Am besten bei der transportierenden Airline und beim Reiseveranstalter.

    Haften tut bei einer Pauschalreise auf jeden Fall der Reiseveranstalter, da die Airline und das Flughafenpersonal seine Erfüllungsgehilfen sind. Da kann sich der Reiseveranstalter nicht rausreden. Wo er sich hinterher das Geld wieder her holt ist dem Reiseveranstalter sein Problem. Nottfalls die ganze Sache mit einem Anwalt in Angriff nehmen.

    Was die geliehenen Klamotten angeht, würde ich den Vater als Eigentümer gegenüber der Airline/Reiseveranstalter benennen. Er kann es ja bezeugen, daß die Sachen ihm gehört haben und nur für diese Reise ausgeliehen waren.

    Was die anderen Sachen betrifft, vielleicht kann das Ladengeschäft, wo diese Sachen gekauft wurden, Euch als Kunden identifizieren und eine entsprechende Bestätigung mit dem Preis ausstellen. Dann habt ihr auch wieder das in der Hand. Nottfalls das Ladengeschäft als Zeugen benennen.

    Wünsche Euch viel Glück bei dieser Anglegenheit und hoffe, daß sie dann auch zu Eurer Zufriedenheit ausgeht.

    Gruß

    holzwurm

  • coral741
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    geschrieben 1171486551000

    @'Jamila_Austria' sagte:

    und die Hugo Boss Jean und das Hemd hat er von seinem Vater nur ausgeliehen bekommen.

    So eine Aussage sorgt garantiert für Schenkelklopfer bei jeder Versicherung. Laß die bloß aus der Schadensmeldung heraus!

    Gruß

    coral741

    Achte auf die wirklich wichtigen Dinge! Das Leben ist viel zu kurz um es mit Banalitäten zu verschwenden.
  • Sina1
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    gesperrt
    geschrieben 1171489241000

    Auf Übertreibungen wird bei Versicherungen höchst sensibel reagiert - aus gutem Grund. Meine persönliche Erfahrung ist, daß die Gäste, die bevorzugt in Ballonseiden - Trainingsanzügen, Badeschlappen und billigsten T-Shirts dem Flieger entstiegen sind und am Flughafen einen Kofferverlust zu beanstanden hatten, in der Regel die exklusivsten Markenartikel als Kofferinhalt angaben ;) :shock1: Also lieber immer schön bei der Wahrheit bleiben.

    Es steht mir nicht zu, irgendjemandem etwas zu unterstellen und das habe ich auch nicht vor. Also nichts für ungut... :?

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1171495337000

    Die Reisegepäck-Versicherung gilt von jeher als sehr betrugsintensiv.

    Kann sehr unangenehm werden, wenn der abhandengekommene Koffer wieder auftaucht... und die aufgeführten Gegenstände nicht drin sind.

    Bei Jamila waren es einzelne Kleidungsstücke. Sie muß glaubhaft machen, daß sich die Sachen im Koffer befunden haben.

    Für Jamila noch den Hinweis:

    Wenn sich am Koffer-/Kofferschloß Aufbruchsspuren befinden, ein paar Fotos davon machen.

  • Jamila_Austria
    Dabei seit: 1154390400000
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    geschrieben 1171555478000

    Liebe Sina,

    danke fuer den Hinweis aber sowas haben wir echt net noetig. Der Urlaub ist so und so schon dahin weil die Rennereien die wir hier hatten kann man kaum als Urlaub bezeichnen. Der Vater meines Freundes ist selbstaendiger Geschaeftsmann und besitzt nur Markengewand da er sich nur bei gut situierten Kunden aufhaelt. Ich weiss dass du es nicht boese gemeint hast, aber trotzdem haettest du dir die Bemerkung sparen koennen.

    Mir ist klar, dass es Touris gibt, die 0815 Shirts anhaben (da gehoeren wir auch dazu) aber mein Freund hat zB fast nur 0815 Tshirts und die paar Markensachen die er hat wollte er sich extra fuer einen schoenen Urlaub mitnehmen - am Abend wenn wir ausgehen und so... Schmuck und so teure Sachen haben wir sowieso nicht mit, das wissen wir eh aber bei Jeans ... Naja wer haette das gedacht.

    Erika und die anderen!

    Danke erstmal fuer eure Tipps und Hinweise. Die haben uns schon sehr geholfen. Wir waren heute 2 Stunden lang bei der Polizei und haben eine Anzeige gemacht. Das Reisebuero hat uns mitgeteilt, dass wir diese unbedingt brauchen!!!

    Wir haben jetzt eine Bestaetigung von dem Veranstalter der sich weigert etwas zu zahlen (das muessen wir in austria ausmachen lt. ihr) und die Bestaetigung der Polizei.

    Von der Airline bekommen wir nach wie vor keine Bestaetigung... Das Reisebuero hat gesagt wir schauen uns dass an wenn wir gelandet sind.

    Eine Gepaecksversicherung haben wir bei der Reiseversicherung automatisch dabei (lt. Auskunft vom Reisebuero) und diese soll hilfreich sein - mal sehen.

    Koffer hat Aufbruchspuren des Siegels das drauf war - haben wir auch fotografiert.

    Das mit dem identifizieren wird nichts da Teile der Markensachen Geschenke waren und es von Teilen die Rechnungen nicht mehr gibt bzw. es schon etwas laenger her ist dass diese gekauft wurden und das nicht gerade in der Umgebung.

    Hiermit der letzt aktuelle Stand. Morgen geht die Heimreise los!

    Danke fuer eure Hilfe - ich halte euch auf dem Laufenden - falls noch was einfaellt ----> posten ! Gracias! :-)

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
    Beiträge: 3505
    geschrieben 1171562494000

    Falls die Reisegepäckversicherung nicht einspringt, gibt es noch zumindest in D eine andere Möglichkeit.

    In Deutschland braucht man nicht unbedingt eine Reisegepäckversicherung abschließen, da man in der Regel eine Hausratversicherung hat. Da man ja einen Teil seines Hausstandes (Klamotten) mit in den Urlaub nimmt, sind die auch dort über die Hausratversicherung versichert.

    Da ich nicht weis, wie das in Austria ist, müsstest Du Dich bei Deiner Hausratversicherung bzw. die Deines Verlobten - falls vorhanden - informieren, ob die dann den Schaden übernehmen.

    Gruß

    holzwurm

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