Die österreichischen Bedingungen kenne ich nicht.
In Deutschland sind in der Hausratversicherung im Rahmen der Außenversicherung die Gegenstände des persönlichen Bedarfs gegen die gleichen Risiken versichert, nämlich Feuer, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel (sowie teilweise weitere Elementarschäden), Einbruchdiebstahl, Raub.
Ein Kofferaufbruch wird nicht als Einbruchdiebstahl anerkannt, ein Einbruch setzt vier Wände um die Gegenstände herum voraus, also das Hotelzimmer oder den Bungalow.
In den Bedingungen wird das etwa formuliert mit "widerrechtlichem Eindringen (einbrechen) in ein Gebäude oder in einen verschlossenen Raum innerhalb eines Gebäudes".
Dies nur zur allgemeinen Information.