Es obliegt dem Veranstalters innert seiner gesetzlichen Pflichten, die Gültigkeit des Sicherungsscheins zu prüfen bevor er ihn ausgibt.
Es obliegt dem Veranstalters innert seiner gesetzlichen Pflichten, die Gültigkeit des Sicherungsscheins zu prüfen bevor er ihn ausgibt.
Hallo vs,
da diese die einzige Obliegenheitsverletzung eines RV ist von der wie jemals hörten, gibt uns das natürlich schon schwer zu denken .
Ginus
Hahaha, insbesondere im Kontext ausgesuchter Dienstleistungsqualität!
Ich würde vermutlich auch den Rückversicherer anrufen ...
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!