• vonschmeling
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    geschrieben 1383123437000

    Es obliegt dem Veranstalters innert seiner gesetzlichen Pflichten, die Gültigkeit des Sicherungsscheins zu prüfen bevor er ihn ausgibt.

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • ginus
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    geschrieben 1383190303000

    Hallo vs,

    da diese die einzige Obliegenheitsverletzung eines RV ist von der wie jemals hörten, gibt uns das natürlich schon schwer zu denken ;) .

    Ginus

    Meine Passion *Belle Époque* als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8
  • vonschmeling
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    geschrieben 1383214298000

    Hahaha, insbesondere im Kontext ausgesuchter Dienstleistungsqualität!

    Ich würde vermutlich auch den Rückversicherer anrufen ... ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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