Kostenlose Leistungen im Hotel sind plötzlich kostenpflichtig, was tun?

  • deniska82
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    geschrieben 1464274857000

    Hallo,

    ich habe letztes Jahr im Oktober über HC ein Hotel gebucht. Das Hotel hat mir gefallen, deshalb habe ich dieses Jahr für den Sommerurlaub dieses Hotel über HC noch einmal gebucht. Nun stellte ich nach der Buchung per Zufall fest, dass die Liegen auf dem Badesteg des Hotels auf einmal gebührenpflichtig geworden sind. Das war vorher nicht der Fall und auf diese Änderung und die Einführung der Gebührenpflicht wurde in der Beschreibung des Hotels durch den Veranstalter nicht hingewiesen. Die Gäste berichten in den aktuellen Hotelbewertungen über das gleiche Problem, dass sie auf einmal erfahren mussten, dass die Nutzung der Liegen auf dem Badesteg kostenplichtig ist. Ich habe das gegenüber HC reklamiert und HC hat mir nach Rückfrage beim Veranstaler bestätigt, dass das so ist, mit der Bemerkung, ich könne ja die Liegen auf dem Strand benutzen. Das Problem ist, dass der Strandabschnitt sehr klein ist, und ich eigentlich eine bestimmte Leisgung, für die ich mit dem Gesamtpreis bezahlt habe, nicht mehr kostenfrei bekommen kann. Das ist für mich eindeutig eine Verschlechterung und Benachteiligung. Nur leider stoße ich sowohl bei HC als auch beim Veranstalter auf taube Ohren. Alle haben Verständnis, aber keiner fühlt sich verantwortlich. HC argumentiert mehr im Sinne des Reiseveranstalters und eine Lösung ist nicht in Sicht. Welche Möglichkeiten habe ich? Denn ich war bei der Buchung eindeutig im Irrtum, was diese Situatiaon angeht. Danke für eure Hilfe.

  • HC-Mitglied985931
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    gesperrt
    geschrieben 1464276881000

    Willkommen im Reiseforum! :D

    Entscheidend ist, was zum Zeitpunkt Deiner Buchung bei Deinem Veranstalter ausgeschrieben war, nicht was letztes Jahr war, auf der Hotelhomepage stand/steht oder andere Veranstalter ausschreiben.

    Sollte bei Deinem Veranstalter zum Zeitpunkt der Buchung gestanden haben und Du belegen können, daß die Liegen auf dem Steg den Kunden des Veranstalters kostenlos zur Verfügung stehen im gebuchten Reisezeitraum, kannst Du anfallende Kosten im Nachgang bei ihm einfordern.

  • deniska82
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    geschrieben 1464278000000

    Hallo und Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

    Leider gibt es von diesem und eigentlich keinem anderen Veranstalter eine explizite Beschreibung, was die Nutzung der Liegen auf dem Steg angeht. Die Rede ist vom kleinen Strandabschnitt mit Badesteg. Liegen, Schirme, Auflagen und Badetücher am Pool und am Strand inklusive. Aber der Steg ist ja auch am Strand. Die Gäste, die aktuell dort Urlaub machen berichten, dass das Hotelmanagement plötzlich von heute auf morgen die Gebührenplicht eingeführt hat, mit der Begründung so das Problem der uns allen bekannten Reservierungen am frühen morgen zu begegnen. Das ist doch ein klarer Fall. Dadurch hat sich auch ein riesen Problem ergben, weil alle jetzt am Strand liegen wollen und somit am Stand jetzt ein richtiger Kampf um die Liegen läuft, weil wie in der Beschreibung steht ist der Strandabschnitt klein. Außerdem wird in jeder Hotelbeschreibung, unabhänging vom Anbieter immer auf kostenpflichtigen Leistungen hingewiesen, falls solche Angeboten werden.

  • HC-Mitglied985931
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    gesperrt
    geschrieben 1464278859000

    So wie Du es schilderst, kann ich Deine Verwunderung zwar verstehen, würde da aber rechtlich eher zum Veranstalter tendieren, da Liegen und Schirme zwar an Pool und Strand kostenfrei zur Verfügung stehen, m.E. aber auch die gleiche Formulierung für den Steg hätte ausgeschrieben sein müssen.

    OT

    Ich persönlich würde eine solche Regelung sehr begrüßen und die paar Euros investieren, um auf dem Steg meine Ruhe zu haben und den Sozialschmarotzern aus dem Weg zu gehen!

  • cjmddorf
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    geschrieben 1464279799000

    Ich kann mich beiden argumentationen von Doc zu 100 % anschliessen. 

    Sei doch froh, wenn auf dem zu bezahlenden steg nichts los ist und sich andere am strand um liegen prügeln. So hast du wenigstens ruhe und noch was zu lachen.

    Über welchen betrag pro tag und liege sprichst du eigentlich ?

    Danae, Fortuna, Magica, Luminosa, Mediterranea, Serena, Caribbean Princess, Preziosa, Pacifica, Fantasia, MS 2, Splendida, Diamond Princess, Meraviglia
  • Mam62
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    geschrieben 1464280140000

    Haben nicht die meisten Veranstalter einen Passus in den AGB, wonach sich Leistungen ändern können und dass dies solange es sich nicht nachteilig auf den Gesamtzuschnitt auswirkt, hinzunehmen ist?

    Mit Deiner Begründung könnte man ja dann auch noch sagen, dass das Zuzahlrestaurant in Strandnähe auch nicht bezahlt werden muss, weil es am Strand ist...

  • katjaworld
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    geschrieben 1464289038000

    @deniska82, persönlich kann ich deinen Unmut wahrlich gut nachvollziehen. Du warst schon mal in diesem Hotel und kennst die örtlichen Gegebenheiten und siehst jetzt schon vor deinem geistigen Auge das Gerangel um die letzten freien Liegen auf diesem Planeten und das versauert dir gerade ein wenig die Urlaubsfreude. Ist alles nachvollziehbar. Rechtlich sehe ich hingegen keine Einschränkungen. Wie du ja selbst berichtest, bezieht sich die Leistungsbeschreibung des Hotels auf kostenlose Liegen am Pool und am Strand. Und genau das gewährleistet das Hotel auch weiterhin. Dass im letzten Jahr auch die Liegen auf dem Steg kostenlos waren, hast du als selbstverständlich hingenommen, war jedoch nicht grundsätzlich Bestandteil der Leistungsbeschreibung und somit aus meiner Sicht als pure Annehmlichkeit zu werten. Und sorry, einen Erklärungsirrtum, der dich ohne Probleme aus dem Vertrag entlässt, sehe ich schon mal gar nicht. Du warst tatsächlich im persönlichen Irrtum darüber, was aus deiner Sicht alles zum Strand gehört, aber das hat aus rechtlicher Sicht keine Relevanz. Aber das ist nur meine bescheidene Meinung.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1464297416000

    Einem Gerangel am Steg soll mit der Kostenpflicht vermutlich vorgebeugt werden? Insofern dürfte sich die Sorge von denisaka82 darauf an sich nicht richten sondern einzig auf die Gebühr.

    Maßgeblichen Inhalts ist die Anmerkung von doc3366:

    Marginalien kann der Hotelier selbstverständlich ändern ohne eine großartige Glocke zu leuten.

    Eine marginale Zuzahlungspflicht für Liegen auf dem Steg kann demnach ohne breite Kommunikation über den Veranstalter eingeführt werden und stellt wahrlich keine Beeinträchtigung des Gesamtzuschnitts einer Reise dar.

    Ich erlaube mir die Wertung dieser Beschwerde als ausgesprochen lächerlich und habe leider keinerlei Verständnis dafür!?

    Das jedoch nur am Rande ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
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    geschrieben 1464299610000

    Auch bei dieser aktuellen Gelegenheit frage ich mich wahrlich, welch einen Hühnerdreck Foris als "Recht" betrachten, welche Banalitäten sie beklagen und offenbar glauben, da gäb´s was zu holen?!

    Unfassbar ... :shock1:

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  • katjaworld
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    geschrieben 1464299983000

    @vonschmeling, da haben wir uns wohl missverstanden: Mein angedeutetes Gerangel bezog sich auf die Liegensituation am Strand und damit verbunden die Sorge von @deniska82, eine Gebühr zahlen zu müssen, wenn sie einen entspannten Urlaub verbringen möchte. Also sind wir gedanklich wohl nicht so weit voneinander entfernt.

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