Kostenlose Leistungen im Hotel sind plötzlich kostenpflichtig, was tun?

  • vonschmeling
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    geschrieben 1464303287000

    @katjaworld

    Eh nicht ... zumindest nicht soweit wie deniska82 von jeglicher Realität! ;)

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  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1464303499000

    Der Hinweis des Änderungsvorbehaltes in Bezug auf den Gesamtzuschnitt der Reise kam von der Muddi :kuesse:

    Mir wäre gar nicht in den Sinn gekommen, daß es hier um mehr gehen könnte als eine anfällige Kostenerstattung, wohlgemerkt nur dann, wenn sie vorher wie von mir beschrieben dem TO zugesichert wurde.

    Gesetzt den Fall, ich würde eine Pauschalreise buchen, die einen kostenlosen Zimmersafe beinhaltet und ich sollte dann 2€ täglich für dessen Nutzung berappen, könnte ich sogar dafür zum "Kleinbürger" werden, es gibt halt Sachen, die mag der doc einfach ned :laughing:. Setzen wir hier mal 10€ pro Tag für nen Schirm und zwei Liegen in zwei Wochen an, kann man mit den 140€ sicherlich Besseres anfangen als sie doppelt zu latzen, wenn sie vorher tatsächlich inkludierter Bestandteil der Reisebuchung waren.

    Aber im vorliegenden Fall sehe ich diesbezüglich kaum bis gar keine Chancen, denn selbst in des TO Schilderung, ist der Badesteg nur als solcher ausgeschrieben und nicht als Liegefläche mit genannten Merkmalen.

  • Mam62
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    geschrieben 1464304993000

    Wer sagt Euch denn, dass Ihr einen Platz auf dem kostenfreien Steg bekommen hättet, Doc und Deniska? ;)

    Ich sehs nicht so, dass der Reisepreis automatisch den Steg beinhaltet, nur weil es ihn gibt. Wenn man das noch weiter denken würde, dann wäre es auch ein Reisemangel, dass man den persönlichen Lieblingsplatz unter der 8. Palme oder neben dem 5. Oleander nicht bekommt, weil da die berühmte Familie Suhrbier einfach ein Viertelstündchen früher dran war.

    Doc, pass bloß auf, dass Dich die "Muddi" nicht ohne Feierabendbierchen in die Ecke stellt... ;)

  • vonschmeling
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    geschrieben 1464306108000

    deniska82 = vollkommen unsubstantiierte Beschwerde. Bedaure ...:?

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  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1464307990000

    Der Thread der Missverständnisse :laughing:

    Mam, ich sehe es doch genauso, zumindest aus dem hier Beigetragenen, daß TO keine kostenlosen Liegen auf dem Steg zustehen, habe nur die Eventualitäten beschrieben, in welchem Falle dem so sein könnte und wie sie dann zu handeln hätte.

    Im Gegenteil befürworte ich bei solchen Masseaufkommen sogar solche Bereiche, um die Option auf Ruhe zu haben! In unserem letzten Urlaub war ich sogar bereit, dafür 15€ p. P. und Tag zu entrichten. Nur, hätte ich dieses schon im Vorhinein mit dem Reisepreis entrichtet und das wäre vor Ort nicht akzeptiert worden, hätte ich mir das Geld im Nachgang wiedergeholt. Denn so interpretiere ich Verträge, daß man sich deren bewußt ist und beide Vertragspartner dementsprechend handeln.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1464311904000

    Ich mutmaße:

    Die Reise liegt in der Zukunft und die Konditionen sind demach verhandelbar?!

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  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1464312508000

    Zukunft ja, Verhandlungen lehnen Vermittler und Veranstalter laut TO ab, zu Recht soweit ersichtlich.

  • cjmddorf
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    geschrieben 1464339616000

    was passiert denn wenn die TO nun am steg ankommt, bereit ist für liege und schirmchen zu bezahlen, aber ihr lieblingsplatz vom letzten jahr von familie suhrbier belegt ist und es auch sonst keinen anderen platz auf dem tollen steg mehr gibt ?

    ist ihr gewohnheitsrecht dann hinfällig und muss sie sich klaglos zum pöbel am strand gesellen ? :)

    Danae, Fortuna, Magica, Luminosa, Mediterranea, Serena, Caribbean Princess, Preziosa, Pacifica, Fantasia, MS 2, Splendida, Diamond Princess, Meraviglia
  • vonschmeling
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    geschrieben 1464358277000

    Es gibt kein derartiges "Gewohnheitsrecht".

    Dasselbe ist die Einrichtung einer Bezahlpflicht für die Spezialitätenrestaurants, auch wenn es bei Traveltainment noch anders kommuniziert wird. Es ist eine Unannehmlichkeit, kein Rechtsbruch. Etwas anderes ist die Umstellung der gesamten Verpflegung von Menü auf Buffet. In einem solchen Fall kann der Reisepreis gemindert werden.

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