• icke2311
    Dabei seit: 1108684800000
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    geschrieben 1217608696000

    Hallo liebe Forengemeinde,

    nun ist es uns doch passiert...

    Waren auf Ko Samui und am letzten Tag unseres geplanten Aufenthaltes wurde meine Freundin so krank das Sie dann 3 Tage im Krankenhaus zubringen musste. Das zog natürlich einiges nach sich.

    1. Flüge umbuchen

    2. Unterkunft verlängern

    3. etliche Telefonkosten ( Veranstalter, Arbeitgeber, Krankenversicherung etc )

    Nun meine Frage, hat jemand Erfahrung oder eine Ahnung wie es mit diesen Kosten aussieht? Müsste das nicht die Reisekrankenversichrung tragen?

    Die Kosten fürs Krankenhaus etc wurden anstandslos direkt übernommen.

    Vielen Dank schonmal.

    Mfg

    Stefan

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1217609244000

    Ob die Reiseversicherung andere Kosten als die Krankenhaus/Arztkosten übernimmt, hängt davon ab, welche Arten von Versicherungen im Paket inkludiert sind (Extra-Rückreisekosten usw.).

    meint

    Peter

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    gesperrt
    geschrieben 1217609331000

    Was die Auslandskrankenversicherung alles an anderweitigen Kosten übernimmt, steht in den Versicherungsbedingungen. Dort ist detailliert aufgeschlüsselt welche Leistungen über die Versicherung abgerechnet werden können, also eben die von Dir genannten Positionen. ;)

    Bei welchem Unternehmen bist Du versichert?

  • icke2311
    Dabei seit: 1108684800000
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    geschrieben 1217609991000

    Vielen Dank erstmal,

    meine Freundin hatte eine RKV bei der Central abgeschlossen.

    In den Unterlagen steht nur allgemein was von Kosten die nicht entstanden wären wenn man planmäßig geflogen wäre... Naja und da da mal schnell alles in allen ca 500€ kosten entstanden sind wäre es schon gut wenn die das übernehmen

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1217610788000

    Mit dieser ungenauen Angabe von Dir kann niemand was anfangen. Was entscheidend ist steht schon weiter oben.

    Z.Bsp. genaue Wiedergabe des entsprechenden Textes in den AGB , wenn es Dir nicht zuviel Mühe macht.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • icke2311
    Dabei seit: 1108684800000
    Beiträge: 117
    geschrieben 1217611627000

    Das einzige das ich in meinen Unterlagen von der Central dazu finde ist:

    'h) die Mehrkosten einer Rückführung,

    - wenn diese medizinisch notwendig ist (d. h. wenn am Aufenthaltsort bzw. in zumutbarer Entfernung

    eine ausreichende medizinische Behandlung nicht gewährleistet und dadurch eine Gesundheitsgefährdung

    zu befürchten ist) oder

    - wenn nach Art und Schwere der Erkrankung bzw. Unfallfolge die medizinisch notwendige stationäre

    Heilbehandlung einen Zeitraum von zwei Wochen übersteigen würde oder

    - wenn die voraussichtlichen Kosten der Heilbehandlung im Ausland die Mehrkosten der Rückführung

    übersteigen würden.

    Mehrkosten sind die durch den Eintritt des Versicherungsfalles für eine Rückkehr zusätzlich entstehenden

    Kosten, die beim normalen Verlauf der Reise nicht entstanden wären.'

    Sonst ist in den Unterlagen leider nichts zu finden :(

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    gesperrt
    geschrieben 1217612305000

    ...mal kurz zu der Leistungsbeschreibung:

    (5) Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für

    a) ambulante ärztliche Untersuchung und Heilbehandlung.

    b) Arznei-, Verband- und Heilmittel aufgrund ärztlicher Verordnung. Als Arzneimittel, auch wenn sie ärztlich verordnet sind und heilwirksame Stoffe enthalten, gelten nicht Nähr- und Stärkungspräparate,

    kosmetische Präparate sowie Mittel, die vorbeugend oder ständig genommen werden.

    c) die Miete medizinisch notwendiger und ärztlich verordneter Hilfsmittel, soweit diese erstmals erforderlich werden. Aufwendungen für Sehhilfen und Hörgeräte sind nicht erstattungsfähig. Ist eine Miete nicht möglich, werden die Aufwendungen für den Erwerb dieser Hilfsmittel in einfacher Ausführung erstattet.

    d) stationäre Heilbehandlung einschließlich Operationen und Operationsnebenkosten sowie Verpflegung und Unterkunft im Krankenhaus.

    e) den medizinisch notwendigen Transport zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus bzw. in das Krankenhaus, in dem eine notwendige Erstversorgung erfolgen kann oder zum nächsterreichbaren Notfallarzt sowie der gegebenenfalls notwendige Transport von dem Krankenhaus, das zur Erstversorgung aufgesucht wurde, in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus.

    f) schmerzstillende Zahnbehandlung und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung (keine Inlays) sowie einfache Reparaturen von Zahnersatz und Kronen, nicht aber Neuanfertigung von Zahnersatz und

    Kronen.

    Außerdem sind erstattungsfähig:

    g) Bergungskosten bis zu 2.500 €, wenn die versicherte Person einen Unfall erleidet und deswegen gesucht, gerettet und geborgen werden

    muss und die Hilfeleistungen von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten erbracht werden.

    h) die Mehrkosten einer Rückführung,

    - wenn diese medizinisch notwendig ist (d. h. wenn am Aufenthaltsort bzw. in zumutbarer Entfernung eine ausreichende medizinische Behandlung nicht gewährleistet und dadurch eine Gesundheitsgefährdung

    zu befürchten ist) oder - wenn nach Art und Schwere der Erkrankung bzw. Unfallfolge die medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung einen Zeitraum von zwei Wochen übersteigen würde oder

    - wenn die voraussichtlichen Kosten der Heilbehandlung im Ausland die Mehrkosten der Rückführung übersteigen würden.

    Mehrkosten sind die durch den Eintritt des Versicherungsfalles für eine Rückkehr zusätzlich entstehenden Kosten, die beim normalen Verlauf der Reise nicht entstanden wären.

    Die Rückführung wegen medizinischer Notwendigkeit muss ärztlich verordnet sein, das Vorliegen einer der beiden anderen Alternativen ist durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.

    Demnach sieht es für mich als Laien so aus, daß die Versicherung eben nur Mehrkosten über den normalen Reiseverlauf hinaus übernimmt, wenn es einer medizinisch indizierten Rückführung des Patienten bedarf.

    Mosaik wird dieses aber sicher besser interpretieren können... ;)

  • icke2311
    Dabei seit: 1108684800000
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    geschrieben 1217612712000

    Jo, schön geschrieben das man das so und so lesen kann grins....

    Deine Vermutung ist irgendwie auch meine aber die Hoffnung stirbt zuletzt...

  • Lexilexi
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    geschrieben 1217668758000

    @icke

    bevor du die paragraphen und bedingungen wälzt....

    ruf doch einfach mal bei deinem kv an und erkundige dich danach, was du noch einreichen kannst. ich denke, die können dir da am kompetentesten helfen.

    oder aber du nimmst alle rechnungen und schickst sie zum kv mit der bitte um erstattung.

    dann werden die die sachen prüfen und dir ggf. die kosten erstatten oder du bekommst die rechnungen zurück.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • icke2311
    Dabei seit: 1108684800000
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    geschrieben 1217673591000

    Naja nun ist es ja so das Versichreungen gern versuchen nicht zu zahlen... ;)

    ( arbeite ja selber da...) von daher wollte ich vorher mal nach Erfahrungswerten fragen ;)

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