• AntoniaW
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    geschrieben 1305069516000

    Ich vermute, dass zwar der Oman den vorläufigen Reisepass akzeptiert, so tun dies andere Reiseländer der Kreuzfahrt womöglich nicht. Vielleicht ist der Reiseleitung diese Erkenntnis (zu) spät(er) gekommen?

     

    @endlosliebe

    Wie war denn die Route nach dem Oman?

  • bernardo2001
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    geschrieben 1305215978000

    Hallo,

    waren die gestohlenen Unterlagen zum Zeitpunkt des Diebstahls in der Obhut von Costa oder in der Obhut der Reisenden???

    Ansonsten schliess ich mich da AntoniaW an: Wie war der Verlauf der Kreuzfahrt und war hier ein Land dabei, dass Behelfspaesse nicht akzeptiert.

    Wenn dem so ist, dann koennte Costa die weitere Teilnahme an der Kreuzfahrt verweigern, da die Gaeste den Erfordernissen dieser Reise nicht (mehr) entsprechen, anlehnend an § 651 b,1 BGB. Denn um sich evtl. Anspruechen der Gaeste nach Beendigung der Reise auszusetzen, dass man an Ausfluegen nicht teilnehmen konnte und die Reise damit wertlos wurde, sagt man besser ab.......

    Viele Gruesse

    bernardo2001

  • chepri
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    gesperrt
    geschrieben 1305220215000

    Im Ergebnis mag das vielleicht sogar stimmen (müsste man prüfen) die zitierte Rechtsvorschrift jedenfalls deckt das sicher nicht ab.

    § 651 b beschäftigt sich ausschließlich mit der Vertragsübertragung und deshalb heisst es in Abs 1 Satz 2 auch "...Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen."

    § 651 b ist immer dann interessant, wenn jemand nicht mehr selbst reisen will und eine Ersatzperson gefunden hat.

  • bernardo2001
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    geschrieben 1305221007000

    @chepri

    Das der § 651 b dazu dient, das vertragliche Verhaeltnis bei einer Uebertragung der Reise an Dritte zu regeln, stell Dir vor, das weiss ich in der Tat.

    Darum schreibe ich ja auch 'anlehnend', also sich auf etwas beziehen, hier also die Weigerung der Leistungserbringung, da der/die Reisenden den Erfordernissen der Reise nicht mehr entsprechen.

    Versuche es ganz einfach mit lesen, bevor Du duemmliche Sprueche absetzt.

    Viele Gruesse

    bernardo2001

  • chepri
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    geschrieben 1305221117000

    Tja bernado, ich habe es gelesen, nur du hast den Sinn dieser Vorschrift nicht verstanden. Unter Bezugnahme auf diese Rechtsnorm ist nie und nimmer eine Vertragskündigung möglich.

  • gabriela_maier
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    geschrieben 1305229298000

    Nun, hier wäre eine Erklärung von Costa notwendig gewesen, um sich vor Ansprüchen zu schützen. Einfach pauschal abzusagen geht nicht, die Reisenden hätten über das zweifellos vorhandene Risiko aufgeklärt werden müssen und sich dann entscheiden müssen, ob sie das eingeschränkte Programm ( nicht Schuld von Costa ) akzeptieren.

    Ich bleibe dabei, mit den vorliegenden Informationen ist Costa nicht aus dem Schneider.

    Gruss Gabriela

  • chepri
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    geschrieben 1305231222000

    Mit den vorliegenden Informationen können wir wenig bis überhaupt nichts anfangen.

    Ob Costa nur über ein Risiko aufklären muss, oder evtl. selbst tätig werden konnte/musste kann ich ad hoc nicht beurteilen. Möglicherweise gibt es hier so etwas ähnliches wie den Art. 26 des Schengener Durchführungsübereinkommen, das den "Beförderungsunternehmern" die Verantwortung über die Kontrolle der erforderlichen Reisedokumente zuschiebt und sie im Falle einer Einreiseverweigerung verpflichtet, den Reisenden wieder zurückzunehmen.

    Erklärt mir aber jetzt nicht, dass der Oman nicht zu den Unterzeichnerstaaten des Schengener Abkommens gehört.

  • gabriela_maier
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    geschrieben 1305239305000

    Lieber chepri:

    ich möchte hier keine denkbaren Gesetzesgrundlagen zu Rate ziehen. Und ich glaube, ein solcher Bezug ist fehl am Platz. Wenn ich an der verantwortlichen Stelle bei Costa gesessen hätte, würde meine Position wie folgt gewesen sein:

    ja, wir können Sie in Oman an Bord nehmen, aber mit dem vorläufigen Reisepass können Sie in einigen Häfen, die wir anlaufen, nicht an Land gehen. Wenn Sie trotzdem anreisen wollen ist das dann Ihre Entscheidung.

    Ich habe bewusst die Kostensituation bzw. Schadensersatz aussen vor gelassen. Costa hat sich meiner Meinung nach grundsätzlich nicht korrekt verhalten.

    Gruss Gabriela

  • chepri
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    geschrieben 1305268252000

    Ja wie nun? Du weißt wie Costa handeln hätte sollen, weißt aber nicht, ob es eventuelle Vorschriften etc. gibt, die Costa zu etwas anderem verpflichten? Ich hab keine Ahnung was es mit dem "Schiffsmanifest" auf sich hat, in das die Reederei die Passdaten eintragen muss und das Voraussetzung für die Einreise in die Häfen ist.

    Woher weißt du, dass Häfen angelaufen werden, wo man mit dem vorläufigen Pass nicht an Land gehen darf? Hab ich da was überlesen?

    Sorry, aber das ist mir zu hoch.

    Und solange sich die TO nicht wieder meldet und nähere Details mitteilt, ist alles was hier betrieben wird Kaffesatzleserei.

    P.S. Sehr interessant "dein" link zu Costa, den dir das System da aufgezwungen hat :laughing:

  • Karl99
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    geschrieben 1305295950000

    Ich kann die Bemessung des Schadenersatzbetrages nicht nachvollziehen.

    Die Tage am Schiff und der Rückflug wären ja auf alle Fälle "weg" gewesen.

     

    Schaden, der durch die falsche Auskunft entstanden ist, ist m. E. nur der Aufwand für den gebuchten - und dann nicht konsumierten - Flug in den Oman!

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